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#Schweizer stimmen über Verhüllungsverbot ab

Schweizer stimmen über Verhüllungsverbot ab

Die Schweizer stimmen an diesem Sonntag über ein Verhüllungsverbot ab. Den Initiatoren geht es dabei nicht um die aus Gründen des Gesundheitsschutzes temporär gebotene Maskierung aller Bürger. Vielmehr hat sich das sogenannte Egerkinger Komitee, ein der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) nahestehender Verein, den „Widerstand gegen die Machtansprüche des politischen Islam in der Schweiz“ auf die Fahnen geschrieben. Den größten Erfolg erreichte der Verein im Jahr 2009 mit einer Volksabstimmung über den Neubau von Minaretten, bei der rund 58 Prozent für ein Verbot stimmten.

Johannes Ritter

Der nun zur Abstimmung stehende Vorstoß richtet sich gegen Niqab- und Burka-Trägerinnen sowie gegen vermummte Demonstranten und Fußball-Hooligans. Im Vordergrund stehen allerdings Musliminnen, die in der Öffentlichkeit verhüllt auftreten. Die Initiatoren interpretieren dies als Auswuchs eines radikalen Islams, unter dem diese Frauen litten. „Niemand darf eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen“, heißt es in dem Text, der zur Abstimmung gestellt wird und im Fall einer Annahme in die Schweizer Verfassung aufgenommen würde. In aufgeklärten Staaten wie der Schweiz gehöre es zu den Grundwerten des Zusammenlebens, in der Öffentlichkeit sein Gesicht zu zeigen. Dass dies für Männer wie für Frauen gelte, sei ein Gebot elementarer Gleichberechtigung.

Studie: Nur 20 bis 30 Niqab-Trägerinnen

Der Bundesrat, wie die Regierung in der Schweiz heißt, lehnt die Initiative ab. Er erkennt zwar an, dass die Vollverschleierung Unbehagen auslösen könne. Ein flächendeckendes Verbot für die gesamte Schweiz gehe aber zu weit. Schließlich handle es sich um ein Randphänomen, sagte die Justizministerin Karin Keller-Sutter in einer Pressekonferenz. Die FDP-Politikern verwies auf eine Studie der Universität Luzern, nach der es im ganzen Land lediglich zwanzig bis dreißig Frauen gibt, die einen Niqab tragen. Das ist der Gesichtsschleier, der nur die Augen frei lässt. Im Übrigen trügen die Frauen den Schleier häufig freiwillig. Wer eine Frau zwinge, ihr Gesicht zu verhüllen, könne schon nach heutigem Recht wegen Nötigung belangt werden. Keller-Sutter sieht auch keine Hinweise dafür, dass über die Gesichtsverschleierung eine Radikalisierung stattfinde.

Aktuell sind es die Kantone, die darüber entscheiden, ob und in welchem Kontext eine Vermummung verboten ist. Aus Sicht der Regierung sollte das auch so bleiben, denn in den einzelnen Regionen wisse man viel besser, ob derlei Vorschriften geboten seien oder nicht. Bisher gibt es in den Kantonen Tessin und St. Gallen ein Verhüllungsverbot. Seit dessen Einführung im Tessin vor viereinhalb Jahren hat die Polizei 28 Musliminnen eine Geldbuße auferlegt. In St. Gallen gab es bisher keinen einzigen Fall. Aus Sicht der Gegner der Initiative beweist dies, dass es sich bei dem Verhüllungsverbot lediglich um Symbolpolitik handelt. Kritiker warnen überdies vor einer Einschränkung der Religionsfreiheit.

Parlament gegen „Burka-Initiative“

Der Präsident des Israelitischen Gemeindebundes, Ralph Lewin, sagte der „Neuen Zürcher Zeitung“, es gehe nicht an, Kleidungsvorschriften in die Verfassung zu schreiben. Die Initiative sei aber auch deshalb abzulehnen, weil sie auf die Ausgrenzung einer Minderheit, der Muslime, ziele. Das Parlament in Bern hat sich ebenfalls gegen die „Burka-Initiative“ ausgesprochen. Der SVP, die für deren Annahme plädiert, steht allerdings keine ganz einheitliche Front gegenüber. Im links-feministischen und bürgerlich-liberalen Lager gibt es einige Befürworter der Initiative. Umfragen deuten auf ein knappes Abstimmungsergebnis hin: Die Befürworter der Initiative liegen leicht vorn, haben aber zuletzt deutlich an Vorsprung eingebüßt.

Dabei könnte eine Rolle spielen, dass Regierung und Parlament einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet haben, der automatisch in Kraft tritt, falls die Initiative abgelehnt wird: Demnach müssen Personen gegenüber behördlichen Vertretern ihr Gesicht zeigen, wenn sie sich zu identifizieren haben. Wer sich weigert, bekommt eine Geldbuße auferlegt. Zudem sollen allgemein die Rechte der Frauen durch punktuelle Gesetzesänderungen und Förderprogramme gestärkt werden. In einigen europäischen Ländern gibt es schon Verhüllungsverbote. Den Anfang machte Frankreich. Dort ist es schon seit 2011 verboten, öffentlich Nikab oder Burka zu tragen. Ähnliche Bestimmungen gelten in Belgien, Bulgarien, Österreich, Dänemark und Lettland.

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