Unternehmen, die ihren Beschäftigten ohne wichtigen Grund das Arbeiten im sogenannten Homeoffice verweigern, sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig mit Bußgeldern von bis zu 5000 Euro bestraft werden. Zudem müssen sie befürchten, dass ihnen der Betrieb im betroffenen Bereich untersagt wird. Dies ergibt sich aus dem Entwurf einer Rechtsverordnung, die Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für die jüngsten Bund-Länder-Beratungen über verschärfte Kontaktbeschränkungen in Deutschland vorbereitet hat. Der Entwurf liegt der F.A.Z. vor.
In welchen Bereichen ein Betrieb seinen Arbeitnehmern Homeoffice ermöglichen muss, kann den Plänen zufolge behördlich geprüft und angeordnet werden. „Wird eine für sofort vollziehbar erklärte Anordnung nicht sofort ausgeführt, kann die zuständige Behörde die von der Anordnung betroffene Arbeit untersagen“, heißt es in dem Entwurf. Für Arbeitnehmer soll dies jedoch keine Verbindlichkeit haben. „Für die Beschäftigten besteht keine Verpflichtung zur zwingenden Nutzung von Homeoffice“, heißt es in dem Entwurf.
Dieser sieht zudem eine Liste von Maßnahmen vor, die Arbeitgeber treffen müssen, soweit sie eine Anwesenheit von Beschäftigten für erforderlich halten. Dies reicht vom Überprüfen und Aktualisieren der arbeitsschutzrechtlich vorgegebenen Gefährdungsbeurteilungen bis zur Vorgabe einer Mindestfläche von 10 Quadratmetern je Arbeitnehmer, falls in Räumen (etwa Produktionsräumen) mehrere Personen gleichzeitig tätig sind. Auch muss der Arbeitgeber medizinische Gesichtsmasken für die Mitarbeiter kaufen. Dies gilt dem Entwurf zufolge für Regionen, in denen es mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche gibt. Liegt der Wert über 200, kommen weitere Vorgaben hinzu; etwa eine Pflicht für Arbeitgeber, Mitarbeitern wöchentliche Corona-Schnelltests anzubieten.
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