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#NRW setzt Corona-Regeln nur halbherzig um

NRW setzt Corona-Regeln nur halbherzig um

Auf den Winter-Lockdown hatten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten ungewöhnlich schnell geeinigt. Und niemand sollte aus der Reihe tanzen. „Wir machen nicht wieder eine Diskussion über Ausnahmen, sondern über konsequentes Umsetzen“, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) auf der Pressekonferenz am vergangenen Sonntag.

Stefan Tomik

In Düsseldorf sekundierte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet: „Uns war besonders wichtig, dass das gemeinsam geschieht, dass in allen 16 deutschen Ländern die gleichen Regeln gelten.“ Das Ziel müsse sein, „jetzt nicht wieder das Schlupfloch zu suchen“. Doch ausgerechnet Nordrhein-Westfalen hat die Kontaktbeschränkungen nur halbherzig umgesetzt.

Im Bund-Länder-Beschluss heißt es, „private Zusammenkünfte“ seien „auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf  Personen zu beschränken“. Nur zu Weihnachten soll es eine Ausnahme geben. Genau so kündigte es Laschet auch auf seiner Pressekonferenz an, und so stellt es seine Landesregierung offiziell dar: „Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes – bis maximal fünf Personen – gestattet“, heißt es in einer Pressemitteilung auf der Website des Landes Nordrhein-Westfalen.

„Daneben ist im Zeitraum vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 das Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis (…) zulässig.“ Gestattet, zulässig – das klingt nach einem klaren Verbot. Doch für so ein solches Verbot enthält die Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen mit seinen knapp 18 Millionen Einwohnern gar keine Rechtsgrundlage.

Die genannten Regeln finden sich dort als Ausnahmen vom Mindestabstandsgebot wieder und gelten ausschließlich „im öffentlichen Raum“. „Für die eigene Wohnung können aus dem Text also gar keine Kontaktbeschränkungen hergeleitet werden“, sagt die Rechtswissenschaftlerin Andrea Kießling von der Ruhr-Universität Bochum, der F.A.Z.

„Letztlich bedeutet das, dass man in der Kommunikation mit der Bevölkerung Informationen verbreitet, die die geltenden Regelungen strenger erscheinen lassen, als es der Rechtslage entspricht.“ Auch der Verfassungsrechtler Christoph Möllers von der Humboldt-Universität zu Berlin findet die Verordnung in NRW „seltsam“. Das Infektionsschutzgesetz erlaube es den Ländern ausdrücklich, Kontaktbeschränkungen für den privaten Raum zu erlassen, sagte Möllers der F.A.Z.

Lediglich „Partys und vergleichbare Feiern“ sind laut der Verordnung in NRW „generell untersagt“, und damit auch im Privaten, allerdings ohne dass eine Teilnehmerzahl genannt oder der Begriff „Party“ definiert würde. Gehört Tanz dazu oder laute Musik? Der Ausschank von Alkohol? „Ein Weihnachtstreffen zu Hause wäre also komplett verboten, falls es eine Party darstellt, auch wenn die Höchstzahl an Personen unterschritten wird“, sagt Kießling, „anderenfalls wäre es komplett erlaubt, also ohne jede Beschränkung der Personenzahl.“

Ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales bestätigte der F.A.Z., dass nur Partys verboten seien, ganz gleich ob zuhause oder in der Öffentlichkeit. „Darüber hinaus gilt die dringende Empfehlung, die Regeln für den öffentlichen Raum auch in den eigenen vier Wänden zu beachten.“ Warum die Landesregierung eine dringende Empfehlung gegenüber der Öffentlichkeit als Kontaktverbot darstellt, erklärt er nicht.

Auch in Hessen geht es schon mal durcheinander

Auch in Hessen gelten die Kontaktbeschränkungen allein für „Aufenthalte im öffentlichen Raum“. Allerdings hat Ministerpräsident Volker Bouffier das in seinen Pressekonferenzen auch immer wieder so gesagt. Im privaten Bereich hoffe man auf die Vernunft der Menschen, sich schon im eigenen Interesse an die Regeln zu halten, so Bouffier. Es steht auch in Hessens Corona-Verordnung: Für private Zusammenkünfte wird eine Beschränkung lediglich „dringend empfohlen“. Auf der Website der Hessischen Landesregierung geht das schon mal durcheinander, wenn es etwa heißt, über Weihnachten seien Treffen nur im „engsten Familienkreis gestattet“.

Bayern, Berlin und Niedersachsen hingegen regeln die Kontaktbeschränkungen per Verordnung bis in die Wohnungen hinein. Damit setzen sie den gemeinsamen Beschluss der Bund-Länder-Konferenz vollständig um. In Baden-Württemberg geht die Regierung noch einen Schritt weiter und verbietet gleich alle „privaten Zusammenkünfte“ im öffentlichen Raum. Demnach dürfen sich nicht einmal zwei befreundete Mütter auf eine Parkbank setzen, um sich zu unterhalten. Juristin Kießling findet das rechtlich fragwürdig. „Schließlich ist das Infektionsrisiko draußen viel geringer als in geschlossenen Räumen.“ Eine Ausnahme gibt es nur für „Sport und Bewegung“. Würden die Mütter Dehnübungen machen, wäre ihr Treffen im Park erlaubt.

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