#Wenn CSU und Linke sich unterhaken
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„Wenn CSU und Linke sich unterhaken“
Irgendwann wurde es Bärbel Bas zu viel. Es waren keine Zwischenrufe mehr, es war Zwischengeschrei, von allen Seiten des Plenums. „Wenn sich alle mal ein bisschen beruhigen könnten“, sagte die Bundestagspräsidentin. In der Wahlrechtsdebatte am Freitagmorgen war vieles anders als sonst im Bundestag: Die Linke klatschte frenetisch nach der Rede von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Jan Korte, der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, nannte den Vorstoß der Ampel den „größten Anschlag auf die Demokratie seit Jahrzehnten“, und da jubelten die Abgeordneten der Union.
Das Zusammenspiel der beiden Oppositionsparteien verleitete den SPD-Mann Dirk Wiese zu der Bemerkung, hier bilde sich eine „christlich-sozialistische Union“. Da lachten mal fast alle, aber sonst ging es hart zur Sache. Der Vorwurf der Opposition in Zitaten: „Akt der Respektlosigkeit“, „Versuch der Wahlmanipulation“, „Schaden für die Demokratie“, „Arroganz der Macht“. Zwischenintervention, Zwischenfrage, kein einfacher Job für Bärbel Bas, den Schlagabtausch in die Geschäftsordnung des Bundestags zu zwingen.
Lebt davon nicht die Demokratie? Wenn Abgeordnete wie so oft nur ihre langweiligen Reden ablesen, ist das im Wortsinne eigentlich keine Debatte. Aber beim Wahlrecht verhält es sich mit der B-Note anders. Es verträgt parteipolitisches Gemetzel schlecht. An sich gibt es in Deutschland die gute Tradition, dass eine Reform des Wahlrechts von einer breiten überparteilichen Mehrheit getragen wird.
Musste immer wieder zur Ordnung rufen: Bundestagspräsidentin Bärbel Bas
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Bild: dpa
Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP hingegen haben am Freitag mit ihrer Mehrheit ein neues Wahlrecht beschlossen. Es soll verhindern, dass der Bundestag immer weiter wächst – derzeit sitzen 138 Abgeordnete mehr drin als die gesetzliche Regelgröße von 598 vorsieht. Dieses Ziel will die Ampel durch einen Paradigmenwechsel erreichen: Der Sieg in einem Wahlkreis garantiert künftig nicht mehr einen Sitz im Bundestag. Der wird nur dann zugeteilt, wenn er auch vom Ergebnis der Zweitstimme gedeckt ist. Überhangmandate sollen keine mehr anfallen.
Im vergangenen Frühsommer hatte die Ampel ihre ersten Vorstellungen skizziert, seitdem wird darüber beraten und gestritten. Vor allem der FDP war es ein Anliegen, die Union mit an Bord zu holen. In einigen Landesverbänden der CDU gab es durchaus Sympathien für das Ampelmodell. Immer wieder gab es Gesprächsrunden. Ende Januar war der Gesetzentwurf zum neuen Wahlrecht in der ersten Lesung im Bundestag, die Union stimmte dagegen. CDU und CSU legten ihre eigenen Vorschläge vor: Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise, nur teilweiser Ausgleich der Überhangmandate. Für die Regierung war das nicht annehmbar, aber die Gespräche liefen weiter. Konstruktiv, wenn auch ohne Ergebnis. Als CSU-Generalsekretär Martin Huber im Januar von „organisierter Wahlfälschung“ und Wahlrecht „wie in Schurkenstaaten“ sprach, war das vielen CDU-Leuten peinlich.
Seit die Ampel am vergangenen Wochenende sich dazu entschieden hat, den Entwurf noch mal zu ändern und die Grundmandatsklausel zu streichen, reden auch Unionsabgeordnete so. Es dauerte einen Tag, bis sich herumgesprochen hatte, was die Konsequenzen sind: Wenn die CSU, die bei der Bundestagswahl vor eineinhalb Jahren 5,2 Prozent der Zweitstimmen geholt hatte, unter die Fünfprozenthürde sinken würde, wäre kein einziger CSU-Abgeordneter im Bundestag vertreten. Die Linke wäre schon mit ihrem Ergebnis von 2021 raus, als sie nur dank dreier Direktmandate in Fraktionsstärke in den Bundestag einzog. Daher kommt die strategische Allianz.
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