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#Neuverschuldung kratzt an 100 Milliarden Euro

Neuverschuldung kratzt an 100 Milliarden Euro

Finanzminister Olaf Scholz (SPD) weitet die geplante Neuverschuldung des Bundes für das kommende Jahr auf knapp 100 Milliarden Euro aus – und stellt sich damit gegen den unabhängigen Beirat des Stabilitätsrats, der das Finanzverhalten des Staates kontrollieren soll. Im März war die Regierung von einer Nettokreditaufnahme von 81,5 Milliarden Euro im nächsten Jahr ausgegangen, nun rechnet sie mit 99,7 Milliarden Euro.

Weil dies deutlich mehr ist, als die Schuldenbremse im Grundgesetz erlaubt, will die schwarz-rote Koalition nochmals die Ausnahmeklausel in der Schuldenbremse in Anspruch nehmen. Danach kann die Kreditobergrenze „im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“, überschritten werden. In den Jahren 2020 und 2021 geschah dies unter Verweis auf die Pandemie. Das war weniger unstrittig als für 2022. Aus dem Finanzministerium hieß es am Montag immerhin, 2023 werde man zur Schuldenbremse zurückkehren.

Nach der Vorlage von Scholz soll die Bundesregierung an diesem Mittwoch ein weiteres Abrücken von der normalen Haushaltsobergrenze abnicken. Das aufgestockte Defizit ist allerdings nicht nur auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. 7 Milliarden Euro werden zusätzlich für den Gesundheitsfonds benötigt, 3 Milliarden Euro sind für weitere Unternehmenshilfen vorgesehen. Aber das Klimaschutz-Sofortprogramm schlägt ebenfalls zu Buche. 4 Milliarden Euro sollen deshalb zusätzlich in den Energie-Klima-Fonds fließen. Jeweils 1 Milliarde gibt es für alles Mögliche obendrauf: die Pflege, die Verteidigung, die Entwicklungszusammenarbeit und Chip-Halbleiter.

Rücklagen sollen vorerst erhalten bleiben

Der Stabilitätsbeirat kritisiert die Finanzplanung in seiner Stellungnahme scharf. „Im Hinblick auf die Schuldenbremse kann der Beirat in den vorliegenden Projektionen keine außergewöhnliche Notsituation für das Jahr 2022 erkennen“, heißt es in dem Gutachten. „Aufgrund der zuvor gebildeten Reserven würde das Einhalten der Schuldenbremse für das Jahr 2022 keine abrupte Konsolidierung erforderlich machen, die den Aufschwung gefährdet.“

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Die Koalition will die vor allem unter dem früheren Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) gebildete Rücklage 2022 nicht anzapfen, um in den Folgejahren die Vorgabe der Schuldenbremse im Grundgesetz leichter einhalten zu können. „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Bundeshaushalt sowie die aus der unterstützenden Finanzpolitik resultierenden Belastungen machen es im Haushaltsjahr 2022 abermals erforderlich, die Ausnahmeregelung für außergewöhnliche Notsituationen nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 Grundgesetz in Anspruch zu nehmen“, heißt es in der Kabinettsvorlage, die der F.A.Z. vorliegt. Damit decke sich der finanzpolitische Kurs der Bundesregierung mit den Empfehlungen der Europäischen Kommission.

Der Beirat sieht indessen auch keine Notwendigkeit, die generelle Ausnahmeklausel der europäischen Fiskalregeln auf das Jahr 2022 auszuweiten. Er fürchtet weder einen großen Spardruck noch eine Gefährung des Aufschwungs in der Europäischen Union. Man kann dem Gremium kaum vorwerfen, dass er die Corona-Kosten in Deutschland unrealistisch niedrig berechnet hat: „Für den Zeitraum von 2020 bis 2023 ergibt sich insgesamt eine Belastung durch die Pandemie sowie zwischenzeitlicher sonstiger Maßnahmen in einer Größenordnung von in etwa 650 Milliarden Euro“, sagte sein Vorsitzender Thiess Büttner der F.A.Z.

Das Haus von Olaf Scholz bezeichnete die Finanzpolitik am Montag als erfolgreich, insbesondere in der Pandemiebekämpfung. So habe man den Arbeitsmarkt und die Zahl der Insolvenzen stabil halten können. Die Schuldenquote sei geringer als nach der Finanzkrise 2010. Die Wirtschaftskraft werde bald zur alten Höhe zurückkehren, die Steuereinnahmen aber nicht vor 2027.

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