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#Googles Rückzieher im Streit um Gesundheitsportal Niederlage für Spahn

Googles Rückzieher im Streit um Gesundheitsportal Niederlage für Spahn

Jens Spahn
© Deutscher Bundestag / Achim Melde

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Der US-Konzern Google zieht sich aus dem Rechtsstreit um eine Zusammenarbeit mit der Bundesregierung bei einem Online-Gesundheitsportal zurück.

Google-Unternehmenssprecher Kay Oberbeck teilte am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: „Wir können bestätigen, dass wir die Berufung zurückgezogen haben.“

Im März war bekanntgeworden, dass Google beim Oberlandesgericht München Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts München eingelegt hatte. Der Konzern betonte damals, dass man noch in der Prüfung sei, ob und welche rechtlichen Maßnahmen man ergreifen wolle und deshalb vorsorglich Schritte eingeleitet habe, um zeitlichen Spielraum zu bekommen.

Einen Großteil der Verantwortung trägt Jens Spahn

Bei dem Rechtsstreit geht es um eine Kooperation zwischen Google und dem Bundesgesundheitsministerium, die die Richter mit ihrem Urteil im Februar vorläufig untersagt haben. Bei Google-Suchanfragen zu Krankheiten oder Beschwerden wurde bei den Ergebnissen prominent eine Infobox des Portals gesund.bund.de angezeigt, das vom Gesundheitsministerium unter Ressortchef Jens Spahn (CDU) verantwortet wird.

Medienhäuser befürchten dadurch Nachteile, weil sie im Internet ebenfalls Gesundheitsportale anbieten. Der Konzern Hubert Burda Media hatte über seine Tochterfirma, das Gesundheitsportal netdoktor.de, vor dem Landgericht geklagt. Das Gericht wertete die Zusammenarbeit als Kartellverstoß. Die Vereinbarung schränke den Wettbewerb ein. Google entfernte daraufhin die Infoboxen.

Philipp Welte, Vorstand bei Hubert Burda Media, teilte der dpa am Freitag mit: „Das Landgericht München hat ein Zeichen gesetzt für die unabhängige Presse, und es hat den Monopolen klare Grenzen aufgezeigt.“ Dass Google das Urteil akzeptiere, „werten wir als ein Zeichen des Respekts vor der Freiheit der Medien als einem Grundwert unserer demokratischen Gesellschaft.“

Von

André Beyer

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