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#Wer hört dieser Kirche noch zu?

„Wer hört dieser Kirche noch zu?“

Früher wäre es Ketzerei gewesen, eine solche Frage auf dem Podium eines Katholikentages überhaupt zu debattieren, zumal gleich zu Beginn und mit dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz. „Wer braucht noch die Kirche?“ Aber diese Zeiten sind vorbei. Für eine Antwort haben die Organisatoren des 102. Katholikentags in Stuttgart am Donnerstag auch einen Gast aus Berlin in das Foyer des Landtags eingeladen, der nicht im Ruf steht, mit Kirche viel am Hut zu haben: Kevin Kühnert, Generalsekretär der SPD und bekennender Atheist. Zwar stellt auch Kühnert, der als Juso-Vorsitzender eine Abschaffung des Tanzverbots am Karfreitag forderte, die Existenzberechtigung der Kirchen erwartungsgemäß nicht infrage. Pflichtschuldig versichert er auch, dass die Bundesregierung sich nicht von den Kirchen „abkapseln“ wolle und es Themen gebe, „bei denen wir dringend miteinander sprechen müssen“.

Aber Kühnert lässt keinen Zweifel daran, dass sich die katholischen Bischöfe auf Einiges gefasst machen müssen, wenn sich nicht bald Grundlegendes ändert in der Kirche, vor allem bei der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch und beim kirchlichen Arbeitsrecht: „Es ist gewünscht gewesen, dass der Staat draußen bleibt. Mit der Begründung ,Wir regeln das selbst‘. Das hätten wir nicht zulassen dürfen“, sagt Kühnert mit Blick auf die schleppende Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs. Deshalb habe die Bundesregierung das Amt des Missbrauchsbeauftragten gestärkt.

Kühnert nennt gesetzgeberische Schritte „notwendig“

Was er dann hinzufügt, klingt wie eine Drohung in Richtung Bischofskonferenz. Man behalte sich vor, gesetzgeberische Schritte zu unternehmen, falls dies notwendig sei. „Und meine persönliche Meinung ist: Es wird notwendig sein“, sagt der SPD-Generalsekretär und Bundestagsabgeordnete. Was er damit konkret meint, bleibt offen. Das Stichwort „Wahrheitskommission“, das Moderatorin Dunja Hayali nennt, greift Kühnert nicht auf. Er macht aber deutlich, dass auch Vereine und Parteien bei der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Pflicht stünden.

ZDF-Podiumsdisskusion: Annette Zoch, Kevin Kühnert, Dr. Irme Stetter-Karp, Bischof Dr. Georg Bätzing, Johanna Beck, und Dunja Hayali am 26. Mai in Stuttgart


ZDF-Podiumsdisskusion: Annette Zoch, Kevin Kühnert, Dr. Irme Stetter-Karp, Bischof Dr. Georg Bätzing, Johanna Beck, und Dunja Hayali am 26. Mai in Stuttgart
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Bild: Ilkay Karakurt

Georg Bätzing, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der mit Kühnert auf dem Podium sitzt, muss sich vor allem selbst verteidigen. Ein Bericht der Beilage „Christ und Welt“ der Wochenzeitung „Die Zeit“ hatte am Dienstag publik gemacht, dass Bätzing einen Priester, dem sexuelle Belästigungen gegenüber zwei Frauen vorgeworfen werden, in seinem Bistum Limburg zum Bezirksdekan befördert hat, obwohl er davon wusste. Bätzing verteidigt sich am Donnerstag damit, dass die Vorfälle schon 15 und 20 Jahre zurücklägen, der Priester seine Taten bereut habe und es sich nicht um einen strafbaren Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen gehandelt habe. Mehr als eine Abmahnung habe er da nicht tun können. Auf die Frage der Moderatorin, warum er damit nicht selbst an die Öffentlichkeit gegangen sei, verwies Bätzing auf seine Verschwiegenheitspflicht. Eine Betroffene, die jetzt gegenüber „Christ und Welt“ von den Belästigungen gesprochen hatte, habe ihn ausdrücklich darum gebeten, dass der Vorfall nicht öffentlich werde.

Auf die Frage, ob er denn nicht zumindest von einer Beförderung dieses Priesters hätte absehen können, antwortet Bätzing, der Pfarrer sei mit großer Mehrheit zum Bezirksdekan gewählt worden. Da habe er eine Ernennung nicht ablehnen wollen. „Gibt es nicht die Möglichkeit einer Rehabilitation und einer Verantwortungsübernahme?“ Scharfen Widerspruch erntete Bätzing von Johanna Beck, die selbst Opfer sexueller Gewalt in der Kirche ist und dem Betroffenenbeirat der Bischofskonferenz angehört. Nur weil jemand bereue, heiße das nicht, „dass alles wieder gut ist und, dass es nicht wieder getan wird“. Beck hält Bätzing zudem vor, Missbrauch fälschlicherweise nur auf die Personengruppe der Minderjährigen zu beschränken.

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