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#„Das ist ein guter Tag für die Demokratie“

„„Das ist ein guter Tag für die Demokratie““

Der Verfassungsschutz wertet die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zu seiner Einschätzung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall als Erfolg. „Ich begrüße, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz in seiner Bewertung der AfD vom Verwaltungsgericht Köln bestätigt worden ist“, sagte der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, am Dienstagabend. „Das ist ein guter Tag für die Demokratie“. Eine detaillierte Stellungnahme werde seine Behörde abgeben, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege und vom Bundesamt ausgewertet worden sei.

Das Gericht hatte zuvor entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen und beobachten darf. Das ermöglicht der Kölner Behörde unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung von Kommunikation sowie den Einsatz von V-Leuten und anderen nachrichtendienstlichen Mitteln. Die AfD hatte gegen die Bewertung der Verfassungsschützer geklagt. Das Kölner Urteil ist noch nicht rechtskräftig; gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden.

Es gebe ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, erklärte das Gericht. Beobachter der Partei und einige ehemalige AfD-Mitglieder konstatieren bereits seit längerer Zeit einen wachsenden Einfluss der Rechtsaußen-Strömung der Partei auf den Kurs der AfD. Der langjährige Ko-Vorsitzende Jörg Meuthen hatte die AfD Ende Januar verlassen.

Bedeutung des Urteils für Geheimdienstkontrolle

Die Gerichtsentscheidung könnte nach Einschätzung von Politikern der anderen Parteien auch Auswirkungen auf die Arbeit im Bundestag haben. Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz sagte im ZDF: „Dass der Verfassungsschutz diese Partei als Verdachtsfall einstuft, ist ein relevanter, auch sicherheitspolitischer Vorgang. Und er wirft natürlich Fragen auf. Auch für den Deutschen Bundestag selbst – zum Beispiel bei der Geheimdienstkontrolle.“

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag, Roderich Kiesewetter (CDU), sagte: „Wenn dieses Urteil letztinstanzlich bestätigt ist, ist es natürlich nicht möglich, dass eine Partei, die als Verdachtsfall eingestuft ist, Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium ist. Das Parlamentarische Kontrollgremium kontrolliert die Nachrichtendienste des Bundes.

Der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla zeigte sich überrascht von dem Urteil. Die AfD werde auf der Grundlage der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden, ob sie weitere Rechtsmittel einlegen werden. Die AfD werde sich „als Oppositionspartei auch weiterhin mit aller Kraft in den Parlamenten für eine alternative Politik einsetzen“, sagte Chrupalla. Die AfD sitzt seit 2017 im Bundestag.

Knobloch begrüßt Urteil

Aus Sicht der früheren Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, ist das Urteil „eine sehr gute Nachricht für die politische Kultur in unserem Land“. „Es ist ein Sieg für den wehrhaften Rechtsstaat und ein klares Zeichen, dass die Demokratie den Umtrieben ihrer Gegner nicht tatenlos zusehen muss“, sagte die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern am Dienstagabend.

Die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz sei auch deshalb ein richtiger Schritt, „damit in Deutschland alle Menschen sicher und ohne Angst leben können“, so Knobloch weiter. „Wenn eine Partei Anleihen beim Nationalsozialismus nimmt und sich offen mit Feinden der Demokratie im In- und Ausland gemein macht, dann müssen die rechtsstaatlichen Institutionen sie genau im Auge behalten können.“

Die frühere Präsidentin des Zentralrats der Juden, Charlotte Knobloch, im März 2020


Die frühere Präsidentin des Zentralrats der Juden, Charlotte Knobloch, im März 2020
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Bild: dpa

Letztlich sieht Knobloch aber auch die Deutschen selbst in der Pflicht: „Ich hoffe, dass nun endlich auch den Wählern der AfD bewusst wird, wen sie da in die Parlamente geschickt haben. Wer die AfD wählt, der wählt keinen ‚Protest‘ – er unterstützt eine vom Verfassungsschutz beobachtete Partei.“

Auch das Internationale Auschwitz-Komitee begrüßte das Urteil. Damit sei „der AfD und ihren biederen Verstellungsversuchen eine schallende Ohrfeige verpasst“ worden, erklärte der Exekutiv-Vizepräsident des Komitees, Christoph Heubner. „Die AfD darf und sollte vom Verfassungsschutz beobachtet werden, weil sie nicht widerlegen konnte, eine durch und durch rechtsextreme Partei zu sein, die die Demokratie permanent zu destabilisieren versucht.“

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