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#Von der Leyen droht Polen mit neuen Verfahren

Von der Leyen droht Polen mit neuen Verfahren

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat Polen wegen des Infragestellens von EU-Recht schwere Sanktionen angedroht. „Wir können und wir werden es nicht zulassen, dass unsere gemeinsamen Werte aufs Spiel gesetzt werden“, sagte sie am Dienstag in einer Debatte mit dem polnischen Ministerpräsidenten Mateusz Morawiecki im Europaparlament in Straßburg. Die Kommission werde handeln.

Als konkrete Optionen nannte von der Leyen ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren, die Nutzung eines neuen Verfahrens zur Kürzung von EU-Mitteln sowie eine abermalige Anwendung des sogenannten Artikel-7-Verfahrens. Letzteres könnte sogar zum Entzug der polnischen Stimmrechte bei EU-Entscheidungen führen.

Umstrittenes Urteil des polnischen Verfassungsgerichts

Hintergrund der Drohungen von der Leyens ist ein Urteil des polnischen Verfassungsgerichts, nach dem Teile des EU-Rechts nicht mit Polens Verfassung vereinbar sind. Diese Entscheidung wird von der EU-Kommission als höchst problematisch angesehen, weil sie der polnischen Regierung einen Vorwand geben könnte, ihr unliebsame Urteile des EuGH zu ignorieren.

Das Urteil stelle die Grundlagen der Europäischen Union infrage, kritisierte von der Leyen am Dienstag im Parlament. „Es ist eine unmittelbare Herausforderung der Einheit der europäischen Rechtsordnung. Nur eine gemeinsame Rechtsordnung ermöglicht gleiche Rechte, Rechtssicherheit, gegenseitiges Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten und daraus resultierend gemeinsame Politik.“ Polen werde immer „im Herzen Europas“ sein, sagte von der Leyen zum Abschluss ihrer Rede.

Morawiecki verteidigte im Anschluss an von der Leyens Rede das umstrittene Vorgehen seines Landes im Konflikt um Rechtsstaatlichkeit. Er warf der EU Erpressung vor und betonte, die Spielregeln müssten für alle Mitgliedstaaten gleich sein.

Am Montag hatte er sich in einem Brief an die Europäische Kommission sowie die EU-Staats- und -Regierungschefs zum EU-Recht und seinem „Vorrang vor den Landesgesetzen“ bekannt, aber zugleich angedeutet, die EU könne bald kein Bund freier Staaten mehr sein. In der Gemeinschaft drohe eine „praktisch uneingeschränkte Gewalt zentral verwalteter und demokratisch kaum kontrollierter Organe“, schrieb Morawiecki. „Ich meine die schrittweise Umgestaltung der EU in ein Subjekt, das nicht mehr der Bund von freien, gleichen und souveränen Staaten ist.“

Morawiecki versicherte jedoch, „dass Polen nach wie vor ein loyales Mitglied“ der EU bleibe. Er bezog sich damit auf das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts zum Vorrang der polnischen Verfassung vor europäischem Recht. Das Gericht habe nicht festgestellt, „dass die Bestimmungen des EU-Vertrages in Gänze mit der polnischen Verfassung unvereinbar wären“. Das gelte nur für die auf das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs zurückgehende Auslegung einiger davon. Der Vorrang des EU-Rechts betreffe nur die Aufgabengebiete im Zuständigkeitsbereich der EU. „Doch dieser Vorrang hat Grenzen“, schrieb Morawiecki. Nun versuchten „einige EU-Organe“, bestimmte Handlungen von Mitgliedstaaten zu erzwingen.

Die Kritik an Polen setzte sich am Montag während des EU-Außenministertreffens in Luxemburg fort. Der Ressortchef des Großherzogtums, Jean Asselborn, forderte von Polen, seine Verfassung zu ändern, damit kein Urteil wie das des Verfassungstribunals mehr möglich sei. Andernfalls legte er dem Land den Austritt nahe: „Kein Mitgliedstaat ist unentbehrlich in der EU.“

Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) sagte, Polen sei ein wichtiger Bestandteil der EU, müsse sich aber an deren Grundsätze halten. Er unterstütze die EU-Kommission „in ihren gegenwärtigen Aktivitäten“; dazu gehört die Nichtfreigabe von Mitteln aus dem Corona-Wiederaufbaufonds. An diesem Dienstag werden die Europaminister über das Urteil diskutieren.

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