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#Heil verlängert Kurzarbeit

Heil verlängert Kurzarbeit

Die Bundesregierung bereitet eine weitere Verlängerung wichtiger Corona-Sonderregeln für Kurzarbeit vor: Unternehmen sollen auch im zweiten Halbjahr noch die vollen Sozialversicherungsbeiträge für ihre Kurzarbeiter aus öffentlichen Kassen erstattet bekommen – ohne die Kurzarbeiter dafür in Weiterbildung schicken zu müssen. Die bisher geltenden Sonderregeln sehen vor, dass es die volle Erstattung ohne Nebenbedingungen nur noch bis Ende Juni geben soll. Betriebe, die Kurzarbeitern keine Weiterbildung bieten, bekämen dann von Juli an noch 50 Prozent.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte kürzlich schon durchblicken lassen, dass er dies ändern will. In einen Gespräch mit dem „Handelsblatt“ bestätigte Heil nun, dass er der Regierung dazu inzwischen einen Verordnungsentwurf zur Abstimmung vorgelegt habe. Viele Betriebe litten nach wie vor sehr unter dem Lockdown, sagte er. „Ich will deshalb, dass wir die Möglichkeiten der Kurzarbeit in vollem Umfang bis zum Jahresende verlängern.“

Der Vorstoß ist auch insofern bemerkenswert, als sich SPD und Gewerkschaften zuvor lange gesträubt hatten, den Betrieben die Sozialabgaben ohne Nebenbedingung zu erstatten. Grundsätzlich müssten Betriebe diese für ihre Beschäftigten im Fall von Kurzarbeit alleine bezahlen. Um sie vor akuter Liquiditätsnot zu schützen, hatte die Koalition dies aber geändert. Von 22 Milliarden Euro, die die Arbeitsagenturen 2020 für Kurzarbeit ausgaben, entfielen fast 10 Milliarden Euro auf die Abgabenerstattung.

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