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#So wollen Heil und Scholz den Mindestlohn hochtreiben

So wollen Heil und Scholz den Mindestlohn hochtreiben

Arbeitsminister Hubertus Heil will mit Finanzminister Olaf Scholz (SPD) die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Mindestlohn schneller steigt. „Künftig soll die Mindestlohnkommission im Rahmen des Prüfkriteriums ,angemessener Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer‘ auch den Gesichtspunkt der Armutsgefährdung maßgeblich berücksichtigen“, heißt es in einem Eckpunktepapier der beiden Ministerien „zur Weiterentwicklung des Mindestlohns und Stärkung der Tarifbindung“. Von einer Armutsgefährdung soll demnach „regelmäßig“ bei einem auf Vollzeitbasis erzielten Arbeitsentgelt unterhalb der Schwelle von 60 Prozent des Medianlohns ausgegangen werden.

Manfred Schäfers

Das Medianeinkommen ist der Lohn, der die Gesellschaft genau in die Hälfte teilt, der eine Teil verdient weniger, der andere mehr. Der Medianlohn beträgt nach Angaben aus Regierungskreisen aktuell etwa 12 Euro. Der Mindestlohn steigt bis Mitte 2022 in mehreren Schritten auf 10,45 Euro. Die beiden SPD-Politiker werben schon länger für eine weitere Anhebung auf 12 Euro. Scholz ist seit vergangenen Sommer nicht nur Finanzminister, sondern auch Kanzlerkandidat seiner Partei.

Die beiden von der SPD geführten Ministerien sprechen sich dafür aus, dass Zulagen und Zuschläge künftig grundsätzlich nicht mehr auf den Mindestlohn angerechnet werden. Dieser stelle einen „Grundlohn“ für die Vergütung dar. Entgegen dieser Konzeption des Mindestlohns gehe die höchstrichterliche Rechtsprechung aktuell dennoch davon aus, dass vom Arbeitgeber zusätzlich zum „Grundlohn“ gewährte Zulagen und Zuschläge – mit Ausnahme des gesetzlichen Nachtarbeitszuschlags – auf den Mindestlohn angerechnet werden dürften, heißt es in dem Papier weiter. Feiertags- und Sonntagszuschläge, Schmutzzulage und Erschwerniszulagen machten sich dadurch im Niedriglohnbereich oftmals im Portemonnaie nicht mehr bemerkbar. „Dies wollen wir durch die Einfügung eines neuen Paragraf1a Mindestlohngesetz ändern, der regelt, dass Zulagen und Zuschläge grundsätzlich nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen, sofern sie nicht ausnahmsweise als Bestandteil des ,Grundlohns‘ anzusehen sind.“

Außerdem wollen die beiden Minister Ausnahmen im Mindestlohngesetz streichen. Der Mindestlohn solle eine unterste Haltelinie sein. „Wir wollen deshalb die Ausnahmen für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung sowie für minderjährige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung aufheben.“

In dem Eckpunktepapier wird außerdem ein Bundestariftreuegesetz angekündigt. Es soll demnach regeln, dass öffentliche Aufträge des Bundes, der Länder sowie der Kommunen für Bau- und Dienstleistungen von einem noch festzulegenden Schwellenwert an nur noch an Auftragnehmer vergeben werden dürfen, die ihren Arbeitnehmern die durch Rechtsverordnung festgesetzten tarifvertraglichen Entlohnungsbedingungen gewähren.

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