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#Die roten Linien der SPD

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Die roten Linien der SPD

Eine Ampelkoalition unter Führung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wird es nur geben, wenn Grünen und FDP ein Brückenbau zwischen ihren konträren Positionen gelingt. Selbst diese schwierige Aufgabe wird aber nur eine Etappe auf dem Weg zum Regierungsbündnis sein. Schließlich hat die SPD auch noch eigene Positionen einzubringen – die womöglich schon austarierte grün-gelbe Brücken wieder zum Einsturz bringen. Bei allem Pragmatismus, den Wahlsieger Scholz seit Montag ausstrahlt, werden daher die „Vorsondierungen“ von Grünen und FDP auf einige SPD-Kernanliegen im Vorgriff Rücksicht nehmen müssen.

Dass gilt vor allem für eine Festlegung zum Thema Mindestlohn, die Scholz eine Woche vor der Wahl so klar formuliert hat, dass Relativierungen kaum vorstellbar scheinen: „Ich verspreche den Bürgern: Der Mindestlohn wird mit mir als Kanzler im nächsten Jahr auf 12 Euro angehoben.“ Sich nun trotz der Zusage auf ein Feilschen mit der Wirtschaftspartei FDP einzulassen, ob vielleicht 11 Euro ausreichen könnten, grenzte an Selbstverleugnung und stieße großen Teilen von SPD und Gewerkschaften sauer auf.

Und was bekommt die FDP?

Ein klein wenig Raum für Zugeständnisse findet sich bei näherem Hinsehen aber selbst in dem apodiktischen Scholz-Satz: Dass der Mindestlohn „im nächsten Jahr angehoben“ werde, wurde zwar landläufig so verstanden, dass die höhere Untergrenze noch im Jahr 2022 greifen solle. Spätere Äußerungen des Kanzlerkandidaten erlaubten aber auch eine andere Interpretation: dass 2022 zwar ein Beschluss fallen solle – dieser aber nicht sofort in Kraft treten müsse. Sachpolitisch wäre das insofern plausibel, als der von SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil umgesetzte aktuelle Stufenbeschluss der Mindestlohnkommission bis Ende 2022 gilt – mit einer Erhöhung von vormals 9,35 Euro auf 10,45 Euro zum 1. Juli.

Würde die Regierung diesen Beschluss vorzeitig durch eine Gesetzesänderung aushebeln, provozierte sie die Frage, ob anschließend die Mindestlohnkommission wieder normal weiterarbeiten kann: Das Sozialpartnergremium steht eigentlich dafür, dass Mindestlohnbeschlüsse staatsfern nach Spielregeln der Tarifautonomie zu erarbeiten sind. Und genau das soll sie nach dem erklärten Willen von SPD und Gewerkschaften nach der geplanten außerordentlichen Erhöhung auf 12 Euro wieder tun. Die Grünen sehen das freilich etwas anders: Auch sie wollen zwar 12 Euro. Die Beschlüsse den Sozialpartnern zu überlassen missfällt ihnen aber seit jeher – ihrer Ansicht nach sollen dort Wissenschaftler nicht nur beratend mitwirken, sondern als dritte Partei mit vollem Stimmrecht über die Mindestlohnhöhe mitentscheiden.

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Jenseits davon dürfte es im Koalitionspoker mit der FDP indes darum gehen, in welches arbeitsmarktpolitische Gesamtkonzept man eine Mindestlohnerhöhung einbettet. Oder direkter: was die FDP für das Schlucken dieser Kröte bekommt. Denn wenn SPD und Grüne daneben auch noch den Rest ihrer gemeinsamen Arbeitsmarkt-Agenda durchsetzen könnten, wäre jedes liberale Profil ausradiert: Befristete Arbeitsverträge wären nur noch mit staatlicher Sondergenehmigung zulässig. Es gäbe mehr Wirtschaftsdemokratie über mehr Mitsprache der Betriebsräte, auch in Start-ups; außerdem mehr Freistellungsansprüche für Beschäftigte. Und Betriebe würden einem weitreichenden Tarifzwang unterworfen, soweit sie Vereinbarungen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden nicht freiwillig übernehmen.

Gemessen an den Forderungskatalogen des SPD-Wahlprogramms, äußerte sich am Dienstag aber auch der dem linken Parteiflügel zugerechnete Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich auffallend moderat: Die Frage nach „roten Linien“ stelle sich jetzt nicht – auch wenn natürlich klar sei, dass der Mindestlohn für die SPD ein sehr wichtiger Punkt sei. Ähnliches gelte für das Ziel, den Wohnungsbau voranzubringen, und für den Umbau hin zu einer klimaneutralen Industrie, „ohne auf gut qualifizierte Arbeitsplätze verzichten zu müssen“.

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