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#Koalition einigt sich noch auf schnelle Energiewende

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Koalition einigt sich noch auf schnelle Energiewende

In der letzten Sitzungswoche vor der Bundestagswahl legt die große Koalition einen Endspurt in der Gesetzgebung zum Klimaschutz hin. Damit verfolgen Union und SPD vor allem das Ziel, die Erneuerbaren Energien schneller als bisher auszubauen. So soll es einfacher werden, alte Windkraftanlagen durch neue zu ersetzen oder Wasserstoff durch eigene Rohrleistungen zu transportieren.

Zugleich will man künftig die Auswirkungen der Klimaschutzpolitik auf Wirtschaft, Beschäftigung und Privathaushalte stärker berücksichtigen. Dazu dienen unter anderem Ausgleichszahlungen für kleinere und mittlere Betriebe, die aufgrund der neuen nationalen Kohlendioxidabgabe ins Ausland umziehen könnten. Diese Abwanderung würde weder dem Wirtschaftsstandort Deutschland noch dem Klima helfen („Carbon Leakage“).

Wie die Regierungsfraktionen mitteilten, haben sie sich auf Neuregelungen von mindestens sieben Gesetzen und Verordnungen geeinigt. Diese sollen bis Freitag abschließend in Bundestag und Bundesrat beraten werden und danach in Kraft treten.

Klimaneutralität ohne höhere Kosten?

Schwarz-Rot versucht auf diese Weise, mehrere teilweise widerstreitende Ziele miteinander zu verbinden. Einerseits sollen gemäß dem geänderten Bundesklimaschutzgesetz die Treibhausgasemissionen ehrgeiziger gesenkt und die Klimaneutralität schon 2045 und damit fünf Jahre früher als geplant erreicht werden. Gleichzeitig dürften aber weder die Privathaushalte noch die Wirtschaft unter höheren Kosten und neuen Auflagen leiden, hieß es.

Als eine Wunderwaffe, um den Klimaschutz bei gleichzeitiger Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit voranzubringen, gilt der Markthochlauf von „grünem“ Wasserstoff, der mithilfe von Ökostrom erzeugt wird. „Klimaschutz und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft sind kein Gegensatz, sondern können und müssen zusammen gedacht werden“, heißt es in einer Auflistung der Änderungen.

Um die Energiewende zu beschleunigen, sehen die Pläne Sonderausschreibungen für die Sonnen- und Windkrafterzeugung an Land vor. Diese Sofortprogramme sollen die Zeit überbrücken, bis sich die Europäische Union auf ihre Ausbauziele für erneuerbare Energien bis 2030 geeinigt hat. Die deutsche Regierung drückt ausdrücklich aufs Tempo, man dürfe keine Zeit verlieren, heißt es. Deshalb werden die Ausschreibungsmengen für das kommende Jahr bei Windkraft an Land um 1,1 Gigawatt (GW) auf dann 4 GW erhöht und bei Photovoltaik sogar um 4,1 GW auf 6 GW.

Schneller als bisher soll auch das so genannte Repowering vonstattengehen, der Austausch alter durch neue, leistungsfähigere Turbinen. Bei aller Klimafreundlichkeit greift diese Art der Stromerzeugung doch ins Landschaftsbild ein und schadet der Natur, insbesondere der Tierwelt. Bisher scheiterten Genehmigungen neuer Anlagen genau daran. Jetzt soll Berücksichtigung finden, dass relativ betrachtet moderne Windräder weniger umweltschädlich sind als die alten, die abgebaut werden. Wenn die Nettobelastung geringer ist als vorher, kann der Bau schneller erfolgen. Neue Windenergieanlagen erzeugen auf derselben Fläche üblicherweise mehr Strom.

Erleichterungen hat die scheidende Regierung auch für die Solarstromerzeugung beschlossen. Es werden mehr landwirtschaftliche Flächen für innovative Anlagen („Agro-PV“) zugelassen und generell die Ausschreibungsverfahren zu Nutzung der Sonnenenergie vereinfacht. Eine Akzeptanzzunahme in der Bevölkerung verspricht man sich davon, dass sich Kommunen künftig nicht nur an Windparks, sondern auch an PV-Freiflächenanlagen beteiligen können. Es gehe darum, einen „marktgetriebenen Ausbau der Erneuerbaren“ zu forcieren, hieß es.

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