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#Heizungsgesetz soll noch diese Woche in den Bundestag

Das umstrittene Gesetz zum Austausch alter Öl- und Gasheizungen soll doch noch in dieser Woche in den Bundestag. Darauf verständigte sich eine Spitzenrunde der Koalition, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen erfuhr.

Zuvor hatten sich in die festgefahrenen Verhandlungen über das sogenannte Heizungsgesetz auch Kanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) eingeschaltet. Zuvor hatten sich SPD, Grüne und FDP im Bundestag nicht einigen können und das umstrittene Gesetz vorerst abermals nicht auf die Tagesordnung des Bundestags genommen.

Mit dem Heizungsgesetz will die Bundesregierung für mehr Klimaschutz beim Heizen sorgen. Ab 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Ökoenergie betrieben werden. Es müssen aber keine funktionierenden Heizungen ausgetauscht werden. Defekte Heizungen dürfen repariert werden. Der Umstieg soll durch eine staatliche Förderung sozial abgefedert werden. Auch Übergangsfristen und Härtefallregelungen sind vorgesehen. Die Details sind jedoch hoch umstritten.

Klar ist bereits, dass im Bundestag vor einem Beschluss noch umfangreiche Änderungen an dem Entwurf vorgenommen werden sollen. Kommt das Gesetz in dieser Woche nicht auf die Tagesordnung, kann es ohne Fristverkürzungen und Sondersitzungen voraussichtlich nicht mehr vor Beginn der Sommerpause am 7. Juli beschlossen werden. Das hatten sich die Koalitionspartner eigentlich versprochen. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge gibt sich weiter optimistisch und sagte, eine Aufsetzung des Gesetzes auf die Tagesordnung sei in dieser Woche weiter möglich. Selbst wenn es erst nächste Woche auf die Tagesordnung kommen würde, wäre ein Abschluss vor der Sommerpause immer noch möglich. „Es ist auch noch möglich, morgen weiterzusprechen“, sagte Dröge.

Zuletzt hatte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) noch mehrere Anpassungen vorgeschlagen. So könne die Pflicht zum Einbau einer klimaschonenden Heizung 2024 zunächst für Neubauten gelten. Bei Bestandsgebäuden könne man mehr Zeit einräumen. Außerdem könnten Übergangsfristen besser mit dem Ausbau von kommunalen Wärmenetzen synchronisiert werden. Schon jetzt ist vorgesehen, dass für den Heizungstausch mehr Zeit bleibt, wenn das Haus absehbar an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird.

Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Unionsfraktion hervorgeht, müssen im nächsten Jahr rund 12.400 alte Öl- und Gasheizungen aufgrund ihres Alters ausgetauscht werden, wie die „Augsburger Allgemeine“ (Dienstag) berichtet. Demnach werden 2024 rund 3,2 Millionen Öl- und Gasheizungen 30 Jahre und älter sein; ein Teil davon muss nach dem Gebäudeenergiegesetz dann ausgetauscht werden. Das gilt schon länger und hat nichts mit dem nun von der Bundesregierung angestrebten Heizungstausch zu tun. Damit Deutschland seine Klimaziele erreicht, hatte die damalige schwarz-rote Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz auf den Weg gebracht. Es gilt seit 2020 und regelt unter anderem den langsamen Abschied von Öl- und Gasheizungen. Die rot-grün-gelbe Bundesregierung will das Heizen mit fossilen Brennstoffen schneller zurückfahren und hat eine Änderung des Gesetzes beschlossen.

Von der bisherigen Austauschpflicht gibt es umfangreiche Ausnahmen. Gut die Hälfte der vier Millionen betroffenen Heizungen haben vergleichsweise effiziente Niedertemperatur- oder Brennwertkessel und dürfen weiterlaufen. Weitere 860.000 Öl- und 630.000 Gasheizungen müssen erst bei einem Eigentümerwechsel raus.

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