#Haftbefehl gegen Beschuldigten in Maskenaffäre erlassen
„Haftbefehl gegen Beschuldigten in Maskenaffäre erlassen“
In der Maskenaffäre um Korruptionsverdacht gegen Politiker hat die Generalstaatsanwaltschaft München einen Haftbefehl beantragt. Einer der Beschuldigten in dem Komplex sei am Donnerstag festgenommen worden, teilte die Ermittlungsbehörde mit. Einen Namen des Verdächtigen nannten die Ermittler aber nicht.
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft lag ein zunächst nicht benannter Haftgrund gegen den Tatverdächtigen fest, dies könnten etwa Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr sein. Zwischenzeitlich seien „in größerem Umfang“ auch vermögenssichernde Maßnahmen veranlasst worden.
In dem Komplex hatte die Generalstaatsanwaltschaft zuletzt ihre Ermittlungen auf fünf Verdächtige ausgeweitet. Darunter sind der früher für die CSU im Bundestag sitzende Abgeordnete Georg Nüßlein und der langjährige CSU-Landtagsabgeordnete Alfred Sauter. Beide sollen hohe Provisionszahlungen im Zusammenhang mit Maskengeschäften kassiert haben. Es dürfte sich bei der Festnahme aber nicht um einen der beiden Politiker handeln, weil deren Immunität weder vom Bundestag noch vom bayerischen Landtag aufgehoben wurde.
Nüßlein ist inzwischen aus der CSU ausgetreten, will aber noch bis zur Wahl im September sein Bundestagsmandat behalten. Sauter ist aus der CSU-Fraktion im Landtag ausgetreten und hat seine Parteiämter niedergelegt. Beide haben die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Affäre hat die Unionsparteien in eine tiefe Krise gestürzt. Auch der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Nikolas Löbel erhielt eine Provision für ein Maskengeschäft. Er trat inzwischen aus der CDU aus und gab sein Bundestagsmandat zurück. CDU und CSU wollen wegen der Affäre nun die Transparenzregeln für Abgeordnete verschärfen.
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