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#„Diese Blamage kann sich die Politik ersparen“

„Diese Blamage kann sich die Politik ersparen“

In den meisten Bundesländern sind Genesene und Geimpfte den negativ Getesteten inzwischen gleichgestellt. In ihren Landesverordnungen haben die Länder im Vorgriff auf die Bundesverordnung schon dafür gesorgt, dass vollständig Geimpfte und Genesene keine Tests mehr brauchen, um zum Friseur oder Einkaufen zu gehen. Allerdings sind sie von der Maskenpflicht an bestimmten Orten, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht ausgenommen. Die entsprechenden Landesverordnungen sind schon in Kraft oder in Planung. Das einzige Land, das bisher noch abwartet, ist Hamburg.

Nun hat sich die Große Koalition in Berlin darauf verständigt, dass auch die Bundesverordnung zu Erleichterungen für Geimpfte und Genesene noch in dieser Woche verabschiedet werden soll. Die Mitglieder der Bundesregierung haben der Kabinettsvorlage schon im Umlaufverfahren zugestimmt, wie aus einem Schreiben des Bundeskanzleramts hervorgeht.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, kündigte am Montag in Berlin an, dass am Dienstag der Rechtsausschuss in einer Sondersitzung über die Verordnung beraten wird, sie am Mittwoch im Kabinett und am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden soll. So könnte am Freitag auch der Bundesrat zustimmen. „Wir haben in schnellen Verfahren Grundrechte der Bürger eingeschränkt, ebenso zügig müssen wir jetzt die nicht mehr notwendigen Beschränkungen aufheben“. Die Rechtsverordnung des Bundes und eine Befugnis der Länder, Beschränkungen für Geimpfte und Genesene aufheben zu können müsse rasch kommen.

Die Ansteckungsgefahr ist zu vernachlässigen

Von Geimpften und Genesenen gingen nur geringe Gefahren aus, deshalb seien Kontakt– oder Ausgangsbeschränkungen für sie weder notwendig noch begründbar. Grundlage dafür sind Studien, die eine geringere Ansteckungsgefahr vollständig Geimpfter als negativ Getesteter belegt haben. Deren Ansteckungsgefahr ist demnach nicht gleich null, aber in der epidemiologischen Gesamtentwicklung zu vernachlässigen.

„Wir müssen schnell handeln, bevor Gerichte sich genötigt sehen, die Beschränkungen für Geimpfte aufzuheben. Diese Blamage kann sich die Politik sparen“, sagt Fechner. Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf die Gerichtsverfahren eine Frist für eine Stellungnahme der Bundesregierung gesetzt hatte, die in dieser Woche abläuft. Viele der Verfassungsbeschwerden gegen die Bundes-Notbremse halten sie deshalb für rechtlich nicht haltbar, weil kein Unterschied zwischen vollständig Geimpften und Genesenen und Nicht-Geimpften gemacht wird.

Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hält es für gut möglich, dass die geltenden Beschränkungen für Geimpfte noch in dieser Woche aufgehoben werden könnten. Die Gespräche mit den Chefs der Staatskanzleien der Bundesländer, sowie mit den Fraktionsvorsitzenden im Bundestag seien angelaufen, sagte Spahn und die Signale seien gut. Das Corona-Kabinett der Bundesregierung hatte den Entwurf des Bundesjustizministeriums für eine Verordnung für mehr Rechte von Geimpften und Genesenen am Montag auf den Weg gebracht.

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