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#Steinmeier setzt Ausfertigung aus

Steinmeier setzt Ausfertigung aus

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier setzt die Prüfung des Gesetzes vorläufig aus, mit dem Deutschland seine Zustimmung zur Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) erklären würde. Er reagierte damit auf die Bitte des Bundesverfassungsgerichts, die Ausfertigung vorläufig auszusetzen. Sieben FDP-Abgeordnete haben vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Der Bundestag hat das Gesetz am 11. Juni verabschiedet, der Bundesrat hat am 25. Juni zugestimmt. Der Bundespräsident sei der Bitte des zweiten Senats nachgekommen, so dass das Gesetz vorerst nicht ausgefertigt wird, teilte eine Sprecherin Steinmeiers am Donnerstag mit.

Die Abgeordneten Katja Hessel, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Till Mansmann, Alexander Müller. Matthias Nölke und Frank Schäffler argumentieren, die Neuregelung habe eine verfassungsändernde Qualität und brauche deshalb die für Grundgesetzänderungen notwendige Zweidrittelmehrheit im Parlament. Sie verweisen unter anderem auf die neue Letztsicherung für den europäischen Bankenabwicklungsfonds. Diese verändere die Risikostruktur für den ESM nachhaltig und erhöhe die Wahrscheinlichkeit seiner Inanspruchnahme deutlich.

„Zwar steht die Letztsicherung für den Bankenabwicklungsfonds am Ende der Haftungskaskade, diese ist in einer Bankenkrise jedoch schnell erreicht“, warnen sie. Selbst die Obergrenze von 68 Milliarden Euro sei im Krisenfall nicht glaubhaft, da sie einvernehmlich aufgehoben werden könne. Auch die Änderungen bei den vorsorglichen Kreditlinien kritisieren die Politiker scharf. So sollten Mitgliedstaaten Geld aus dem ESM künftig komplett ohne Reformauflagen bekommen. „Die ohnehin schon geschleiften Zugangskriterien können zudem ohne erneute ESM-Vertragsänderung noch weiter aufgeweicht werden.“

Mit dem Prinzip, dass der ESM als ,Ultima Ratio‘ zum Einsatz komme, werde durch die vorsorglich bedingte Kreditlinie ebenfalls gebrochen. „Die Maßnahmen erfüllen somit jede für sich als auch in ihrer Gesamtschau die Voraussetzungen für eine zwingende Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag“, meinen die klagenden FDP-Politiker.

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