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#Schuldenbremse und Haushaltsfrieden

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Der Sachverständigenrat platzt in die Haushaltsdebatte mit einem neuen Vorschlag zur Lockerung der Schuldenbremse. Es ist eine schlechte Idee.

Nach heftigem Streit um einen verfassungskonformen Haushalt für 2024 ein müder Auftakt der Schlussrunde: Offensichtlich hatten die maßgeblichen Haushälter der Ampel weder Lust noch Kraft ihr „Werk“ engagiert zu verteidigen – vielleicht teilt mancher still die Kritik der Opposition. Die Union rügt falsche Prioritäten angesichts der Wirtschaftsflaute und vermisst Einsparungen im Sozialen, die AfD bemängelt weitere Verschleierung der Kreditaufnahme.

Allesamt sind dies Vorwürfe, denen der liberale Bundesfinanzminister, fesselte ihn nicht die Koalition mit SPD und Grünen, wohl einiges abgewinnen könnte. So kontert Christian Lindner bloß brüsk, es handele sich um einen „Gestaltungshaushalt“ im Rahmen der Schuldenbremse, demzufolge um ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.

Wachsende Lücken im Sozialsystem

Mehr mochte Lindner zur Verteidigung der leidigen Bremse nicht sagen, um kein Öl ins Ampelfeuer zu gießen. Auch Dennis Rohde und Sven Kindler, die Hauptredner von SPD und Grünen und Gegner der Schuldengrenze, streichen lieber heraus, dass man den Verfassungszwängen weder Sozialstaat noch Klimaschutz opfere. Lange dürfte der Koalitionsfrieden nicht halten.

Zündstoff birgt ein Vorstoß zur dreifachen Lockerung der Schuldenbremse durch die „Wirtschaftsweisen“. Der Sachverständigenrat, bisher selbst gespalten über die Verfassungsregel, votiert nun einmütig dafür, Fristen nach Nutzung der Ausnahmeklausel zu lockern, überhöhte Defizite also langsamer abzubauen. Er will mehr Kredit erlauben, wenn die Schuldenquote niedrig ist – und das Verfahren ändern, mit dem der Spielraum abhängig von der Konjunktur berechnet wird.

Was kling wie ein Vorschlag zur Güte, ist ein vergiftetes Angebot – jedenfalls für Anhänger größerer fiskalischer Disziplin. Sie wissen, dass neue Spielräume kaum Infrastruktur und Sicherheit stärken, sondern das Sozialsystem – in dem die Finanzlücken wachsen. Je lockerer das Gesetz, desto weniger Überwachung muss die Politik fürchten durch Verfassungsrichter.

Auch das Argument der fünf Ökonomen, Deutschland dürfe sich keine engeren Grenzen setzen als die reformierten EU-Fiskalregeln, weckt Skepsis. Bindekraft können auch die neuen EU-Regeln kaum entfalten. Da wäre es gut, wenn sich das wirtschaftlich stärkste Land selbst bindet und damit als Stabilitätsanker dienen kann.

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