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#Worum geht es im Streit um die Corona-Masken?

Worum geht es im Streit um die Corona-Masken?

Hat Gesundheitsminister Jens Spahn sich „unwürdig“ und „menschenverachtend“ verhalten, weil er angeblich die Menschen in zwei Klassen eingeteilt hat, nämlich in solche, die Anspruch auf qualitätsgeprüfte Masken haben, und in solche, für die „absolut untaugliche Masken gut genug sind“, nämlich Obdachlose und Menschen mit Behinderung? Die Vorwürfe der SPD-Vorsitzenden Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans, die auf einen Bericht der Zeitschrift Der Spiegel zurückgingen, klangen so ungeheuerlich, dass sie sogar die Aufforderung nach dem Rücktritt des derzeit wichtigsten Ministers der Union zu rechtfertigen schienen.

Lanciert wurden die Vorwürfe offenbar aus dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) des sozialdemokratischen Ministers Hubertus Heil. Die Union hat nun auf die Anschuldigungen empört reagiert mit harten Worten wie „Lüge“ und „Foulspiel“ sowie der Forderung einer Entschuldigung. Das ist mehr als gewöhnlich üblich im politischen Streit unter Koalitionspartnern. Mittlerweile hat auch die Opposition an der Sache Gefallen gefunden. Am Mittwoch fand zum Maskenstreit eine Aktuelle Stunde im Bundestag auf Antrag der Linksfraktion statt.

Zwei Masken mit vereinfachten Prüfnormen

Doch was steht eigentlich hinter dem Streit um Schutzmasken, die aus der SPD zunächst nur als „nicht zertifiziert“, dann als „vermutlich minderwertig“ und zuletzt als „absolut untauglich“ bezeichnet wurden? Der entscheidende Unterschied liegt in den Begriffen „Infektionsschutz“ und „Arbeitsschutz“.

Als im vergangenen Jahr eine große Notlage in der Maskenbeschaffung herrschte und nach EU-Standard zertifizierte Masken kaum noch zu bekommen waren, empfahl die EU-Kommission den Mitgliedstaaten die Einfuhr von Masken von außerhalb der Europäischen Union. In den meisten Fällen kamen sie aus China, das damals rund achtzig Prozent der Schutzmasken weltweit produzierte. Das Bundesinstitut für Arzneimittel, der TÜV Nord und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) entwickelten für die importierten Masken ein vereinfachtes Prüfverfahren, das unter der Bezeichnung Corona-Pandemie-Infektionsschutzmaske (CPI) normiert wurde.

Nach Angaben eines Faktenblattes aus dem Gesundheitsministerium, das am Sonntag verschickt wurde, erfüllten alle CPI-Masken „einen effektiven Infektionsschutz“. Daneben gibt es Corona-Pandemie-Arbeitsschutzmasken (CPA), die einer ebenfalls vereinfachten Prüfnorm unterliegen. Wenn es um den Infektionsschutz geht, gelten beide Typen als gleich gut. Für die CPI-Masken wurden jedoch zwei Dinge bei der Prüfung weggelassen: Zum einen gilt das für die Temperaturkonditionierung, bei der das Material für 24 Stunden auf siebzig Grad erhitzt wird, um dann für weitere 24 Stunden auf minus dreißig Grad gekühlt zu werden. Zum anderen wurde ein Teil der Gebrauchssimulation weggelassen: Dabei ging es nicht um Passform, dichten Sitz, Belastbarkeit der Bänder oder ähnliche grundlegende Eigenschaften, sondern um die „verlängerte Anlegeprüfung“, die aber nach Angaben des BMG für den Infektionsschutz gegen das Coronavirus nicht relevant ist.

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