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#Stellt Polen nationales Recht über das der EU?

Stellt Polen nationales Recht über das der EU?

Das polnische Verfassungsgericht hat am Dienstag seine Beratungen darüber aufgenommen, ob in letzter Konsequenz nationales Recht vor EU-Recht geht. Im Einzelnen geht es darum, ob eine Reihe von Bestimmungen in den EU-Verträgen mit der polnischen Verfassung vereinbar sind. Das betrifft unter anderem die Frage, ob polnische Gerichte eine Prüfung durch den EuGH veranlassen dürfen, ob ein vom polnischen Präsidenten ernannter Richter „unabhängig“ im Sinne des EU-Rechts ist. Es geht außerdem darum, ob der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Land zwingen kann, einen Teil der von der rechten Regierungspartei PiS vorangetriebenen, umstrittenen Justizreformen aufzuheben. Mit einem Urteil im Sinne der Regierung wurde gerechnet.

Gerhard Gnauck

Politischer Korrespondent für Polen, die Ukraine, Estland, Lettland und Litauen mit Sitz in Warschau.

Thomas Gutschker

Politischer Korrespondent für die Europäische Union, die Nato und die Benelux-Länder mit Sitz in Brüssel.

Deren Kritiker sehen in der möglichen Bestätigung eines Vorrangs des nationalen Rechts vor EU-Recht einen Schritt Richtung Polexit – also eine Entwicklung, deren Ergebnis der Austritt Polens aus der EU oder aus deren Rechtssystem sein könnte. Ministerpräsident Mateusz Morawiecki hatte Ende März 2020 das Verfassungsgericht angerufen, um den Vorrang der polnischen Verfassung festzustellen. Morawiecki äußerte, er gehe davon aus, dass das Gericht diesen bestätigen werde. EU-Justizkommissar Didier Reynders hatte Warschau Anfang Juni aufgefordert, den Antrag zurückzuziehen.

Am Dienstag harrte vor dem Verfassungsgericht in Warschau eine Handvoll Demonstranten mit EU-Fahnen aus. Doch am Nachmittag unterbrach das Gericht die Sitzung bis Donnerstag. Vorausgegangen war eine vier Stunden dauernde Debatte, in der Adam Bodnar, Polens scheidender Ombudsman (Bürgerrechtsbeauftragter), seinen vermutlich letzten großen Auftritt hatte. Zusammen mit zwei Mitarbeitern beanspruchte er etwa zwei Stunden Redezeit und stellte drei Anträge.

Nur einer fünf Richter nicht auf Regierungslinie

In einem forderte er, das Gericht aufgrund des Gewichts der verhandelten Frage in voller Besetzung urteilen zu lassen – und nicht nur, wie geplant, mit fünf Richtern. Die Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Julia Przylebska, wurde zeitweise nervös, unterbrach ihn und wies seine Anträge ab. Das Gericht ist inzwischen klar von regierungsnahen Richtern dominiert, zu denen auch Przylebska zählt. In der Spruchkammer, die jetzt urteilt, gilt nur einer von fünf Richtern als unabhängig vom Regierungslager.

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Für den Antragsteller Morawiecki sprach zunächst der Jurist Krzysztof Szczucki. Er redete im Sinne des Vorrangs des Landesrechts. Der EuGH habe laut den Europäischen Verträgen nicht die Kompetenz, Gerichten der Mitgliedstaaten Befugnisse – etwa im Sinne der Überprüfung ernannter Richter – zuzuweisen. Das gehe auch aus der Verfassung hervor. „Eine Verfassung, die nicht der oberste Rechtsakt des Staates wäre, hätte keinen Sinn. Man konnte einem auswärtigen Organ gar nicht auf Grundlage dieser Verfassung Kompetenzen für Entscheidungen gewähren, welche die Verfassung selbst oder auf ihrer Grundlage getroffene Entscheidungen untergraben. Anders wäre es, wenn die EU, anders als heute, eine Föderation wäre, ein supranationaler Staat.“ Dafür jedoch gebe es „in der Europäischen Union keine politische, gesellschaftliche oder rechtliche Zustimmung“.

Die jüngste Rechtsprechung des EuGH ziele jedoch darauf ab, dessen Kompetenzen und die einiger Organe der EU „entgegen den Verträgen und entgegen der Idee der europäischen Integration“ zu erweitern. „Die Mitgliedstaaten sind die Herren der Verträge, in dieser Frage gibt es keinen Zweifel.“ Dieser Grundsatz spiegele sich auch in der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte mehrerer Mitgliedsländer wider.

Kritiker fordern Zwangsgeld

EU-Justizkommissar Reynders sagte der Financial Times am Dienstag mit Blick auf die Entscheidung in Polen, es bestehe das Risiko einer „echten Gefahr für die gesamte Architektur unserer Union“. Dabei verwies er auch auf das EZB-Urteil in Deutschland, mit dem sich das Bundesverfassungsgericht über eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hinweggesetzt hatte. „Wenn man das nicht stoppt, dann wird es mehr und mehr Möglichkeiten für unterschiedliche Mitgliedstaaten geben, den Primat des EU-Rechts und die Kompetenzen des Europäischen Gerichtshofs herauszufordern“, warnte Reynders.

Ein Wink mit dem Zaunpfahl: Wenn das Gericht dem Antrag der polnischen Regierung folgt und das EU-Recht der polnischen Verfassung unterordnet, wird Brüssel auf jeden Fall ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Außerdem wird der Druck wachsen – im Parlament und seitens mehrerer Mitgliedstaaten –, erstmals auch finanzielle Sanktionen gegen Warschau einzuleiten.

Das bisherige Vorgehen gegen Rechtsstaatsverletzungen in Polen hat nämlich keinerlei grundlegende Änderungen gebracht. Das betrifft sowohl das Artikel-7-Verfahren zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit als auch mehrere Vertragsverletzungsverfahren, die die Kommission allesamt vor dem EuGH gewonnen hat. Kritiker werfen der EU-Kommission vor, dass sie noch nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, Zwangsgelder beim EuGH zu beantragen, wenn Polen dessen Entscheidungen nicht Folge leistet. Das wäre im Fall der Disziplinarkammer am Obersten Gerichtshof möglich, die das Gericht im April 2020 per einstweiliger Anordnung für rechtswidrig erklärt hat. In diesem Fall ergeht am Donnerstag dieser Woche das endgültige Urteil der Großen Kammer des EuGH.

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