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#Merz warnt vor „Generalverdacht“ gegenüber Abgeordneten

Merz warnt vor „Generalverdacht“ gegenüber Abgeordneten

Alles in allem kann Ralph Brinkhaus zufrieden sein. Bisher ist die von ihm geführte Unionsfraktion im Bundestag dem Chef gefolgt bei seinem Gang mit dem eisernen Besen durch jenen Teil der politischen Welt, in dem eine unzulässige Vermischung mit wirtschaftlichen Interessen droht.

Schon bevor CSU-Chef Markus Söder am Wochenende mit einem 10-Punkte-Plan für schärfere Transparenz auf die Bühne stürmte, hatte der Geschäftsführende Fraktionsvorstand am 12. März seine „10-Punkte-Transparenzoffensive“ beschlossen. Dort heißt es, die Regelungen im Abgeordnetengesetz sollen „deutlich verschärft“ werden, „bezahlte Interessenvertretung“ von Bundestagsabgeordneten solle verboten, die Bestechung von Parlamentariern zum Verbrechen hochgestuft werden. In der Fraktionsführung war daher am Montag zu hören, man begrüße, was Söder gesagt habe, das sei ein „Aufsatteln“ auf das, was die Fraktion schon beschlossen habe. Mitte der Woche werden die Gespräche mit dem sozialdemokratischen Koalitionspartner fortgeführt, in denen geklärt wird, welche gesetzlichen Neuregelung beschlossen werden.

Doch je mehr Fälle von CDU- und CSU-Parlamentariern auftauchen, die die Trennung politischer und ökonomischer Interessen nicht sauber hinbekommen haben, je öfter der Staatsanwalt sich einschaltet und je deutlicher die Führungen von CDU und CSU folglich einen rhetorischen Überbietungswettbewerb veranstalten, wer am härtesten durchkehrt, desto lauter werden Bedenken geäußert, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten. Auch in der Fraktionsführung.

Der stellvertretende Vorsitzende und Chef der Mittelstandsunion, Carsten Linnemann sagte der F.A.Z.: „Wir haben zwei Ziele, die beide gleich wichtig sind.“ Es müsse ausgeschlossen werden, dass Politiker ihr Mandat missbrauchten, um sich persönlich zu bereichern. „Aber wir müssen auch weiterhin ermöglichen, dass nicht nur Berufspolitiker und Beamte ins Parlament kommen.“ Landwirte, Freiberufler, Unternehmer oder Gewerkschafter sollten nicht abgeschreckt werden, für den Bundestag zu kandidieren, weil ihre Expertise wichtig sei, äußerte Linnemann.

Der haushaltspolitische Sprecher der Unionsfraktion, der CDU-Abgeordnete Eckhardt Rehberg, sagte der F.A.Z. über die von der CSU-Spitze verfolgten Absichten: „Man muss sich über die Konsequenzen im Klaren sein“. Falls Abgeordnete in leitenden Parlamentsfunktionen künftig keinerlei Nebentätigkeiten mehr ausüben könnten, werde das „bestimmten Berufsgruppen den Weg in die Politik versperren“. Rehberg nannte etwa Landwirte, die ihren Betrieb nicht ohne Weiteres an Frau oder Kinder überschreiben könnten.

Auch Friedrich Merz schaltet sich ein

In der CDU fragen sich Abgeordnete auch, was mit Aufsichtsrats-Sitzen oder mit der Mitwirkung in den Aufsichtsgremien von Stiftungen oder anderen bundeseigenen Institutionen werden solle. In vielen davon ist die Mitwirkung von Abgeordneten gegen eine Aufwandsentschädigung üblich.

In die Debatte schaltete sich am Montag auch Friedrich Merz ein, der nach langer Unterbrechung im Herbst in den Bundestag zurückkehren will. „Wenn sich einige Abgeordnete des Bundestages des Vertrauens in ihre Person als unwürdig erwiesen haben, sollten nicht alle Abgeordnete unter Generalverdacht gestellt werden“, sagte er der F.A.Z. Merz erinnerte an die sogenannte Mittelpunktsregelung des Abgeordnetengesetzes. Diese legt fest, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Bundestagsabgeordneten stehen muss. Wenn die Regelung konsequent angewandt würde, sagte Merz, so müsste sie „dann auch für die Mitglieder der Bundesregierung gelten, für die die Arbeit als Abgeordnete im Deutschen Bundestag sicher nicht im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit steht“.

„Richtig, angemessen und konsequent“

Söders Vorstoß fand in dessen Partei Unterstützung. Der CSU-Abgeordnete Volker Ullrich nannte die neuen Transparenzregeln „richtig, angemessen und konsequent“. Das Argument, dass die strengen Auflagen manche Berufsgruppen, etwa Mittelständler, abschrecken würden, ein Mandat im Bundestag anzustreben, hält der Jurist aus Augsburg für zweitrangig. „Die Tätigkeit im Bundestag ist auf eine Vollzeittätigkeit ausgerichtet“, sagte Ullrich der F.A.Z. Zwar sei es den Parlamentariern weiterhin erlaubt, einer begrenzten Nebentätigkeit nachzugehen. Doch sei es „nicht unzumutbar“, diese vollständig ab dem ersten Euro offenlegen.

Schon jetzt zu viele Berufspolitiker? Das Plenum des Deutschen Bundestags


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Bild: dpa

Die meisten Abgeordneten – Ullrich schätzt 75 Prozent – hätten vor dem Einzug in den Bundestag weniger verdient denn als Abgeordnete. Die Wahl in den Bundestag sei also mit einem finanziellen Aufstieg verbunden.

Im Grundsatz für „absolut richtig“ hält auch der CSU-Parlamentarier Hansjörg Durz die neuen Transparenzregeln seiner Partei. Es müsse aber sichergestellt werden, dass es weiter Unternehmer, Mittelständler oder Handwerker im Bundestag geben werde. „Wir müssen aufpassen, dass wir nicht zu einem Beamtenparlament werden“, warnt Durz, der Betriebswirt ist und selbst früher ein Handelsunternehmen führte. Manche der schon geltenden Regeln hält er für schwierig. So hätten etwa Landwirte immer hohe Bruttoerträge anzuführen, und würden dann bei den Einkommensangaben ganz weit oben stehen, auch wenn sie am Ende unterm Strich vielleicht sogar Verlust machten. Eine Offenlegung aller Einkünfte aus Nebentätigkeiten sei allein deswegen notwendig, um dem Generalverdacht zu begegnen, alle Abgeordneten würden im Zweifelsfall in die eigene Tasche wirtschaften, sagt Durz.

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