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Die EU schlägt zurück

Wenn die Europäische Kommission noch einen Beleg dafür benötigt hätte, dass die EU ein neues Instrument zur Verteidigung gegen wirtschaftliche Erpressung durch Drittstaaten braucht, liefert ihn in diesen Tagen China. Seit das EU-Mitglied Litauen im August die Eröffnung eines „taiwanischen“ Repräsentationsbüros in Vilnius erlaubt hat, ist die Stimmung zwischen beiden Staaten angespannt. Peking sieht darin einen Verstoß gegen das Ein-China-Prinzip, dass Taiwan Teil Chinas sei. Nachdem das Büro im November tatsächlich eröffnet worden war, blockiert Peking nun die Einfuhr von Waren aus dem baltischen Staat. So musste Handelskommissar Valdis Dombrovskis am Mittwoch nicht lange überlegen, als er nach Beispielen gefragt wurde, wo das von ihm vorgeschlagene neue Anti-Erpressungsinstrument der EU greifen könnte.

Bisher tut sich die EU schwer damit, auf derartige Erpressungsversuche durch Drittstaaten zu reagieren. Denn für die Verhängung von Sanktionen verlangen die EU-Verträge – wie stets in der Außenpolitik – die einstimmige Zustimmung der Mitgliedstaaten. Die wiederum ist oft unmöglich zu erlangen. Gerade wenn es um China geht, haben einzelne Staats- und Regierungschefs wie der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán öfter ein Veto gegen Beschlüsse der EU eingelegt. Deshalb soll die Entscheidung über die Anwendung des Anti-Erpressungsinstruments nach dem Vorschlag weitgehend der Kommission überlassen bleiben. Die Staaten soll sie nur verhindern können, wenn es eine qualifizierte Mehrheit im Ministerrat dagegen gibt.

Voraussetzung für die Anwendung des Instruments sei, dass ein Staat ökonomische Mittel einsetze, um ihm unliebsame Entscheidungen der gesamten EU oder auch eines Mitgliedstaats zu verhindern, stellte Dombrovskis klar. Es gehe nicht darum, sich etwa gegen aus wirtschaftlichen Gründen verhängte Schutzzölle wie im Handelsstreit mit den USA zu wehren. Solche Fälle sollen weiter vor der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf oder im Rahmen der bestehenden Handelsabkommen geklärt werden.

„Ökonomische Erpressung“ von Staaten?

Anwenden ließe sich das Instrument hingegen durchaus auf die von Washington angedrohten Zölle auf französische Produkte, um die Einführung einer Digitalsteuer zu verhindern. Der Vorstoß richtet sich also anders als andere Vorschläge der vergangenen Monate nicht vorrangig gegen China, sondern genauso gegen die USA, Russland und andere Staaten. „Wir sehen momentan einen regelrechten geopolitischen Trend, die Handelspolitik als Waffe einzusetzen“, sagte Dombrovskis.

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Unklar blieb, inwieweit extraterritoriale Sanktionen, wie die USA sie gegen die am Bau von Nord-Stream-2 beteiligten Unternehmen verhängt haben, darunter fallen, da diese nicht direkt darauf abzielten, die Bundesregierung unter Druck zu setzen. Für den Schutz einzelner Unternehmen vor „Erpressung“ durch Drittstaaten ist das Instrument explizit nicht gedacht. Letztlich müsse die Kommission von Fall zu Fall entscheiden, ob von „ökonomischer Erpressung“ von Staaten die Rede sein könne, sagte der Handelskommissar. Diese könne verschiedene Formen annehmen. Sie reiche von der offenen Androhung von Zöllen über die gezielt langsame Abfertigung von Waren an der Grenze bis hin zu staatlich organisierten Boykottaufrufen gegen Waren.

Warnung vor Missbrauch

Die Palette der Gegenmaßnahmen, die die Kommission in Reaktion darauf verhängen kann, umfasst klassische Handelsinstrumente wie Zölle. Die Kommission kann nach dem Vorschlag aber auch den Zugang zum Binnenmarkt unterbinden, Investitionen und öffentliche Ausschreibungen untersagen oder die Autorisierung von Produkten gemäß den geltenden EU-Gesundheitsstandards versagen. Bevor es so weit kommt, muss die Kommission dem betroffenen Staat aber die Chance geben, zu reagieren und die angedrohten Schritte zurückzunehmen. Es gehe vor allem um Abschreckung, stellte Dombrovskis klar. Das Instrument sei vor allem dann ein Erfolg, wenn es gar nicht gebraucht werde.

Bevor die Kommission das neue Ins­trument nutzen kann, müssen sich zunächst Europaparlament und Ministerrat, das Gremium der EU-Staaten, damit befassen. Nur wenn ihm beide Institutionen zustimmen, kann der Vorschlag in Kraft treten. Die Chancen stehen gut. Im Europaparlament stieß der Vorstoß am Mittwoch auf breite Unterstützung. „Im Europäischen Parlament gibt es die große Bereitschaft, konstruktiv und zügig daran mitzuwirken, dass das neue Schutzinstrument Wirklichkeit wird“, betonte der EU-Abgeordnete der Grünen, Reinhard Bütikofer. Der Vorsitzende des Handelsausschusses Bernd Lange (SPD) sprach von einer „Lizenz zur Gegenwehr“. Die EU müsse sich den unangenehmen geopolitischen Realitäten stellen. Sie habe eine Lücke in ihrem Instrumentarium und sei deshalb angreifbar. „Wir müssen ein Ins­trument schaffen, das Versuche, die EU auseinanderzudividieren, von vorneherein ausschließt“, betonte Lange weiter.

Deutschland und Frankreich haben schon im Vorfeld Unterstützung signalisiert. Die skandinavischen Staaten, Irland und Tschechien warnen hingegen davor, dass das Instrument missbraucht werden könne, um den europäischen Markt abzuschotten. Dombrovskis wies diesen Verdacht zurück. Das Anti-Erpressungsins­trument sei ausschließlich zur Verteidigung gegen Staaten gedacht, die sich selbst mit ihrem Handeln außerhalb des Rahmens des geltenden internationalen Handelsrechts begeben hätten.

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