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#Verklagt das EU-Parlament die Kommission wegen Untätigkeit?

Verklagt das EU-Parlament die Kommission wegen Untätigkeit?

Im März hat das Europäische Parlament damit gedroht, die EU-Kommission zu verklagen. Es ging um den Dauerstreit über Rechtsstaatlichkeit, der in Brüssel ausgetragen wird. Dafür gibt es ein neues Instrument, die sogenannte Rechtsstaatskonditionalität im EU-Haushalt. Wenn Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat die finanziellen Interessen der Europäischen Union beeinträchtigen, kann die EU-Kommission Verfahren gegen die jeweiligen Staaten einleiten und finanzielle Sanktionen beantragen. Bei der Abstimmung Ende März forderten 529 Abgeordnete die Kommission ultimativ auf, das bis zum 1. Juni zu tun – mit blauen Briefen. Ansonsten werde man wegen „Untätigkeit“ gegen sie vorgehen.

Thomas Gutschker

Politischer Korrespondent für die Europäische Union, die Nato und die Benelux-Länder mit Sitz in Brüssel.

Dieses Datum ist jedoch verstrichen, ohne dass die Kommission tätig geworden wäre. Tagelang haben die proeuropäischen Fraktionen in Brüssel um eine gemeinsame Haltung gerungen. Grüne und Liberale wollten in der Plenarsitzung nächste Woche über eine Resolution abstimmen lassen, die den Worten von März unmittelbar Taten folgen lässt.

Sozialdemokraten und Christdemokraten wollten der Kommission dagegen mehr Zeit zugestehen, was vor allem an politischen Signalen aus der Kommission lag. So hatte Haushaltskommissar Johannes Hahn vorige Woche angekündigt, dass die Kommission Mitte Juni Richtlinien zur Anwendung des neuen Instruments präsentieren werde. Auch die für Rechtsstaatlichkeit verantwortliche Vizepräsidentin Věra Jourová deutete Beweglichkeit an: Man müsse nicht abwarten, bis der Europäische Gerichtshof über Klagen Ungarns und Polens gegen das neue Instrument entschieden habe. Wenn dessen Urteil „zu spät“ komme, erst im nächsten Jahr, müsse man vorher handeln.

Bei Beratungen der Fraktionsvorsitzenden am Donnerstag setzte sich die weniger konfrontative Haltung durch. „Wir erwarten, dass die Kommission die Anwendungs-Richtlinien für die Rechtsstaatskonditionalität noch vor der Sommerpause vorlegt. Dabei wollen und werden wir konstruktiv mitarbeiten, was sich nicht mit einer Klage verträgt“, sagte der Vorsitzende der christlich-demokratischen EVP-Fraktion, Manfred Weber, der F.A.Z. „Klar ist aber auch: Wenn die Richtlinien fertig sind, sollte die Kommission sie so schnell wie möglich anwenden.“ So soll es sinngemäß in der Resolution stehen, über die nächste Woche abgestimmt wird.

Weber will sich nicht auf ein konkretes Datum festlegen; herauszuhören ist, dass es ihm reichen würde, wenn die Kommission die ersten Briefe nach der Sommerpause verschickt. Die Sozialdemokraten wollen mehr Druck machen. Katarina Barley, die das Thema in der Fraktion betreut, sprach sich gegenüber der F.A.Z. dafür aus, den Klagemechanismus „noch in diesem Monat“ auszulösen – soll heißen: am Ende. Dann hätte die Kommission ohnehin erst mal zwei Monate Zeit, darauf zu reagieren. Zwei weitere Monate würden vergehen, bis die Klage eingereicht würde. Grüne und Liberale finden das alles zu langsam, werden sich aber wohl fügen.

Der Vorwurf der Untätigkeit berührt ihre Autorität

So wird Ursula von der Leyen auf jeden Fall etwas Luft bekommen. Der Vorwurf der Untätigkeit berührt ihre Autorität als Kommissionspräsidentin. Allerdings steckt sie jetzt in einer schwierigen Zwickmühle. Einerseits haben die Mitgliedstaaten inzwischen die politischen Voraussetzungen geschaffen, damit die Corona-Hilfen nun endlich fließen können. Auch Ungarn und Polen können das nicht mehr stoppen. Andererseits haben sie im vergangenen Dezember ihr Veto nur deshalb aufgegeben, weil von der Leyen ihnen zusicherte, dass die Kommission keinerlei Verfahren einleiten werde, solange der EuGH nicht abschließend über die Klagen beider Länder entschieden habe.

Das war ein politischer Deal im Europäischen Rat. Das Parlament war darin weder eingebunden, noch hat es ihn jemals akzeptiert. Die Abgeordneten argumentieren streng juristisch: Die Verordnung zum „Schutz des Haushalts der Union“ ist seit 1. Januar geltendes Recht, das der Europäische Rat nicht aussetzen kann. Die Staats- und Regierungschefs sind kein Gesetzgeber, sie können nur grob die Richtung vorgeben. Eine Klage in Luxemburg hat auch keine aufschiebende Wirkung. Bis darüber entschieden ist, werden noch Monate vergehen. Die EU-Institutionen haben zwar ein beschleunigtes Verfahren beantragt, doch dürfte sich auch das mindestens bis Jahresende hinziehen, wenn nicht länger. Darauf setzt der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán, der sich im Frühjahr 2022 einer Parlamentswahl stellen muss.

Im Europäischen Parlament glauben viele, dass die Kommission Verfahren gegen einzelne Staaten nur unter großem Druck eröffnen wird. Die Grünen haben sogar schon ein juristisches Gutachten in der Schublade liegen, um Ungarn zur Rechenschaft zu ziehen. Allerdings birgt ihr Drängen auch ein Risiko: Wie scharf das neue Schwert wirklich ist, hängt nicht davon ab, wann es zum ersten Mal eingesetzt wird, sondern ob es ein Land empfindlich trifft. Dafür reicht es nicht, dass die Kommission Sanktionen vorschlägt. Sie müssen auch von den Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit angenommen werden. Und sie müssen einer Überprüfung durch den EuGH standhalten. Dafür könnte es klüger sein, erst mal dessen Grundsatzurteil abzuwarten.

In einem anderen Fall, der das Thema Rechtsstaatlichkeit betrifft, musste Ungarn am Donnerstag eine weitere Niederlage vor dem höchsten europäischen Gericht einstecken. Das Land wollte eine Abstimmung im September 2018 für ungültig erklären lassen, mit der das Europäische Parlament ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit nach Artikel 7 des EU-Vertrags eingeleitet hatte. Dafür waren zwei Drittel der abgegebenen Stimmen nötig. Das kam zustande, weil Enthaltungen nicht mitgezählt wurden. Dies sei jedoch in voller Übereinstimmung mit europäischem Recht geschehen, urteilten die Richter.

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