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#Ein Entwurf mit Sprengkraft

Ein Entwurf mit Sprengkraft

Ein Misserfolg wie die gescheiterte Osterruhe darf der Entwurf des Infektionsschutzgesetzes, den das Bundeskabinett an diesem Dienstag beschließen will, auf keinen Fall werden – darin sind sich sowohl die Regierung als auch die Opposition mit Ausnahme der AfD einig. In einem Brief an die Fraktionsgeschäftsführer von Union, SPD, Grünen und Linken hat der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Marco Buschmann davor gewarnt, das Eilverfahren mit einer Zweidrittelmehrheit durchzusetzen. Das Gesetzgebungsverfahren will Buschmann regulär durchführen, weil er der Überzeugung ist, dass auch das ohne allzu großen Zeitverzug möglich ist.

Heike Schmoll

Heike Schmoll

Politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.

Buschmann äußerte Zweifel daran, dass das Gesetzesvorhaben die Kriterien eines sogenannten Einspruchsgesetzes erfüllt, das die Zustimmung des Bundesrats nicht braucht. Allerdings kann die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anrufen und Einspruch erheben. Es gebe eine Reihe von Einzelregelungen, welche die Frage aufwerfen, „ob sie für sich genommen nicht im Bundesrat zustimmungspflichtig sind“, schreibt Buschmann. Schließlich berührt das Infektionsschutzgesetz die Verwaltungshoheit der Länder und hat potentielle Folgen für sie. Das gilt etwa für die Entschädigungen für Lohnausfälle, wenn der Bund bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 die Schulen schließt.

Noch am Montagmorgen hatte der Vorsitzende der Unionsfraktion, Ralph Brinkhaus (CDU), die Opposition vor „taktischen Spielchen“ bei der geplanten Neufassung des Infektionsschutzgesetzes gewarnt. Die Notbremse hält er zum jetzigen Zeitpunkt für unumgänglich. „Alle Argumente liegen seit Monaten auf dem Tisch. Alle Maßnahmen sind bewertet“, hatte er im ARD-Morgenmagazin gesagt und die Opposition gebeten, das Verfahren nicht zu verzögern und die Verschärfung noch in dieser Woche zu beschließen.

Die Union legt nach Brinkhaus’ Worten zwar Wert darauf, dass das Gesetz gemeinsam mit den Bundesländern gemacht wird, „aber es ist kein Gesetz, so wie wir es vorhaben, bei dem der Bundesrat auch zustimmen muss. Es ist ein Einspruchsgesetz, also muss man nicht alle an Bord haben“, gab sich Brinkhaus überzeugt.

Am Sonntagabend hatte Bayerns Ministerpräsident und der CSU-Vorsitzende Markus Söder die Hoffnung geäußert, dass auch die Opposition das beschleunigte Verfahren unterstützt. Der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag, Rolf Mützenich, hält die Verabschiedung noch in dieser Woche für möglich. Strittige Themen wie die Testpflicht in Unternehmen sowie die Ausgangsbeschränkungen müssten verbindlicher gemacht werden. Gegen die Ausgangssperre hat vor allem die FDP Widerstand angemeldet. Die AfD fordert einen völligen Verzicht auf die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes.

Während die SPD-Länder nach Angaben von Vizekanzler Olaf Scholz hinter der Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes stehen, aber durchaus Kritik an Details anmelden, gibt es Widerstand aus den Ländern mit FDP-Regierungsbeteiligung. „Was wir jetzt regeln wollen, sind ja die Verabredungen, die zwischen Bund und Ländern längst getroffen worden sind“, sagte Scholz.

Laschet will sich im Bundesrat enthalten

Der CDU-Vorsitzende und nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet hatte deshalb schon seine Enthaltung im Bundesrat angekündigt und sie mit Rücksicht auf den liberalen Koalitionspartner in Düsseldorf begründet. Auch in Schleswig-Holstein lehnt die FDP in der Jamaika-Koalition einheitliche Regelungen ab.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) stößt sich daran, dass der Entwurf sich vor allem an Inzidenzen orientiert und keine anderen Parameter einbezieht. Für sein Land wäre ein verschärftes Infektionsschutzgesetz mit erheblichen Änderungen verbunden, weil Sachsen unabhängig von Inzidenzen Schulen und Kitas und anderes mehr geöffnet hat. Der Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Dietmar Bartsch, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, er sehe „kaum Möglichkeiten, dem Vorhaben zuzustimmen“. Er stößt sich vor allem an den Regelungen zu den Ausgangsbeschränkungen.

Außer der Novelle des Infektionsschutzgesetzes will das Kabinett an diesem Dienstag bei einer vorgezogenen Sitzung auch die Arbeitsschutzverordnung mit einer Pflicht für Testangebote in Unternehmen beschließen. Der Streit zwischen der SPD, die längst für eine Testpflicht in Unternehmen votiert hatte, und der Union war am Montagnachmittag beigelegt worden. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gab seinen Widerstand dagegen auf. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant, dass alle Mitarbeiter, die nicht im Homeoffice sind, das Recht auf einen Corona-Test pro Woche bekommen sollen. Die Unternehmen müssten die Tests bezahlen.

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