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#Jumiko-Entwurf: So wollen die Länder das Bundesverfassungsgericht schützen

Die Landesjustizminister haben einen Vorschlag erarbeitet, wie die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts künftig gesichert werden kann. Auch für den Fall, dass ein zentraler Konsens in Frage gestellt wird.

Seit vielen Jahren wird in Fachkreisen darüber diskutiert, ob man das Bundesverfassungsgericht besser schützen sollte. Anlass für solche Überlegungen waren Angriffe auf die Justiz in Ländern wie Polen und Ungarn. Seit einiger Zeit diskutiert nun auch die deutsche Politik; sie scheint besonders die Verfassungsfeinde in der AfD vor Augen zu haben. Die Konferenz der Landesjustizminister (Jumiko) setzte schon Ende vergangenen Jahres eine Arbeitsgruppe unter der Federführung von Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) ein. Sie hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Das Papier, das der F.A.Z. vorliegt, hält zunächst fest: „Seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes hat sich das Bundesverfassungsgericht als Garant der freiheitlich-demokratischen Ordnung und damit als für Staat und Gesellschaft wesentliches Verfassungsorgan etabliert.“ Eine zentrale Voraussetzung hierfür sei eine auch institutionell abgesicherte Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts. Bislang weise diese Absicherung Lücken auf. Schließlich seien einige „grundlegende, für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts wesentliche Bestimmungen“ nur einfachgesetzlich geregelt. Sie können also auch mit einfacher Mehrheit geändert werden.

Vier Sicherungen

Im Blick hat die Arbeitsgruppe insbesondere vier Dinge, die künftig im Grundgesetz stehen sollen: das Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit für die Wahl der Verfassungsrichter, die Dauer und Begrenzung von deren Amtszeit und das Verbot der Wiederwahl. Zentral sei außerdem die Bindung der anderen Verfassungsorgane sowie der Behörden und Gerichte an die Karlsruher Entscheidungen. Auch sie soll in die Verfassung geschrieben werden.

Die bislang nur einfachgesetzlichen Festlegungen erscheinen den Ländern nur ausreichend, „solange die gelebte Staatspraxis von dem Grundkonsens geleitet wird, dass diese Stellung des Bundesverfassungsgerichts im politischen Wettbewerb unangetastet bleibt“. Für den Fall, dass dieser Konsens in Frage gestellt werde, müsse aber eine „Vorsorge“ getroffen werden.

Nötig sei auch ein neuer Mechanismus, um Blockaden bei der Richterwahl aufzulösen; hierzu könne schließlich schon eine Sperrminorität von mehr als einem Drittel der Stimmen reichen. Die 16 Verfassungsrichter werden je zur Hälfte von Bundesrat und Bundestag gewählt. In Fällen, in denen der Bundestag zuständig sei und dort eine Blockade eintrete, solle der Bundesrat das Wahlrecht ausüben und umgekehrt.

„Für einen wehrhaften Rechtsstaat eintreten“

Schon am Donnerstag hatten die Justizminister der Länder Bayern, Hamburg und Niedersachsen eine gemeinsame Presseerklärung veröffentlicht. Hamburgs Senatorin Gallina wurde darin mit den Worten zitiert: „Es ist an der Zeit, dass wir über Parteigrenzen hinweg in Bund und Ländern gemeinsam für einen wehrhaften Rechtsstaat eintreten.“ Die Länder seien bereit, mit einem konkreten Gesetzentwurf ihren Beitrag zu einer fundierten Debatte zu leisten. Er entstehe auf Grundlage von Vorarbeiten Nordrhein-Westfalens und im Austausch mit einer ehemaligen Richterin und einem ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) mahnte in der Erklärung: „Fast 75 Jahre nach der Verkündung des Grundgesetzes erleben wir derzeit Entwicklungen, die eine Gefahr für unsere Demokratie darstellen.“ Feinde des Rechtsstaats und der Demokratie bedrohten unsere freiheitliche Gesellschaft auch von innen. Jedem Vorstoß, die Rechtsstaatlichkeit auszuhöhlen und die Unabhängigkeit der Justiz einzuschränken, müsse man entschieden entgegentreten.

Auch Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD), die momentan Vorsitzende der Justizministerkonferenz ist, mahnte: „Ohne eine unabhängige Justiz als Garantin des Rechtsstaats ist die Demokratie in akuter Gefahr, einen schnellen Tod zu sterben. Das dürfen wir nicht zulassen.“

Zum Zeitplan heißt es aus der Jumiko, man strebe nun einen Austausch mit dem Bundestag an; hierfür sei der Entwurf aus den Ländern eine gute Grundlage.

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