#Bayern beschließt Erleichterungen für Geimpfte ab Mittwoch
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„Bayern beschließt Erleichterungen für Geimpfte ab Mittwoch“
Vollständig Geimpfte werden in Bayern von Mittwoch an negativ auf Corona Getesteten gleichgestellt. Das hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen. Der Freistaat setzt damit diesen Punkt früher um als der Bund. In der Praxis bedeutet dies, dass etwa Geimpfte mit einem vollständigen Impfschutz bei einem Friseurbesuch keinen negativen Corona-Test vorweisen müssen. Privilegien wie der Zugang zu derzeit geschlossenen Einrichtungen wie Schwimmbädern sind aber nicht vorgesehen.
Wer zweimal geimpft sei und „nahezu ein Nullrisiko hat, muss wieder in seine zentralen Grundrechte zurückversetzt werden“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Die Grundrechte müssten so schnell es geht, zurückgegeben werden.
Söder will Impfpriorisierung noch im Mai aufheben
Beim Impfgipfel von Bund und Ländern am Montag hatte es noch keine Beschlüsse zum bundesweiten Umgang mit Geimpften und Genesenen und möglichen Erleichterungen bei den Corona-Beschränkungen für sie gegeben. Die Bundesregierung will nach einer Ankündigung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kommende Woche einen Vorschlag machen, so dass eine Verordnung am 28. Mai vom Bundesrat beschlossen werden könnte.
Die Impfpriorisierung kann nach Einschätzung Söders in Bayern ab Mitte oder Ende Mai aufgehoben werden. Zielvorgabe sei, dass jeder geimpft werden könne, der dies wolle. Der Schwerpunkt werde auf Betrieben und Familien liegen. „Der Mai wird ein hellerer Monat“, sagt er. Schon jetzt seien viele der bayerischen Landkreise bei der Impfung der Priorisierungsgruppe drei angekommen.
Testpflicht für Unternehmen in Bremen
Das Bundesland Bremen hat unterdessen beschlossen, im Alleingang auf Landesebene vom 10. Mai an eine Corona-Testpflicht in Unternehmen und Verwaltungen einzuführen. Auf einen entsprechenden Grundsatzbeschluss verständigte sich der Senat des Bundeslands am Dienstag.
„Eine echte Testpflicht dient dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht im Homeoffice arbeiten können“, begründete Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD) die Entscheidung. Zudem leiste die Maßnahme einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie insgesamt. „Was bei Kindern und Jugendlichen sinnvoll ist, das muss auch bei Erwachsenen möglich sein“, sagte er mit Blick auf Regeln für die Schulen.
Bisher sind die Arbeitgeber durch die Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, zweimal in der Woche einen Corona-Selbsttest anzubieten. In Bremen werden die Beschäftigten nun künftig verpflichtet, dieses Angebot auch anzunehmen.
Der Senat führt mit der Entscheidung die Testpflicht auf landesrechtlicher Ebene für Präsenz-Arbeitsplätze ein. Die Corona-Verordnung soll nun entsprechend angepasst werden. Vorgesehen ist auch eine Übergangsfrist. Bremen hatte sich bereits vorige Woche im Bundesrat für eine echte Testpflicht in Betrieben stark gemacht, für seinen Antrag aber keine Mehrheit bekommen.
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