Nachrichten

#Wie sich die CSU gegen Habecks Windkraft-Pläne wehrt

Wie sich die CSU gegen Habecks Windkraft-Pläne wehrt

Als der neue Klimaminister Robert Habeck von den Grünen in dieser Woche seine Pläne für die Ausgestaltung der Energiewende vorstellte, kam aus Bayern umgehend Widerspruch. An der 10-H-Abstandsregel für Windräder werde „nicht gerüttelt“, ließ CSU-Generalsekretär Markus Blume wissen. Sie besagt, dass ein Windrad grundsätzlich mindestens das Zehnfache seiner Höhe von Wohnbebauung entfernt sein muss. Es handelt sich um die schärfste Abstandsregelung in Deutschland.

Die Position der CSU ist nicht neu: Seit langem predigt sie, Bayern sei „Sonnenland“ und „nicht Windland“. Dennoch haben sich für die Partei und ihren Ministerpräsidenten Markus Söder durch die Oppositionsrolle im Bund die Koordinaten verschoben. Während Söder vor einem Jahr noch hier und da den Grünen schöne Augen machte, sind sie nun wieder der klare Gegner, insbesondere mit Blick auf die Landtagswahl 2023.

Die Energiewende bietet für die CSU die Chance, den Grünen mögliche Widersprüche ihres Handelns unter die Nase zu reiben. So wies Söder zuletzt öfter darauf hin, dass es bei ihnen einen Konflikt zwischen Klimaschützern und Artenschützern gebe. Dass Habeck am Dienstag sagte, andere Schutzgüter wie der Artenschutz müssten wegen der „überragenden“ Bedeutung des Klimaschutzes neu abgewogen werden, spielt der CSU insoweit in die Karten.

F.A.Z. Frühdenker – Der Newsletter für Deutschland

Werktags um 6.30 Uhr

ANMELDEN

Sie wird außerdem versuchen, die Grünen mit deren basisdemokratischer Geschichte zu piesacken. Der Vorsitzende der CSU-Landtagsfraktion Thomas Kreuzer sagte der F.A.Z. mit Blick auf die Windkraft: „Ich hätte nicht gedacht, dass ausgerechnet die Grünen die Mitwirkungsrechte der Bürger einschränken wollen.“

Kleinere Windkraftanlagen durch größere ersetzen?

Was er dabei nicht erwähnt: dass es im Bundestagswahlkampf gerade auch die Union war, die auf „Planungsbeschleunigung“ pochte – und die geht zumeist mit weniger Beteiligung einher. Kreuzer ist sich allerdings sicher, man werde auch mit Zustimmung der Bürger genügend Windräder bauen können – tatsächlich können sie die 10-H-Regel überstimmen, die besagt, dass der Abstand von Windrädern zur Wohnbebauung mindestens das Zehnfache ihrer Höhe betragen muss. Abgesehen davon stünden die Anlagen 20 bis 30 Jahre, „da führt ein Bebauungsplanverfahren im Vergleich zu keiner großen Verzögerung“. Im Übrigen will die CSU prüfen, ob man an Orten, an denen schon kleinere Windkraftanlagen stehen, das Ersetzen durch größere (Repowering) erleichtern kann.

Wie auch immer: Die Windkraft-Bilanz ist bisher bescheiden: 2020 wurden in Bayern ganze vier Windräder genehmigt, 2021 sechs. Aufgestellt wurden 2020 acht, 2021 ebensoviele. Das teilte das Wirtschaftsministerium mit, dessen Chef, der Freie Wähler Hubert Aiwanger, kein Anhänger von 10 H ist. Kreuzer hält diese Zahlen aber nicht für die entscheidenden. Wichtig sei jetzt „der Ausbau der Leitungen von Nord nach Süd sowie das Vorhalten von Back-up-Gaskraftwerken“. Beim Ausbau der Solarenergie setzt Kreuzer auf Anreize bei Privathaushalten, nur beim Gewerbe könne er sich eine Verpflichtung vorstellen.

„Der Ober sticht den Unter“

Ob das reicht? Diese Frage stellte sich womöglich nicht, wäre 2011 nicht der Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen worden. Bei der CSU gibt man daran den Grünen die Schuld, sie hätten das gesellschaftliche Klima dafür geschaffen. Aber auch die CSU und gerade ihr damaliger Umweltminister Markus Söder waren maßgeblich beteiligt. Inzwischen wird das von vielen in der CSU bedauert – zugleich wissen die führenden Leute, dass es aus finanziellen und planerischen Gründen kein Zurück mehr gibt.

Der Klimaminister will bald zu Besuch nach Bayern kommen. Die bayerischen Grünen empfehlen Söder, das „Gesprächsangebot von Robert Habeck zu nutzen“. Ansonsten seien „zum Glück“ die Regeln klar, sagte der Landesvorsitzende Thomas von Sarnowski der F.A.Z.: „Der Ober sticht den Unter“. Die 10-H-Regel basiere auf einer Ausnahmeregel im Bundesbaugesetz. „Die Regierungsmehrheit im Bundestag kann das Gesetz ändern – und es ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat.“

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!