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#Warum korrekte Grammatik keine Gendersternchen braucht

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Warum korrekte Grammatik keine Gendersternchen braucht

Am 14. Oktober 2020 wurde das „Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts“ vom Bundeskabinett verabschiedet. Der ursprünglich von Bundesjustizministerin Lambrecht vorgelegte Entwurf hatte die Besonderheit, dass fast ausschließlich feminine Personenbezeichnungen verwendet wurden, also etwa Verbraucherin, Schuldnerin, Geschäftsführerin. Dieses Vorgehen stieß im Kabinett auf Widerstand, insbesondere des Innenministers. Der am 14. Oktober verabschiedete Text hat die femininen Formen weitgehend durch maskuline ersetzt. Auch Christine Lambrecht stimmte dem zu.

Als erste Reaktion auf den Entwurf wurde häufig die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit eines derartigen Textes aufgeworfen. Aber selbstverständlich gibt sich ausgerechnet das Justizministerium keine derartige Blöße. Juristisch ist dieser sprachlichen Eskapade nicht beizukommen. Es gibt keine verbindliche Regelung über Deutsch als Gesetzessprache. Schon aus europarechtlichen Gründen ist sie auch gar nicht möglich. Der „Leitfaden für die Formulierung von Rechtstexten“ ist ebenfalls nicht verbindlich.

Auffällig ist, wie wenig der öffentliche Diskurs die im engeren Sinn sprachliche Seite des neuartigen Gesetzesentwurfs thematisiert. Seehofer etwa betont, ihm sei bewusst, dass Sprache einem gesellschaftlichen Wandel unterliegen könne, es bestünden aber verfassungsrechtliche Zweifel am Entwurf. Das Justizministerium rechtfertigt seinen Gesinnungswandel mit der Dringlichkeit des Gesetzes, hält aber sein ursprüngliches Ziel eines Beitrags zur geschlechtergerechten Sprache für richtig und fügt sogar hinzu, die vom Gesetz Betroffenen seien vor allem Gesellschaften wie GmbHs, AGs und andere, also mit Feminina Bezeichnete. Offensichtlich ist man sich nicht darüber klar, welches Riesenfass man mit dem Hinweis auf das Genus dieser Ausdrücke aufmacht.

Gewohnte Polemik bei Grünen und Linken

Grüne und Linke belassen es bei der gewohnten Polemik, an die sie sich bei Fragen einer geschlechter- oder gendergerechten Sprache unabhängig von jeder Sachkenntnis gewöhnt haben. Ihr immer wieder artikuliertes Ziel ist die Beseitigung des sogenannten generischen Maskulinums, mehr und mehr verstärkt durch die Idee, sie über eine Ersetzung durch ein generisches Femininum zu erreichen.

Machen wir trotz allem noch einmal den Versuch, den sprachlich fundamentalen Unterschied zwischen den beiden Generika zu benennen. Allerdings ist das nur möglich, wenn man einige ebenso einfache wie fundamentale terminologische Vereinbarungen trifft. Das betrifft zuerst die übliche Rede von männlichen oder weiblichen Formen und Wörtern. Lebewesen haben ein Geschlecht, aber nicht Wörter. Keine Sprache der Erde enthält auch nur ein einziges männliches oder weibliches Wort, auch das Deutsche nicht.

Der Sprachwissenschaftler Peter Eisenberg


Der Sprachwissenschaftler Peter Eisenberg
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Bild: dpa

Unter einem Generikum versteht man ein Wort, das ganz oder in bestimmten Verwendungen keinen Bezug auf das natürliche Geschlecht des Bezeichneten aufweist. Maskuline Generika sind beispielsweise Mensch, Fan, Säugling, Leichnam, Prüfling, feminine Generika sind beispielsweise Person, Koryphäe, Leiche, Waise, Geisel. Dass ein solches Generikum Frauen oder Männer, die mit einem Wort des jeweils anderen Genus bezeichnet sind, nur „mitmeine“, ist eine begriffliche Irreführung. Die wesentliche Eigenschaft von Generika besteht ja gerade darin, dass überhaupt kein Bezug auf irgendein Geschlecht besteht. Nun zunächst zu Maskulinum.

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