#Merkels Worte auf politischer Weltbühne

Merkels Worte auf politischer Weltbühne

Für die AfD begann der Tag mit einer unmissverständlichen Niederlage. Als „offensichtlich unzulässig“ wies das Bundesverfassungsgericht einen Befangenheitsantrag zurück, mit dem sich die Partei gegen den Zweiten Senat gewandt hatte. Die Begründung, so das Gericht, sei „gänzlich ungeeignet“.

Die AfD hatte gerügt, dass eine Delegation des Gerichts sich Ende Juni mit Mitgliedern der Bundesregierung getroffen hatte. Aus Sicht der Partei begründet allein der Umstand, dass das Treffen kürzlich stattfand, die Besorgnis der Befangenheit. Die Bundesregierung ist in dem Verfahren, das an diesem Mittwoch verhandelt wurde, schließlich die Beklagte.

Doris König, die Vizepräsidentin des Gerichts und Vorsitzende des Zweiten Senats, stellte daraufhin einige Dinge klar. So finden Treffen zwischen dem Bundesverfassungsgericht und der Bundesregierung regelmäßig statt; sie sollen einen Dialog der Staatsorgane ermöglichen. Der Zeitpunkt des jüngsten Treffens könne für sich genommen keine Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richter begründen, so König. Das Gericht sei schließlich „permanent“ mit Verfahren befasst, die das Handeln der Bundesregierung oder anderer oberster Verfassungsorgane beträfen.

Diesen Blumenstrauß warf die damalige Fraktionschefin der Linken, Susanne Hennig-Wellsow, dem neu gewählten Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich am 5. Februar 2020 vor die Füße.


Diesen Blumenstrauß warf die damalige Fraktionschefin der Linken, Susanne Hennig-Wellsow, dem neu gewählten Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich am 5. Februar 2020 vor die Füße.
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Bild: dpa

Mit ihrem eigentlichen Anliegen könnte die AfD in Karlsruhe erfolgreicher werden. Die Partei wehrt sich dort gegen eine Äußerung, mit der Bundeskanzlerin Angela Merkel die Wahl Thomas Kemmerichs kommentierte. Der FDP-Politiker war am 5. Februar 2020 von CDU, FDP und AfD zum Thüringer Ministerpräsidenten gewählt worden. In dem Bundesland löste die Wahl eine politische Krise aus, deren Ende immer noch nicht abzusehen ist. Auch die Bundespolitik war in Aufruhr, die SPD forderte eine sofortige Sitzung des Koalitionsausschusses.

Staatsorgane müssen sich neutral verhalten

In dieser Situation meldete sich die Bundeskanzlerin aus Südafrika zu Wort. Dort war sie zu Gast bei Präsident Cyril Ramaphosa. Vor der eigentlichen Pressekonferenz wolle sie aus „innenpolitischen Gründen“ eine „Vorbemerkung“ machen, sagte Merkel. Dann folgten diese Sätze: „Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen. Da dies in der Konstellation, in der im dritten Wahlgang gewählt wurde, absehbar war, muss man sagen, dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss. Zumindest gilt für die CDU, dass sich die CDU nicht an einer Regierung unter dem gewählten Ministerpräsidenten beteiligen darf. Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.“

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Die Äußerung wurde sowohl auf der Internetseite der Bundeskanzlerin als auch auf der Internetseite der Bundesregierung veröffentlicht. Manche sahen darin einen Verstoß gegen die föderale Gewaltenteilung; einem CDU-Landesverband habe Merkel außerdem keine Vorschriften machen können – den Parteivorsitz hatte sie zwei Monate zuvor abgegeben. Das Amt bekleidete nun Annegret Kramp-Karrenbauer. Die AfD meint, Merkel habe gegen die Neutralitätspflicht verstoßen und die Partei in deren Chancengleichheit verletzt. Christian Conrad, der Prozessbevollmächtigte, sprach von dem „schwerwiegendsten Eingriff“ in das Grundgesetz. Er erwarte eine „richtungsweisende Entscheidung zum demokratischen Miteinander“.

Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht, Peter Müller, Doris König (Vorsitz) und Peter M. Huber am 21. Juli


Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht, Peter Müller, Doris König (Vorsitz) und Peter M. Huber am 21. Juli
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Bild: dpa

Staatsorgane müssen sich im politischen Wettbewerb neutral verhalten. Ihre Wurzeln hat diese Pflicht im Demokratieprinzip. Die Bedeutung der Chancengleichheit, die so gewahrt werden soll, hat das Bundesverfassungsgericht regelmäßig hervorgehoben, zuletzt vergangenen Sommer. Damals wehrte sich die AfD erfolgreich gegen eine Äußerung von Bundesinnenminister Horst Seehofer. Demokratische Legitimation könnten Wahlen und Abstimmungen nur vermitteln, wenn sie frei seien, so die Richter. Das setze nicht nur eine freie Stimmabgabe voraus; schon ihr Urteil müssten Wähler in einem freien und offenen Prozess bilden können. Es sei deshalb unerlässlich, dass Parteien gleichberechtigt am politischen Wettbewerb teilnähmen. Staatsorgane, die über weit mehr Ressourcen verfügten, hätten sich neutral zu verhalten. Gleiches gelte für einzelne Regierungsmitglieder.

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