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#Im Namen der Autonomie

Im Namen der Autonomie

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das strafrechtliche Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe vergangenes Jahr für nichtig erklärt hatte, waren sich Anhänger und Kritiker in einem Punkt einig. Sowohl die Befürworter eines liberalen als auch die Verfechter eines restriktiven Umgangs mit Sterbehilfe meinten, dass deren Regulierung weiterhin nötig sei. Doch dann geschah erst einmal wenig, und die Sterbehilfevereine nahmen ihre Arbeit auf. Fast ein Jahr verging, ehe im Januar die ersten parlamentarischen Initiativen für eine neue Regelung präsentiert wurden. 14 Monate nach dem Urteil fand im Bundestag nun eine erste Orientierungsdebatte statt. Wie das Verfassungsgericht hob die Mehrzahl der Redner am Mittwoch den Begriff der „Autonomie“ hervor – wenn auch mit unterschiedlichen Implikationen.

Marlene Grunert

Die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr bezog sich auf das vom Verfassungsgericht entwickelte „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ und warnte davor, die eigenen Moralvorstellungen über die von Sterbewilligen zu stellen; einen „gegen die Autonomie gerichteten Lebensschutz“ dürfe es nicht geben. Es müssten Mechanismen entwickelt werden, die vor einer missbräuchlichen Sterbehilfe und übereilten Suizidentscheidungen schützten. Das Selbstbestimmungsrecht dürfe aber durch „Fristen und Gutachten“ nicht leerlaufen. Vor einer abermaligen Regelung im Strafrecht müsse man „die Finger lassen“, so Helling-Plahr, die mit einer fraktionsübergreifenden Gruppe einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der insbesondere auch den Zugang zu tödlichen Medikamenten regelt.

Ähnlich argumentierte die grüne Rechtspolitikerin Renate Künast, die mit ihrer Parteikollegin Katja Keul ebenfalls einen Gesetzentwurf entwickelt hat. „Sterbehilfe findet statt“, so Künast. Sie müsse endlich aus dem Klandestinen heraus und auf rechtssichere Wege gelenkt werden.

„Autonomie nicht mit Autarkie verwechseln“

Andere Facetten des Autonomiebegriffs hob Helling-Plahrs Parteikollege Benjamin Strasser hervor. Es handele sich dabei um einen Wert, auf den sich viele verständigen könnten, zumal Liberale wie er. Grenzsituationen der Hoffnungslosigkeit, die zu einer Einschränkung von Selbstbestimmung führten – etwa Depressionen –, dürfe man aber nicht aus dem Blick verlieren. Strasser warnte davor, „Autonomie“ mit „Autarkie“ zu verwechseln. Menschen seien eingebunden in die Gemeinschaft, die ihrerseits zum Schutz verpflichtet sei. Auch die Grünen-Politikerin Kirsten Kappert-Gonther hob, bei aller „Akzeptanz“, die Sterbewünsche verdienten, deren volatilen Charakter hervor. Menschen, die einen Suizidwunsch äußerten, müssten vor inneren und äußeren Drucksituationen geschützt werden, die darüber hinaus zu einer „Normalisierung“ von Sterbehilfe führen könnten.

Von Kappert-Gonther, Strasser und den Abgeordneten Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU), Stephan Pilsinger (CSU) und Kathrin Vogler (Linke) stammt die jüngste und bislang restriktivste Initiative zu einer Neuregelung. Die interfraktionelle Gruppe hält an einer strafrechtlichen Regulierung der geschäftsmäßigen Sterbehilfe fest. Um die Autonomie der Entscheidung über die Beendigung des eigenen Lebens wirksam zu schützen, soll die geschäftsmäßige Suizidhilfe grundsätzlich strafbar sein. Nur unter „sehr bestimmten“ Voraussetzungen solle sie als „nicht unrechtmäßig“ gelten, heißt es in dem Papier. Die Abgeordneten plädieren für ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt – eine von vielen Möglichkeiten, die Karlsruhe selbst in den Raum gestellt hat.

Nur unter Einhaltung eines Schutzkonzepts solle die geschäftsmäßige Sterbehilfe rechtmäßig sein, fordern die Parlamentarier. Dabei müsse der Schwerpunkt darauf liegen, die Freiverantwortlichkeit der Willensentscheidung festzustellen. Wartefristen, die psychiatrische Feststellung der freien Willensbildung, ein Mehraugenprinzip sowie die umfassende Beratung, auch über Alternativen zum Suizid, sollten im Parlament ebenso diskutiert werden wie eine verstärkte Suizidprävention. Die Abgeordneten wenden sich gegen eine „staatliche Infrastruktur zur Suizidförderung“ und ein „Gütesiegel“ für Sterbehilfevereine. Einen „Anspruch“ auf Suizidhilfe gegenüber staatlichen Stellen oder Ärzten, etwa auf ein tödliches Betäubungsmittel, dürfe es nicht geben. Auch damit grenzt sich die Gruppe von den beiden liberaleren Initiativen ab.

Die jüngsten Eckpunkte ähneln einem „internen Arbeitsentwurf“ aus dem Bundesgesundheitsministerium. Dieser solle allerdings nur eine „Orientierungshilfe“ sein, wie ein Sprecher des Ministeriums mitteilte. Dort gibt man sich weiterhin zurückhaltend und verweist auf die Verantwortung des Parlaments. Die Abgeordneten selbst legen großen Wert darauf, dass die gesetzgeberische Debatte – zumal in ethischen Fragen – ihren Ausgang im Bundestag nimmt. Ebenso üblich ist, zumal in derartig wichtigen Dingen, allerdings ein Vorstoß aus dem federführenden Ministerium. Für eine Neuregelung bleiben dem Bundestag in dieser Wahlperiode noch fünf Sitzungswochen. Der SPD-Politiker Castellucci plädierte schon jetzt dafür, sich mehr Zeit zu nehmen.

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