#Grüne für konsequentere Umsetzung der Mehrwegpflicht
Inhaltsverzeichnis
„Grüne für konsequentere Umsetzung der Mehrwegpflicht“
Seit Jahresbeginn gelten neue Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz. Muss die Mehrwegangebotspflicht in Gastronomie und Handel schärfer kontrolliert werden?
Die Mehrwegangebotspflicht gilt seit dem 1. Januar. Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, müssen ihre Produkte demnach auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Damit sollen Einwegverpackungen aus Kunststoff ersetzt werden. Dasselbe Produkt in der Mehrwegverpackung darf aber nicht teurer sein als in der Einwegverpackung. Ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse und Kioske, in denen höchstens fünf Beschäftigte arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben.
Man stehe noch am Anfang der Umsetzung, und Handel sowie Verbraucher müssten sich noch an die neuen Richtlinien gewöhnen, erklärte Gesenhues. Er mahnte allerdings: „Falls das aber nicht funktioniert, behalten wir uns als Gesetzgeber weitere regulierende Maßnahmen vor.“ Der Handel müsse nach Lösungen für sein Müllproblem suchen und nicht nach Möglichkeiten, die neuen Regelungen zu umgehen.
(dpa)
Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.
Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.
Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.