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#Hessischer Landtag: Streit über „Lex AfD“ geht weiter

Der Hessische Landtag in Wiesbaden gibt sich in der nächsten Woche in einer Sondersitzung Regeln für die nächste Wahlperiode. Sie könnten eine Fraktion besonders treffen.

In einer zusätzlich anberaumten Sitzung wird der Hessische Landtag in Wiesbaden am nächsten Dienstag (12. Dezember) über das sogenannte Demokratiepaket abstimmen. Die am 5. Dezember von CDU, SPD, Grünen und FDP eingebrachten Vorlagen sollen das Abgeordnetengesetz und die Geschäftsordnung des Parlaments ändern. In der ersten und zweiten Lesung stimmten die AfD und die Linksfraktion dagegen. Die AfD erzwang die jetzt für den 12. Dezember vorgesehene dritte Lesung und kündigte einen eigenen Gesetzentwurf an.

Ewald Hetrodt

Korrespondent der Rhein-Main-Zeitung in Wiesbaden.

Die Fraktion wendet sich vor allem gegen das Vorhaben, bei der Verletzung der Ordnung oder der Würde des Landtags künftig die Möglichkeit zu schaffen, anstelle von Ermahnungen oder dem Ausschluss von Sitzungen ein Ordnungsgeld bis zu der Höhe von 3000 Euro zu verhängen. Dies bedeute, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen, meinte der AfD-Abgeordnete Frank Grobe. Schon der vorhandene Sanktionsrahmen würde nicht ausgeschöpft.

Neues Wahlverfahren für G10-Gremium

„Sie verhöhnen das Parlament“, rief der sozialdemokratische Fraktionsvorsitzende Günter Rudolph. Das werde man nicht hinnehmen. Die Regelung gelte für alle Abgeordneten gleichermaßen, konstatierte Mathias Wagner, Fraktionschef der Grünen. Darum dränge sich die Frage auf, was man von einer Fraktion zu erwarten habe, wenn sie sich massiv dagegen ausspreche. „Das Demokratiepaket ist kein Paket gegen jemanden, sondern ein Paket für die Demokratie“, sagte Ines Claus, die Vorsitzende der Unionsfraktion. Dazu gehöre es, das Verfahren zur personellen Besetzung der G10-Kommission neu zu regeln.

Geplant ist die Einführung eines Wahlverfahrens, das im Bund und in fast allen Ländern angewandt wird. Danach werden die Mitglieder nicht wie bisher in Hessen nach einem wahlarithmetischen Schlüssel benannt, sondern persönlich gewählt. So kann jeder Abgeordnete gemäß der Freiheit seines Gewissens Personalvorschläge der AfD ablehnen.

Das nach Artikel 10 des Grundgesetzes benannte Gremium entscheide über die punktuelle Einschränkung von Grundrechten und die Überwachung von Extremisten, erklärte Claus. Ihm könne kein Mitglied einer Partei angehören, die wie etwa der hessische Landesverband der AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werde. „Sie zwingen uns, das Gesetz zu ändern“, meinte René Rock, der Fraktionschef der FDP.

Auch außerparlamentarische Mitglieder möglich

Grobe sprach von einer „Lex AfD“ und erinnerte daran, dass auch Claus selbst diese Bezeichnung gewählt habe, als sie das Demokratiepaket in der vergangenen Woche vorgestellt habe. Claus wies darauf hin, dass der G10-Kommission künftig auch Fachleute wie Richter oder Hochschullehrer angehören dürften, die nicht Mitglied des Landtags seien.

Die Überlegung, mit dieser Neuregelung die Zulagen für herausgehobene parlamentarische Funktionsträger zu erhöhen, ist, wie berichtet, inzwischen vom Tisch, weil die Grünen dies ablehnten. Erhöht wird aber die Kostenpauschale für die Entlohnung der Mitarbeiter.

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