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#Gutachten rät von Steuererhöhungen ab

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Gutachten rät von Steuererhöhungen ab

Ein Gutachten für das Bundeswirtschaftsministerium hat die Debatte über Wege zu einer finanzierbaren gesetzlichen Rente eröffnet – aber die Wahlprogramme der Parteien passen bisher kaum zu diesem Ziel. Das gilt vor allem für SPD, Grüne und Linkspartei: Sie stellen zwar Ruheständlern höhere Renten in Aussicht, als diese nach heutiger Gesetzeslage erwarten könnten. Aussagen über eine Begrenzung finanzieller Lasten für Beitrags- und Steuerzahler treffen sie dagegen nicht. Im Programmentwurf der Grünen heißt es dazu etwa: „Um die Belastungen der Versicherten und der Arbeitgeber*innen zu begrenzen, sollen bei Bedarf die Steuerzuschüsse erhöht werden.“

Das neue Gutachten, das der Wissenschaftliche Beirat beim Wirtschaftsministerium nun veröffentlicht hat (die F.A.Z. hatte am Montag vorab berichtet), warnt indes eindringlich vor diesem Weg. Denn die Last steigender Rentenausgaben für die jüngeren Generationen werde nicht allein damit aufzufangen sein, dass man Teile davon auf die Steuerzahler verschiebe. Das werde „den Bundeshaushalt sprengen und wäre auch mit massiven Steuererhöhungen nicht finanzierbar“. Federführender Autor ist Axel Börsch-Supan vom Münchner Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik.

Wollte man das sogenannte Rentenniveau dauerhaft bei 48 Prozent halten, wie es SPD und Grüne planen, dann müsste demnach schon in den 2040er-Jahren etwa die Hälfte des gesamten Bundeshaushalts an die Rentenkasse fließen, um den Beitragssatz unter 22 Prozent des Bruttolohns zu halten. Die Kenngröße Rentenniveau setzt Rentenansprüche ins Verhältnis zum jeweils aktuellen Durchschnittslohn; vor der Corona-Krise lag sie bei 48 Prozent. Sie als Untergrenze zu fixieren heißt konkret: Die jährlichen Rentenerhöhungen der Senioren dürfen nicht mehr geringer ausfallen als der durchschnittliche Lohnanstieg. Mit einem Inflationsausgleich wäre die Kaufkraft der Rente zwar stabil, die Kenngröße Rentenniveau würde aber trotzdem sinken.

Ist die Rente finanzierbar?

Lange Zeit hatte dafür ein Richtwert von mindestens 43 Prozent bis zum Jahr 2030 gegolten. Dann führten CDU/CSU und SPD aber 2018 eine neue „Haltelinie“ von 48 Prozent ein, die sie zunächst bis 2025 festschrieben. Bis dahin war ein allmähliches Absinken der Kenngröße sogar politisch gewollt gewesen, um die Jüngeren zu entlasten; genau deshalb sollten die jährlichen Rentenerhöhungen im Fall stark steigender Rentnerzahlen etwas geringer ausfallen als der Lohnanstieg. Forderungen, das Rentenniveau bei 48 Prozent festzuschreiben, zielen darauf, diesen Ausgleich abzuschaffen.

Die SPD geht in ihrem Programm etwas weiter als die Grünen, sie will „mindestens“ 48 Prozent. Die Linkspartei verspricht sogar 53 Prozent. Dafür müssten die Renten sogar stärker steigen als die Löhne der jüngeren Generation. Der Linken-Rentenpolitiker Matthias Birkwald reagierte am Montag besonders scharf auf die neue Expertise. Die „Mär“ mangelnder Finanzierbarkeit werde von Börsch-Supan „seit Jahren faktenfrei in die Welt posaunt“ und sei „ausgemachter Blödsinn“.

Etwas anders die FDP: Deren Rentenpolitiker Johannes Vogel wertete das Gutachten als „vernichtendes Urteil über die Rentenpolitik von Union und SPD – und über die Bundestagswahlprogramme von SPD und Grünen“. Die schwarz-rote Koalition habe „den demographischen Wandel aktiv verschlafen“ und die Probleme mit ihren Rentenpaketen noch verschärft. Ein Wahlprogramm der Union gibt es noch nicht. CSU-Chef Markus Söder plant aber schon den weiteren Ausbau der Mütterrente. Die FDP gibt in ihrem Programm kein Versprechen zum Rentenniveau ab. Sie wirbt für eine „Gesetzliche Aktienrente“ nach schwedischem Vorbild; diese soll die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rente durch Teilkapitaldeckung verbessern.

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Das Gutachten des Beirats stellt indes neben einer Kopplung des Renteneintrittsalters an die allgemeine Lebenserwartung auch unkonventionelle Lösungen zur Debatte. Eine sieht vor, „Haltelinien“ für das Rentenniveau nur noch für die erstmalige Berechnung der Rentenhöhe beim Eintritt in den Ruhestand heranzuziehen – die anschließenden jährlichen Erhöhungen würden sich dann aber nach der Inflationsrate richten. Das gelte etwa in Frankreich, argumentiert der Beirat.

Zudem skizziert er ein Modell, in dem für Rentenansprüche je nach Höhe unterschiedliche jährliche Steigerungsraten gelten. Versicherte mit höheren Löhnen bekämen dann, je Euro Beitragszahlung gerechnet, weniger Rente als Versicherte mit geringen Löhnen. Diesen Ansatz, den der Beirat als Debattenbeitrag ohne Empfehlungscharakter einstuft, nannte Linken-Politiker Birkwald eine „gute Idee“.

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