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#Halb für Drohnen und gegen „Onlinedurchsuchung“

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Halb für Drohnen und gegen „Onlinedurchsuchung“

Eigentlich wollten sich die Grünen mit den Drohnen nicht die Finger schmutzig machen, jedenfalls nicht auf dem Parteitag. Im Entwurf zum Wahlprogramm tauchte das Thema überhaupt nicht auf, obwohl es in den sicherheitspolitischen Debatten unter Grünen eine große Rolle spielt. Die Frage, ob die Bundeswehr bewaffnete Drohnen anschaffen soll, birgt für die Partei mit ihrer pazifistischen Tradition Konfliktpotenzial. Die Grenze verläuft hier zwischen Realos und Linken, also auch quer durch den Bundesvorstand.

Doch schnell wurde klar, dass man das Thema nicht abräumen kann, indem man sich nicht positioniert. Drei Anträge gab es zu den Drohnen: Anschaffen, weil sie helfen können, Soldaten im Einsatz zu schützen; die Frage der Anschaffung aufschieben und erst Einsatzregeln beraten und die konsequente Ablehnung, weil die Nutzen und Risiken nicht in akzeptablem Verhältnis zueinander stünden. Für die Anschaffung gab es kaum Unterstützung, zwischen den beiden anderen Anträgen war es sehr eng: Mit vier Stimmen Mehrheit setzte sich die Position durch, die eine Tür für die Drohnenbeschaffung offen hält. Ausgerechnet Jürgen Trittin, ein Parteilinker, hatte mit den Worten dafür geworben, dass man „mit schrecklicher Realität verantwortungsbewusst“ umgehen müsste. Trittin gehört zur Bundestagsfraktion, die erst jüngst ihre Ablehnung der Drohnen bekräftigt hatte.

Positionen des Vorstands nachgeschärft

Bei einem anderen sicherheitspolitischen Thema mit ähnlicher symbolischer Bedeutung blieben die Grünen bei der bekannten Position: das Zwei-Prozent-Ziel der Nato. Die Grünen stimmten mit großer Mehrheit gegen den Änderungsantrag von Parteimitgliedern, die die pauschale Ablehnung für falsch halten. Dadurch wüchsen unnötig Zweifel an der Verlässlichkeit Deutschlands unter grüner Führung, so das Argument. Doch nur knapp hundert Delegierte sahen es so, 550 waren dagegen. Im Parteiprogramm ist die Rede von einer „strategischen Neuaufstellung der NATO“ und einer „fairen Lastenverteilung zwischen den Mitgliedstaaten“. „Wir setzen uns für eine neue Zielbestimmung ein, die nicht abstrakt und statisch ist, sondern von den Aufgaben ausgeht, und werden mit den NATO-Partnern darüber das Gespräch suchen“, heißt es weiter.

Auch die Charmeoffensive gegenüber der Polizei hat am Wochenende einen Dämpfer bekommen. Seit einigen Jahren schon plädiert die Parteispitze für die Stärkung der Polizei, die Bundestagsfraktion veranstaltet Polizeikongresse. Im Wahlprogramm gibt es gar ausdrückliches Lob: „Die Polizist*innen verdienen unsere Wertschätzung, genauso wie gute Arbeitsverhältnisse und leistungsfähige Strukturen innerhalb der Behörden.“ Mitglieder aus dem Berliner Kreisverband Kreuzberg-Friedrichshain empfanden die Formulierung als überzogene Anbiederung, konnten sich aber nicht durchsetzen.

Abgesehen von netten Worten wollte der grüne Bundesvorstand den Polizisten eigentlich auch die Befugnisse zubilligen, die sie für ihre Arbeit brauchen. Doch die Mehrheit der Delegierten war dagegen. Es ging vor allem um die Quellen-TKÜ, die nötig ist, um verschlüsselte Kommunikation auszulesen. Nach Angaben in Sicherheitskreisen heißt es, 90 Prozent der Kommunikation laufe heute über Telemediendienste wie Facebook, Whatsapp oder Telegram, die die Nachrichten von Ende zu Ende verschlüsseln. Im Wahlprogramm heißt es nun aber, „das Infiltrieren von technischen Geräten (Online-Durchsuchung bzw. Quellen-TKÜ)“ werde abgelehnt.

Damit wurde die ursprüngliche Position des Parteivorstands zweimal nachgeschärft. Ursprünglich hieß es im Programmentwurf, man wolle „der Polizei ermöglichen, technische Geräte anhand einer rechtsstaatlich ausgestalteten Quellen-TKÜ zielgerichtet zu infiltrieren“. Das Bundeskriminalamt darf das schon lange, für die Bundespolizei hat der Bundestag in der vergangenen Woche eine Rechtsgrundlage geschaffen, die allerdings aus Sicht der Grünen nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben gerecht wird. Die SPD muss für ihre Zustimmung zu dem Gesetz scharfe Kritik einstecken. Für viele Grüne wirkte das abschreckend, andere witterten die Chance, die Enttäuschung in der Netzgemeinde zu nutzen sich die Grünen durch programmatische Nachsteuerung zu profilieren.

Schon im Vorfeld des Parteitags kam es daher zu einer Änderung des Programmentwurfs. Konstantin von Notz, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, hatte sich dafür stark gemacht und mit dem Bundesvorstand eine Einigung gefunden. Nun sollten die „erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken“ mit Blick auf die Quellen-TKÜ im Programm stehen, allerdings sollte eine Tür offen bleiben: „Hier setzen wir uns für klare Rechtsgrundlagen und die zwingende Beachtung der Vorgaben aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein.“ Nicht für die Polizei, sondern lediglich für die Nachrichtendienste wird die Quellen-TKÜ abgelehnt. Doch den Delegierten ging das zu weit, so sehr von Notz auch beteuerte, die Grünen seien mit dieser Positionierung eine Bürgerrechtspartei. In der Basis überwiegt nach wie vor die Skepsis gegenüber der Polizei.

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