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#Unternehmer und Steuerberater sind sauer

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Unternehmer und Steuerberater sind sauer

Der Brief von Finanzminister Olaf Scholz soll Zuversicht verbreiten. „Seit Beginn der Pandemie haben wir Einschränkungen des Wirtschaftslebens mit Hilfen kompensiert, damit alle möglichst gut durch diese Krise kommen können“, schreibt der Kanzlerkandidat der SPD am 5. Januar an seine Fraktionskollegen. „Die vollständige Auszahlung der beantragten Hilfen über die Länder soll spätestens ab dem 10. Januar beginnen.“ Er wisse, dass es zu den verschiedenen Hilfsprogrammen noch viele Fragen aus der Praxis gebe. Damit die SPD-Abgeordneten diese leichter beantworten können, schickte er noch die Links zu den entsprechenden Überblicksseiten im Internet mit.

Julia Löhr

Manfred Schäfers

Doch ein wichtiges Detail erwähnte Scholz in seinem Brief lieber nicht – obwohl dieses im Alltag von Unternehmern und Steuerberatern gegenwärtig ein großes Thema ist: die Frage, welche Unternehmen überhaupt Anspruch auf Hilfe haben. Alle, die wegen der staatlichen Corona-Beschränkungen einen signifikanten Umsatzrückgang haben und zugleich weiterlaufende Kosten? Diesen Eindruck hatten Scholz und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) in ihren Auftritten stets vermittelt. Oder nur Unternehmen, die unter dem Strich einen Verlust nachweisen können? So steht es seit kurzem im Kleingedruckten eines Frage-Antwort-Katalogs der beiden Ministerien im Internet. Dort ist davon die Rede, dass es staatliche Unterstützung nur für „ungedeckte Fixkosten“ gibt – also für jene Kosten, die ein Unternehmen nicht mit den noch vorhandenen Einnahmen decken kann.

Das sorgt derzeit für reichlich Unmut. „Ich bekomme gerade auch von eingefleischten CDU-Anhängern Briefe, in denen steht: So nicht, es reicht“, sagt der CDU-Finanzpolitiker Fritz Güntzler, der zugleich Steuerberater ist. Er hält es zwar grundsätzlich für richtig, dass der Staat – also letztlich der Steuerzahler – nur die Verluste von Unternehmen ausgleicht. Ziel sei nicht, Gewinne zu stützen. „Das Problem ist nur: Das wurde nie so von der Bundesregierung kommuniziert. Da droht ein riesiger Vertrauensverlust.“

„Schnell und unbürokratisch“

Die Betriebe hatten damit gerechnet, im Rahmen der Überbrückungshilfe je nach Höhe des Umsatzrückgangs einen bestimmten Anteil ihrer Fixkosten als Zuschuss zu bekommen. Für die Anfang November geschlossenen Hotels, Restaurants und Freizeiteinrichtungen hatte die Bundesregierung sogar eine Umsatzentschädigung versprochen. 75 Prozent der Einnahmen aus den entsprechenden Vorjahresmonaten, schnell und unbürokratisch, wie in Berlin betont wurde. Umso größer ist die Enttäuschung, dass das alles deutlich länger dauert als erwartet und sich auch recht kompliziert gestaltet.

Das Bundeswirtschaftsministerium begründet den Verweis auf die ungedeckten Fixkosten mit dem EU-Beihilferecht. Man sei mit der EU-Kommission in einem steten Austausch, um die besten Regelungen im Sinne der Unternehmen zu erzielen. „Aber natürlich müssen wir Anpassungen des Beihilferahmens auch in den nationalen Regelungen abbilden“, sagt eine Sprecherin. Das Ministerium geht davon aus, dass die Mehrzahl der Unternehmen, für die Überbrückungshilfe in Frage kommt, auch über die entsprechenden Verluste verfügen, um letztlich Geld zu bekommen. Zumal für die Berechnung des Verlusts auch mehrere Monate herangezogen werden dürften, selbst wenn die Hilfe nur für einen Monat beantragt werde.

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