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#Deutschland mach Google ein Geschenk

Deutschland mach Google ein Geschenk

Das Thema hat schon Zehntausende zum Protest auf die Straße gelockt. In Artikel 17 der EU-Urheberrechtsreform stecken mehr Emotionen, als der Name es vermuten lässt. Muss hier „Zensur“ verhindert werden? Schließlich soll das Netz „frei“ bleiben. Es ist ein einziger Begriff, der die Politik nervös macht. Man glaubt, junge Wähler zu verlieren, wenn er zur Bundestagswahl wieder Mode werden sollte: der „Uploadfilter“. Er ist vermeintlich neutral und doch emotional aufgeladen, ohne Not. Denn solche Filter gibt es längst. Würden bestimmte Beiträge nicht ohnehin aus dem Netz gefischt, wäre es voller Hass und Hetze.

Worum geht es also wirklich? Gesucht wird eine Regelung, die der geübten Praxis des Teilens urheberrechtlich geschützter Inhalte im Netz durch Privatpersonen einen legalen Rahmen gibt. Bisher findet dies in einer juristischen Grauzone statt. Es gilt, das angestaubte Urheberrecht für die digitale Welt zu modernisieren. Nur ist derzeit überhaupt niemand mehr auf der Straße; die politische Debatte zum neuen Recht ist, auch durch Corona, aus dem Blickfeld geraten. Aber das wird nicht mehr lange so bleiben. Denn nun geht es darum, die EU-Urheberrechtsreform mit ihrem Artikel 17 in deutsches Recht umzusetzen. Dafür hat die Bundesregierung bis zum Sommer Zeit. Der Zeitplan könnte schlechter nicht sein – kurz darauf wird ein neuer Bundestag gewählt. Das Justizministerium hat die Federführung, es untersteht der SPD. Aber auch die CDU hätte das Thema lieber gar nicht auf der Tagesordnung.

Denn es geht nicht um Kleinigkeiten, auch wenn man auf den ersten Blick diesen Eindruck haben könnte. Was sind schon 1000 Zeichen Text? Was ist ein einzelnes Foto? Wen stören bis zu zwanzig Sekunden Ausschnitt aus einem Film oder Musikstück? Die sollen im Rahmen der sogenannten Bagatellschranke frei verwendbar sein dürfen, für jedermann, auch wenn es sich um urheberrechtlich geschützte Werke handelt, wenn damit keine kommerziellen Zwecke verbunden sind. So steht es im Entwurf des Justizministeriums. Wo soll der Schaden liegen? Schließlich sollen die Urheber dafür von den – in der Regel – amerikanischen Plattformen eine „angemessene“ Vergütung erhalten. Das könnte man als Fortschritt empfinden, gar als Stärkung der Rechte der Urheber gegenüber den großen Plattformen.

Das Gegenteil ist der Fall. Die Regeln sind ein Geschenk an Google, Facebook, Twitter und Co. Sie sind ein Attentat auf deutsche Rechteinhaber, auf Solokünstler, auf alle Kulturschaffenden bis hin zu Presseverlagen, auch den Verlag dieser Zeitung. Zudem wird eine Regelung, die in Europa einheitlich sein soll, um den Plattformen Paroli zu bieten, in Deutschland nicht richtlinienkonform umgesetzt. Sie wird sogar in ihrem Sinn ins Gegenteil verkehrt, wenn es bei den bisherigen Entwürfen bleibt. Artikel 17 der EU-Richtlinie sieht vor, dass die Plattformen für die Veröffentlichung von Werken durch ihre Nutzer die Erlaubnis der Rechteinhaber aktiv einholen müssen. Diese Zustimmung muss nicht etwa von den Rechteinhabern angeboten werden. So aber will es der Berliner Gesetzentwurf regeln.

Die Prinzipien des Urheberrechts werden auf den Kopf gestellt, wenn der Rechteinhaber den ersten Schritt auf die dann passive Plattform zugehen muss. Eigentlich müssten dagegen aus der Netzgemeinde Proteststürme losbrechen, tatsächlich aber ist man wegen der vermeintlich gewonnenen Rechtssicherheit für den einzelnen Nutzer nicht unzufrieden.

Was aber würde geschehen? Durch das Zusammenspiel der weiten Bagatellschranke mit einem langen Beschwerdeverfahren wird der Wert eines Presseinhalts, gleichgültig ob Text, Grafik oder Foto, zerstört. Lokal- und Regionalverlage berichten aus Regionen, zu denen keine Nachrichtenagentur Material liefert; zugleich müssen sie das Weltgeschehen abdecken. Das zwingt zur Kürze, in der journalistisches Handwerk steckt. Exakt dieses Handwerk soll der Bagatellschranke unterliegen. Das Beschwerdeverfahren darf dann bis zu eine Woche dauern. Dann aber sind diese Inhalte im Geschäft mit Nachrichten wertlos geworden. Mithin ist es eine Enteignung. Dasselbe gilt für Fotos: Erst nach sieben Tagen und nachdem der Fotograf seine Inhaberschaft nachgewiesen hat, bekäme er die wirtschaftliche Verfügungsmacht über seine Aufnahme zurück.

Die Bagatellschranke ist deshalb nicht nur auf 500 Zeichen abzusenken, sondern möglichst ersatzlos zu streichen. Denn Plattformen müssen die Verpflichtung haben, die Rechte aktiv einzuholen. Ist das unmöglich? Wer das sagt, unterschätzt, welche Möglichkeiten diese Konzerne haben oder technisch und personell entwickeln könnten. Auch Presseverlage müssen sich um die Rechte der Fotos kümmern, die sie drucken. Sie veröffentlichen nur Lesermeinungen, die ihren Standards entsprechen und nicht gegen Urheberrechte und andere Gesetze verstoßen. Warum sollte das für die Großen nicht gelten? Die Sperre für die Tweets von Donald Trump hat gezeigt: Plattformen sind Publisher wie deutsche Medienhäuser auch.

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