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#So will die Ampel den Bundestag verkleinern

„So will die Ampel den Bundestag verkleinern“

Mit 736 Abgeordneten ist der Deutsche Bundestag inzwischen eines der größten Parlamente weltweit. Um die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Volksvertretung zu sichern und die Kosten nicht immer weiter steigen zu lassen, bedarf es einer wirksamen Verkleinerung. Aber nicht nur deswegen: In den nächsten Jahren werden wir uns wegen der verschiedenen Krisen in sehr vielen Dingen umstellen müssen. Diesen Veränderungsprozess kann die Politik nur anführen, wenn sie bereit ist, die eigenen Strukturen zu reformieren.

Eine wirksame Wahlrechtsreform ist deswegen eine Frage der Selbstachtung des politischen Betriebs. Als Obleute von SPD, Grünen und FDP in der Wahlrechtskommission des Bundestages haben wir in Diskussionen mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis einen gemeinsamen Vorschlag entwickelt.

Dazu wollen wir auch weiterhin an das Grundprinzip der personalisierten Verhältniswahl anknüpfen. Schon heute enthält jeder Stimmzettel zur Bundestagswahl über dem Wort „Zweitstimme“ einen wichtigen Hinweis, nämlich die Worte „maßgebende Stimme für die Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien“. Denkt man dies zu Ende, stellt sich die Frage, warum eine Partei in einem Land überhaupt mehr Wahlkreismandate zugeteilt bekommt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Das wollen wir ändern.

Sebastian Hartmann ist Obmann der SPD in der Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit.


Sebastian Hartmann ist Obmann der SPD in der Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit.
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Bild: dpa

Konstantin Kuhle ist Obmann der FDP in der Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit.


Konstantin Kuhle ist Obmann der FDP in der Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit.
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Bild: dpa

Till Steffen ist Obmann von Bündnis90/Die Grünen in der Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit.


Till Steffen ist Obmann von Bündnis90/Die Grünen in der Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit.
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Bild: dpa

Nach unserem Vorschlag wird zunächst, wie gewohnt, die Gesamtzahl der Sitze im Verhältnis der von den Parteien bundesweit errungenen Zweitstimmen verteilt. Diese Stimme wollen wir künftig Listenstimme nennen. An der Verteilung nehmen alle Parteien teil, die mindestens fünf Prozent der gültigen Listenstimmen erhalten oder deren Kandidierende in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten haben. Die Erststimme nennen wir künftig Personenstimme. Die Sitzzahl einer Partei auf Landesebene wird nach den von ihr in den Ländern erzielten Listenstimmen ermittelt. Ein Wahlkreismandat erhält nun, wer in einem Wahlkreis die meisten durch Listenstimmen gedeckten Personenstimmen vorweisen kann.

Stehen einer Partei in einem Bundesland beispielsweise fünf Sitze zu, haben ihre Wahlkreiskandidierenden jedoch in sechs Wahlkreisen die jeweils meisten Personenstimmen erhalten, erfüllt der Kandidat, auf den die prozentual wenigsten Personenstimmen entfallen sind, die Voraussetzungen nicht, und das Mandat wird nicht zugeteilt. Erlangt eine Partei weniger Wahlkreismandate, als ihr nach dem Listenstimmenergebnis zustehen, so werden die verbleibenden Mandate – wie bisher auch – über die Liste zugeteilt.

Ein solcher Ansatz hätte zahlreiche Vorteile. Das System der personalisierten Verhältniswahl, in dem die Wahlkreisstimme nur auf die Besetzung des Bundestages mit Personen, nicht aber auf den Parteienproporz Einfluss nehmen soll, wird konsequent umgesetzt. Überhangmandate können nicht entstehen. Ausgleichsmandate sind deshalb auch nicht mehr erforderlich. Die reguläre Größe des Bundestags wird in jedem Fall exakt eingehalten. Und jede Partei erhält in jedem Land so viele Sitze, wie ihr dort nach dem Listenstimmenergebnis zustehen. Entscheidend für die Auswahl ist die Höhe des Stimmenanteils im Wahlkreis.

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