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#Regierung beschließt Mieter-Entlastung bei Klimaabgabe

„Regierung beschließt Mieter-Entlastung bei Klimaabgabe“

Die Bundesregierung hat eine Entlastung für Millionen von Mietern bei der Klimaabgabe für Wohngebäude auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch nach Angaben von Regierungsvertreter einen Gesetzentwurf, wonach sich Vermieter künftig an den Kosten der 2021 eingeführten Kohlendioxid-Abgabe stärker beteiligen müssen. Dies soll ab dem kommenden Jahr gelten.

Aus den beteiligten Bundeswirtschaftsministerium, dem Bundesbauministerium und dem Bundesjustizministerium hieß am Mittag, dass damit mehr für den Klimaschutz im Wärmesektor und eine sozial gerechte Kostenverteilung getan werden. Von 2023 an tragen Vermieter dann 90 bis null Prozent der Kosten. Je energieeffizienter ihr Haus ist, desto geringer ist ihr Kostenanteil. Dies soll ein Anreiz sein, alte Heizungen oder Fenster auszutauschen. Das Stufenmodell erfasst über 13 Millionen Wohnungen. Bei Gewerbeimmobilien sollen Mieter und Vermieter die CO2-Kosten zunächst je zur Hälfte tragen.

Bisher schultern Mieter die CO2-Abgabe alleine. „Für die betroffenen Wohngebäude fallen derzeit Kohlendioxidkosten von schätzungsweise einer Milliarde Euro an, die vollständig von den Mietern getragen werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Die CO2-Kosten für einen Musterhaushalt in einer unsanierten Wohnung hatte der Mieterbund für 2022 auf 130 Euro bei einer Gas- und 190 Euro bei einer Ölheizung beziffert.

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Regierung sieht „win-win-Situation“

„Wir haben mit der Aufteilung der CO2-Kosten eine Lösung gefunden, die sozial gerecht ist und künftig die Mieter auch entlastet. Je schlechter ein Gebäude gedämmt ist, je älter zum Beispiel die Heizung oder die Fenster sind, umso höher sind die CO2-Kosten für Vermieter und umso größer die Entlastung für Mieter“, wird Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck in einer Mitteilung zitiert. Häufig leide der Mieter wegen schlechter Dämmung und Heizung unter hohen Energiekosten, ohne aber selbst gut gegensteuern zu können, sagte der Grünen-Politiker. Umgekehrt könne ein Vermieter, der das Gebäude gut energetisch saniert hat, die Kosten auch umlegen.

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) stellte die „win-win-Situation“ ebenfalls in den Vordergrund. „Die Mieter gewinnen, denn sie heizen nicht für die Außenumgebung. Die Vermieter gewinnen, denn sie sparen damit langfristig Kosten ein.“ Zugleich machte Geywitz in ihrer Stellungnahme deutlich, dass die jetzt getroffene Regelung nur eine Übergangslösung sei. Man werde sie deshalb auf ihre Wirkung hin evaluieren und daran arbeiten, Energieausweise als Grundlage für das Modell heranzuziehen. „Unser Ziel ist es, zu einem bestimmten Zeitpunkt CO2-neutral zu heizen. Bis wir das erreicht haben, wird der CO2-Preis fair verteilt.“

Dass hierfür allerdings die gesetzlichen Rahmenbedingungen stimmen müssen, betonte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). „Die Regeln über die Verteilung des CO2-Preises müssen praktikabel sein – und sie müssen die richtigen Anreize setzen. Das heute beschlossene Stufenmodell entspricht diesen Zielvorgaben“, sagte Buschmann in Berlin.

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Verzögerung um sechs Monate

Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP eine Kostenteilung ab Juli 2022 in Aussicht gestellt. Die Verzögerung um ein halbes Jahr wurde in der Koalition damit begründet, dass die Abrechnungszeiträume der Heizkosten in der Regel am Jahresanfang neu begännen. Die Vorgängerregierung aus Union und SPD hatte sich nicht auf eine Kostenteilung verständigen können. Angesichts der durch den Ukraine-Krieg drastisch gestiegenen Energiepreise forderte der GdW-Spitzenverband der Wohnungswirtschaft eine Aussetzung der CO2-Abgabe für ein Jahr. Die Abgabe könne angesichts der hohen Energiepreise keine nennenswerte Lenkungswirkung mehr erzielen.

Der Deutsche Mieterbund begrüßte die Idee eines Stufenmodells zur Aufteilung der CO2-Kosten im Mietwohnsektor grundsätzlich, forderte aber eine grundlegende Überarbeitung und eine sofortige Befreiung der Mieter von den CO2-Kosten. „Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Nebenkostennachzahlung in 2023 ist es nicht vermittelbar, dass der Staat zum einen durch Steuerpauschalen und andere Subventionen einkommensarme Haushalte entlasten will, zum anderen diese von den Energiekosten besonders getroffene Gruppe durch den CO2-Preis zusätzlich zur Kasse bittet“, kommentierte Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes die Einigung des Bundeskabinetts.

Die Verbraucherschützer halten das von der Ampel-Regierung vorgelegte Stufenmodell für „fehleranfällig“. Sie befürchten, dass die Mieter auf den hohen Folgekosten sitzen bleiben werden. Siebenkotten kritisierte: „Die Annahme, dass der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe Impulse zur energetischen Sanierung oder zu Investitionen auslöst, trifft nur dann zu, wenn Vermieter ausreichend dazu angereizt werden. Daher macht es auch keinen Sinn, Mieterinnen und Mieter daran zu beteiligen – ob anteilig oder vollumfänglich“

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