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#Koch ist Scholz, Kellner sind die Länder

Koch ist Scholz, Kellner sind die Länder

Die Fraktionen einer künftigen Ampel-Koalition haben sich unnötig in eine Zwickmühle gebracht. Die Lage in der Corona-Epidemie ist ähnlich dramatisch wie vor einem Jahr, doch sie wollen die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ausgerechnet in diesem Augenblick für beendet erklären. Vor allem diesem Einschnitt dient die Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes, die am Donnerstag im Bundestag auf den Weg gebracht wurde. Wie empfindlich die drei Fraktionen auf den Widerspruch reagieren, der dahintersteckt, zeigte sich in der Debatte, als es aus der FDP-Fraktion hieß, wer so argumentiere, verhalte sich wie ein Diktator.

Nicht umsonst kam dieser etwas abstruse Vorwurf aus der FDP. Es ist eigentlich „ihr“ Gesetz. Sie hatte immer darauf gedrungen, das Infektionsschutzgesetz abzumildern, um dem Eindruck entgegenzutreten, die Regierung maße sich etwas an und verzichte auf parlamentarische Kontrolle. In der Debatte drehte ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Marco Buschmann den Spieß, den der künftige Oppositionsführer Ralph Brinkhaus auf Olaf Scholz gerichtet hatte, einfach um. Auch mit dem Infektionsschutzgesetz ohne „nationale Tragweite“ werde Corona wirksam bekämpft, ein Ausnahmezustand, der den Bundestag umgehe, sei also nicht nötig.

Ganz so einfach ist es nicht. Dass es den Ampel-Fraktionen nicht um den Parlamentarismus geht, zeigt sich darin, dass sie gerade darin hinter das alte Gesetz zurückgehen. Immerhin hatten die Länderparlamente die Möglichkeit, Maßnahmen für ihr Land zu beschließen, wenn die „nationale Tragweite“ nicht mehr gegeben war. Das soll nun wegfallen, weil die Regelung überflüssig erscheint: Eine Entscheidung durch die Landesparlamente erscheine angesichts der geringen Eingriffstiefe der zukünftig erforderlichen präventiven Maßnahmen im Vergleich zum bisherigen Maßnahmenkatalog „nicht mehr geboten“, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Entmachtung der Länder?

Damit werde „dem Bedarf an schnellen Reaktionsmöglichkeiten“ besser Rechnung getragen, heißt es dort weiter. Das war bislang immer das Argument, warum der Bundestag nicht mit jeder Maßnahme befasst werden sollte, die sich gegen Corona richtet. Warum gilt das künftig für den Bundestag nicht mehr, wohl aber für die Länder? Was, wenn die „geringe Eingriffstiefe“ in einzelnen Ländern nicht mehr reicht?

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Dass Maßnahmen, die jetzt beschlossen wurden (zum Beispiel 2-G und 3-G), nur bundeseinheitlich zu regeln wären, trifft nicht zu. Die Länder können, weil das alte Gesetz ihnen die Flexibilität gibt, auch ohne Bundesregie handeln. Der Ampel-Gesetzentwurf erweckt deshalb den Eindruck, dass er sich nicht so sehr gegen Corona richtet, sondern gegen den vermeintlichen „Flickenteppich“, der seit Beginn der Corona-Krise fatalerweise zum Synonym für Föderalismus herbeigeredet wurde. Die Ampel gibt mit ihrem Gesetzentwurf insofern einen Vorgeschmack auf ihren (in Wahlprogrammen mehrfach angekündigten) zentralstaatlichen Kurs.

Die verschleppte Ministerpräsidentenkonferenz

SPD und Grüne, die in der Sache ganz anders denken als die FDP (wenn auch nicht in der Zentralstaatlichkeit), haben sich loyal zu ihrem künftigen Koalitionspartner verhalten – an ihrer Spitze Olaf Scholz. Er nutzte die Gelegenheit, um zu zeigen, wer Herr im Haus ist – sicher nicht zum Vergnügen von Noch-Kanzlerin Angela Merkel, der er zeigte, wie man es macht. Scholz sorgte dafür, dass die SPD-Ministerpräsidenten eine Konferenz der Länder so lange hinauszögern, bis der Gesetzentwurf im Bundestag vorliegt.

Der Grund: Die Ministerpräsidenten sollten nicht vollendete Tatsachen schaffen, in deren Licht das neue Gesetz obsolet erschienen wäre. Kaum liegt das Gesetz nun im Bundestag, wird eine Konferenz der Ministerpräsidenten anberaumt. Verkünder dieser Reihenfolge war Olaf Scholz, der dadurch auch gleich noch die Rangfolge hervorheben konnte: Koch ist er, Kellner sind die anderen. 

Nötig wäre das alles nicht gewesen. Die Ministerpräsidenten hätten längst agieren können (auch ohne Ministerpräsidentenkonferenz), die Epidemie ist so dramatisch wie eh und je, aber der Bundestag  beschließt, dass diese Feststellung nicht mehr nötig sei. Vielleicht ist es nur konsequent, dass ein solches Gesetz im Niemandsland zweier Regierung beschlossen wird.

         

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