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#Landgericht Dresden leitet Disziplinarverfahren gegen Jens Maier ein

„Landgericht Dresden leitet Disziplinarverfahren gegen Jens Maier ein“

Das Landgericht Dresden hat ein Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten und als rechtsextrem geltenden Richter Jens Maier eingeleitet. Das Gericht sieht zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht eines Dienstvergehens durch Maier rechtfertigen, wie das Landesjustizministerium am Montag in Dresden mitteilte. Es bestehe der Verdacht, dass der Jurist „die Dienstpflichten zur Verfassungstreue, zur politischen Mäßigung und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verletzt hat“.

Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) begrüßte die Einleitung des Disziplinarverfahrens . „Alle Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte im Dienste des Freistaates Sachsen müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Einhaltung jederzeit eintreten“, erklärte sie. Das Justizministerium selbst hatte im Februar 2022 beantragt, Maier in den Ruhestand zu versetzen und ihm vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen. Über diese Anträge entschied das Richterdienstgericht in Leipzig bislang noch nicht. Die Kammer des Dienstgerichts hatte am Freitag mitgeteilt, sie könne erst nach dem 14. März darüber entscheiden.

Deswegen konnte Maier an diesem Montag seinen Dienst am Amtsgericht Dippoldiswalde antreten, wie der Direktor des Gerichts, Rainer Aradei-Odenkirchen, bestätigte. Maier wird demnach „für allgemeine zivilrichterliche Angelegenheiten“ sowie „auch für Nachlasssachen und kleine Nebengebiete zuständig“ sein.

Maier saß bis 2021 für die AfD im Bundestag, zuvor war er bis 2017 Richter am Dresdner Landgericht gewesen. Nachdem er sein Bundestagsmandat bei der Wahl 2021 verloren hatte, stellte Maier einen Antrag auf Rückkehr in den sächsischen Justizdienst. Maier hatte in der Vergangenheit mehrfach mit rechtsextremen Aussagen für Schlagzeilen gesorgt.

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