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#Krach erledigt, Fragen offen

Krach erledigt, Fragen offen

Die CDU strebt nun die Klärung ihrer Führungsfrage und die Wahl des nächsten Parteivorstands an einem Termin Mitte Januar an, ohne gegenwärtig die Umstände bestimmen zu können, unter denen der Wahlparteitag dann stattfinden soll. Die drei Kandidaten für den Parteivorsitz, Armin Laschet, Friedrich Merz und Norbert Röttgen, hatten sich am Wochenende mit der gegenwärtigen Parteivorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer und ihrem Generalsekretär Paul Ziemiak auf den Januar-Termin verständigt, nachdem eine Woche zuvor in einem Vorstandsbeschluss der für den 4. Dezember geplante Parteitag abgesagt und die Wahl der neuen Parteiführung auf unbestimmtere Zeit ins nächste Frühjahr verschoben worden war. Daran hatte der Kandidat Merz scharfe Kritik geübt und Mutmaßungen geäußert, die Verschiebung beabsichtige, seinen Erfolg zu verhindern.

Johannes Leithäuser

Am Montag wollte Merz diese Vermutungen nicht mehr aufrechterhalten. Er sagte dem Deutschlandfunk, „in jeder Familie, selbst in der besten, gibt es mal einen ordentlichen Krach. Das ist erledigt. Wir blicken gemeinsam nach vorne.“

Die Wahl des neuen Vorstands Mitte Januar soll nach Angaben Ziemiaks möglichst auf einem Präsenzparteitag stattfinden, zu dem sich tausend Delegierte an einem Ort versammeln müssten. Falls eine so große Versammlung der Corona-Pandemie wegen nicht möglich sein sollte, wird an einen dezentralen Parteitag gedacht, der gleichzeitig an mehreren Orten abgehalten werden könnte. Falls auch diese Variante wegen der Pandemie-Lage nicht zustande kommen kann, soll der Parteitag digital abgehalten werden. Auch die Vorstandswahl soll dann auf digitalem Weg erfolgen. Ob und welche weiteren Änderungen des Parteiengesetzes dazu notwendig würden, ist unsicher. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat auf den CDU-Gremiensitzungen vor einer Woche eine solche Änderung für realisierbar erachtet und den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags um Stellungnahme gebeten.

Genügt die elektronische Abstimmung?

Darin heißt es, es müsse jedenfalls eine schriftliche „Schlussabstimmung“ geben, um einen Wahlakt zu legitimieren. Das wird jetzt unter anderem in der CDU so interpretiert, dass digitale Abstimmungen zur Bestimmung von Personen im Blick auf eine Änderung des Parteiengesetzes, die schon in Arbeit ist, für möglich erachtet werden, aber anschließend noch in einem Briefwahl-Akt bestätigt werden müssten. Die grundsätzliche Möglichkeit digitaler Kandidatenvorstellungen und genereller Abstimmungen ist in der Novelle des Parteiengesetzes enthalten, die in der nächsten Sitzungswoche des Bundestags verabschiedet werden könnte. Eine elektronische Abstimmung in einem gesicherten Mail-Verfahren (De-Mail) wird in dem Bundestagsgutachten erörtert, bleibt aber mit einem Fragezeichen versehen, da sie womöglich nicht allen Wahlgrundsätzen des Grundgesetzes genügen könnte. In dem Fall wäre eine Verfassungsänderung nötig, die es erlaubte, bei elektronischen Wahlen auf die Bedingung einer geheimen Wahl zu verzichten.

Aus den Oppositionsparteien drang am Montag eher Unwillen, einer raschen gesetzlichen Regelung für ein rein digitales Wahlverfahren zuzustimmen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Marco Buschmann sagte der Zeitschrift „Der Spiegel“, eine seriöse Debatte zur Einführung digitaler Wahlen sei begrüßenswert, ein Verfahren im „Schweinsgalopp“, um den CDU-Parteitag zu retten, sei mit der Würde der Verfassung schwer vereinbar, jedenfalls wenn eine Grundgesetzänderung für notwendig erachtet werde.

Digitale Vorstandswahlen – „extrem fragwürdig“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion Jan Korte sagte, er halte digitale Vorstandswahlen für „extrem fragwürdig“, weil die digitalen Wahlverfahren von Hackern im Internet beeinflusst werden könnten. Die Linkspartei werde jedoch an interfraktionellen Gesprächen zu diesem Thema teilnehmen. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen Britta Haßelmann verlangte eine grundsätzliche Reform „des Parteiengesetzes zur dauerhaften Verankerung von elektronischer Demokratie“. Eine neue Regelung zur digitalen Wahl, die vor dem CDU-Parteitag Mitte Januar wirksam werden soll, müsste binnen der fünf verbleibenden Sitzungswochen des Bundestags, die noch im Jahreskalender stehen, entworfen, eingebracht, beraten und beschlossen werden.

Merz sagte am Montag, er sei zuversichtlich, „dass wir einen Weg finden, eine digitale Abstimmung auch zu machen“. Wenn dies mit einer Schlussabstimmung schriftlich nochmals bestätigt werde, sei dies rechtssicher möglich. In diesem Fall müsste womöglich die digitale Bestimmung von mehr als fünfzig Vorstandsposten von den Delegierten anschließend schriftlich bestätigt werden.

Der nächste Wahlkampfauftritt ist vorerst verschoben

Über die Kritik an seinen Vorwürfen der vergangenen Woche zeigte sich Merz erstaunt. Er sagte, „hin und wieder muss man sich mal klar ausdrücken“; das habe er getan. Damit sei er „noch längst nicht der deutsche Trump“. Merz sagte, dieser Vergleich sei völlig absurd. Er sei „jemand, der die Institutionen achtet, der Respekt vor Amtsinhabern hat“. Der Wahlkampfauftritt der drei Kandidaten, der für diesen Dienstag geplant war und der von der CDU online ausgestrahlt werden sollte, ist im Einvernehmen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben worden.

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