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„Opposition kritisiert Einigung“
Die Opposition im Bundestag hat die Einigung der Koalitionsfraktionen auf Eckpunkte für ein neues Bundespolizeigesetz kritisiert. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP Stephan Thomae nannte es „nicht nachvollziehbar“, dass die Bundespolizei mit so weitreichenden Befugnissen ausgestattet werden sollte wie der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), durch die Nachrichten in Messengerdiensten mitgelesen werden können. „Die große Koalition verfährt frei nach dem Motto ‚Alle sollen alles dürfen‘, ohne Rücksicht auf die Bürgerrechte zu nehmen“, sagte Thomae.


Der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Konstantin von Notz nannte die Quellen-TKÜ „verfassungsrechtlich hochumstritten“ und verwies auf eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den „weitgehend unkontrollierten Einsatz von Staatstrojanern“, die für den Zugriff auf die Smartphones im Zuge der Quellen-TKÜ benötigt werden. Statt die Entscheidung aus Karlsruhe abzuwarten und „zwischenzeitlich die vom Gericht aufgegebenen Hausaufgaben anzugehen, Eingriffsschwellen heraufzusetzen und Transparenz und parlamentarische Kontrolle zu verbessern“, weite die Koalition der Quellen-TKÜ aus.
Irene Mihalic, innenpolitische Sprecherin der Grünen, sprach davon, dass die SPD „also doch eingeknickt“ sei. Die Novellierung werde „zu weiteren überlappenden Zuständigkeiten mit dem Bundeskriminalamt und infolgedessen zu einem Kompetenz-Wirrwarr bei den Sicherheitsbehörden des Bundes führen“, sagte Mihalic.
Einigung nach langem Streit
Wegen des Streits über die Ermittlungsbefugnisse hatten die Spitzen der Koalition eine Novellierung des Bundespolizeigesetzes im Sommer auf Eis gelegt. Vor allem die SPD-Vorsitzende Sakia Esken hatte sich grundsätzlich gegen die geplanten Befugniserweiterungen ausgesprochen. Dennoch erarbeiteten die Fraktionen von Union und SPD in den letzten Wochen ein Kompromisspapier auf parlamentarischer Ebene.
Erlaubt werden soll der Bundespolizei demnach die Quellen-TKÜ in dem Rahmen, in dem sie schon bisher Telefone konventionell überwachen darf. Außerdem soll sie einige weitere Kompetenzen wie etwa die Strafverfolgung bei „unerlaubtem Aufenthalt“ und Drohnenangriffen bekommen. Nicht erlaubt werden hingegen elektronische Gesichtserkennung, die Online-Durchsuchung und der Einsatz von Tasern.
Esken sagte der F.A.Z. zu der Einigung, das Bundespolizeigesetz sei nicht mehr auf dem Stand der Zeit. „Die Eckpunkte können helfen, eine Gesetzesnovelle zu entwickeln, die die Arbeit der Bundespolizistinnen und Bundespolizisten erleichtert und verbessert.“ Dennoch sei nicht alles, was technisch möglich und vorstellbar sei, auch notwendig und verhältnismäßig. Sie verwies darauf, dass es mit der SPD keine Videoüberwachung mit Gesichtserkennung geben werde.
Die Quellen-TKÜ nannte Esken ein Instrument „das in hohem Maße in die Bürgerrechte des Betroffenen hineinwirkt“. Das bedürfe „einer wirksamen rechtsstaatlichen und parlamentarischen Kontrolle, die wir neu regeln und stärken müssen“. Der Anwendungsbereich müsse „auf den engen Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Behörde begrenzt sein“. Jetzt komme es darauf an, wie die Details geregelt würden, „in denen sicher auch hier der Teufel steckt“.
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