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#Wie kann Polen auf Brüssels Ultimatum reagieren?

Wie kann Polen auf Brüssels Ultimatum reagieren?

Eigentlich hätte die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts in Polen am Montag tagen sollen. Es wäre ihre erste Verhandlung nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Donnerstag voriger Woche gewesen, in dem dieser das polnische Disziplinarwesen für Richter für unvereinbar mit EU-Recht erklärt hatte. Doch die Sitzung wurde auf Ende September vertagt – offiziell aus formalen Gründen.

In polnischen Medien heißt es indes, in Wirklichkeit wüssten die Richter nicht, wie sie sich angesichts der Forderung des EuGH verhalten sollten, die Arbeit ihrer Kammer sofort einzustellen. Dabei hatte die Vorsitzende des Obersten Gerichts vorige Woche noch verkündet, die Kammer werde wieder urteilen. Sie berief sich dabei auf das polnische Verfassungsgericht, das einen Tag vor dem EuGH-Urteil jede Einflussnahme der europäischen Richter auf die Arbeitsweise polnischer Gerichte für verfassungswidrig erklärt hatte.

Teurer Konfrontationskurs für Polen

Nicht nur die Haltung der Richter am Obersten Gericht ist widersprüchlich. Auch die rechte Regierung in Warschau ist sich offenbar noch nicht im klaren darüber, wie sie auf das EuGH-Urteil reagieren soll. Sie ist dadurch in eine schwierige Lage geraten. Einerseits kann sie sich nach ihren vielen starken Worten, die sie im Streit über ihre sogenannte Justizreform in Richtung EU-Kommission und EuGH gemacht hat, kaum ohne Gesichtsverlust zurückziehen. Andererseits hat ihr die EU-Kommission mit der Drohung von Strafzahlungen, falls die polnische Regierung das EuGH-Urteil nicht binnen eines Monats umsetze, deutlich gemacht, dass ein Konfrontationskurs in dieser Frage für Polen sehr teuer werden kann.

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Und die Strafzahlungen könnten nur das Vorspiel zu viel schwerwiegenderen finanziellen Sanktionen sein. Die EU-Kommission könnte, wie sie es im Falle Ungarns aufgrund von Zweifeln an der rechtsstaatlichen Kontrolle der Verwendung der Mittel aus dem Corona-Wiederaufbaufonds deren Auszahlung zeitweilig zurückhalten; und falls der EuGH, was als wahrscheinlich gilt, im Herbst den neuen Rechtsstaatsmechanismus billigt, hat sie gar die Möglichkeit, Polen bedeutende Mittel zu entziehen.

Polen ist einer der größten Nutznießer aus dem Corona-Wiederaufbaufonds. Die Milliarden, die dem Land daraus zustehen, sind die Voraussetzung für die Verwirklichung des von der Regierung im Mai unter dem Titel „Die polnische Ordnung“ angekündigten Pakets mit umfangreichen sozialen Wohltaten. Sie sollen „Vereinten Rechten“ unter Führung der nationalkonservativen „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS) den Sieg in der Parlamentswahl 2023 sichern. Zugleich sollte damit auch das durch Intrigen und inhaltliche Widersprüche zerrissene Regierungslager wieder konsolidieren. Es taumelt seit dem Sieg des PiS-Kandidaten Andrzej Duda in der Präsidentenwahl vor einem Jahr von einer Krise in die nächste und stand mehrmals kurz vor dem Auseinanderbrechen.

Hart antieuropäischer Flügel im Regierungslager

Unmittelbar nach der Verkündigung des EuGH-Urteils zur Disziplinarkammer vorige Woche hatte der polnische Justizminister Zbigniew Ziobro noch gesagt, „Entscheidungen dieser Art“ beträfen Polen nicht. Ziobro ist ein Exponent des rechten, hart antieuropäischen Flügels im Regierungslager, der auch den Corona-Wiederaufbaufonds der EU als Gefahr für die Souveränität Polens kategorisch abgelehnt hat. In der Abstimmung darüber im polnischen Parlament war die Regierung deshalb auf Stimmen aus der Opposition angewiesen.

Äußerungen verschiedener PiS-Politiker deuten nun an, umfangreiche Änderungen in den Gesetzen über die Arbeit polnischer Gerichte und auch des Obersten Gerichts könnten ein Ausweg sein. Diese neuen Regelungen wären dann Gegenstand neuer Begutachtungen durch die EU-Kommission und möglicherweise Verfahren vor dem EuGH, die sich wieder – wie im Fall der Disziplinarkammer – über mehr als zwei Jahre hinziehen könnten.

Allerdings steht die nächste mögliche Konfrontation zwischen Polen und der EU schon Anfang August bevor. Am 3. August soll das polnische Verfassungsgericht auf Antrag von Ministerpräsident Mateusz Morawiecki entscheiden, ob der EU-Vertrag mit der polnischen Verfassung vereinbar ist. Es bestehen keine Zweifel daran, dass das Gericht bei dieser Entscheidung politischen Vorgaben folgen wird. Schon die Verschiebung des ursprünglich für vorige Woche angekündigten Urteils ist von polnischen Medien als Versuch der Regierung interpretiert worden, Zeit für Gespräche mit Brüssel zu gewinnen.

Die PiS hat das Verfassungsgericht unmittelbar nach ihrem ersten Wahlsieg im Herbst 2015 unter ihre Kontrolle gebracht. Seine Vorsitzende Julia Przylebska gilt als Vertraute des PiS-Vorsitzenden und stellvertretenden Ministerpräsidenten Jaroslaw Kaczynski, der bei allen wichtigen Entscheidungen im Regierungslager ausschlaggebend ist. Kritiker der polnischen Regierung weisen darauf hin, dass der EU-Vertrag von Lissabon 2007 für Polen von Jaroslaw Kaczynskis verstorbenem Zwillingsbruder Lech unterzeichnet worden ist, der damals Staatspräsident war.

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