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#Städte mit mindestens 50.000 Einwohnern müssen Mietspiegel erstellen

Städte mit mindestens 50.000 Einwohnern müssen Mietspiegel erstellen

Der Bundestag hat eine Reform des Mietspiegelrechts beschlossen. Die Abgeordneten stimmten in der Nacht zum Freitag mehrheitlich für das Mietspiegelreformgesetz, das unter anderem künftig jede Gemeinde mit mehr als 50.000 Einwohnern zur Erstellung eines Mietspiegels verpflichtet. Das Kabinett hatte das Reformgesetz gemeinsam mit einer Mietspiegelverordnung Mitte Dezember beschlossen.

Mietspiegel erleichtern die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit werden Mieterhöhungen begründet und bei einem Umzug in ein Gebiet mit Mietpreisbremse zulässige Höchstmieten errechnet. Mietspiegel werden von den Kommunen herausgegeben, meist in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Mieter und Vermieter. Fehlt jedoch ein Mietspiegel, steht die Bestimmung der maximal erlaubten Miethöhe rechtlich auf wackeligen Füßen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, mit der Reform werde die Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln erleichtert und deren „Qualität und Transparenz“ gesteigert. „Wir legen fest, welche Mindeststandards bei der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln beachtet werden müssen.“ So würden auch Rechtsstreitigkeiten verhindert. In mehr als 80 der 200 größten deutschen Städte gebe es derzeit keinen gültigen Mietspiegel, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner. Ohne Mietspiegel sei die Mietpreisbremse aber „faktisch unwirksam“.

CDU spricht von Rechtssicherheit und Akzeptanz

Auch die Union betonte die Relevanz des Mietspiegels – für Mieter ebenso wie für Vermieter. Mietspiegel müssten künftig nach „anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen gebildet“ werden, sagte der Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak (CDU). Das schaffe „Rechtssicherheit und Akzeptanz“.

Die Mietspiegel-Pflicht für größere Städte war erst während der parlamentarischen Beratungen in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. Unverändert bleiben hingegen die Fristen für die Überarbeitung der Mietspiegel, die ursprünglich verlängert werden sollten. Nun bleibt es jedoch dabei, dass Mietspiegel nach zwei Jahren aktualisiert und nach vier Jahren neu erstellt werden müssen. Luczak erklärte, eine Verlängerung hätte dazu geführt, dass die Daten von Mietspiegeln veraltet und wenig aussagekräftig geworden wären.

Insgesamt werden die Grundlagen zur Erstellung von Mietspiegeln klarer gefasst. Damit reagiert die Politik darauf, dass Mietspiegel in gerichtlichen Auseinandersetzungen verstärkt infrage gestellt wurden. Mieter und Vermieter können nach den Plänen nun dazu verpflichtet werden, zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels Auskunft über ihr Mietverhältnis und ihre Wohnung zu erteilen.

Zu Beginn dieses Jahres war der Mietspiegel schon einmal verändert worden. Es gehen seitdem die Mietpreise der vergangenen sechs statt nur vier Jahre ein. Das soll die Vergleichsmiete mindern und Mieterhöhungen bremsen.

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