Nachrichten

#FDP klagt auf Auskunft über Verfassungsschutz

FDP klagt auf Auskunft über Verfassungsschutz

Nach landläufiger Meinung ist der Bundesnachrichtendienst im Ausland tätig und der Verfassungsschutz im Inland. Das ist nicht ganz falsch, aber auch nicht richtig. Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat den Auftrag, Erkenntnisse über das Ausland zu gewinnen, die für die Sicherheit Deutschlands von Bedeutung sind. Hält sich etwa ein iranischer Atomwissenschaftler gerade in Deutschland auf, muss der BND nicht warten, bis der das Land wieder verlassen hat, um ihn ins Visier zu nehmen.

Der Verfassungsschutz sammelt Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, allerdings steht nirgends, dass der Dienst das nur im Inland tun darf. Es ist in Sicherheitskreisen kein Geheimnis, dass auch Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz im Ausland tätig sind.

Innenministerium verwies auf „Geheimhaltungsinteressen“

Die FDP wollte mehr über diese überlappende Tätigkeit der Dienste erfahren. Der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Konstantin Kuhle, wandte sich mit einer schriftlichen Frage an die Bundesregierung und wollte wissen, wie viele Mitarbeiter des Verfassungsschutzes in den vergangenen fünf Jahren ins Ausland entsandt worden waren und was das für die Aufgabenverteilung zwischen den Diensten bedeutet.

Das Bundesinnenministerium verweigerte die Antwort unter Verweis auf „schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen“. Durch die Auskunft über die Größenordnung des eingesetzten Personals könnten Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes gezogen werden, heißt es in der Antwort.

Kuhle sieht darin eine Verletzung des parlamentarischen Fragerechts. Auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) nahm die Sache zum Anlass, die Bundesregierung an die hohe Bedeutung des Frage- und Informationsrechts des Parlaments zu erinnern. Das Bundesinnenministerium aber blieb bei seiner Ablehnung, fügte lediglich einige allgemeine Sätze über Effektivität und Effizienz der Aufgabenerfüllung durch die Dienste hinzu.

Kuhle: Rolle des Parlaments läuft ins Leere

Aus Kuhles Sicht ist die Begründung „dreist und unverschämt“. Er argumentiert, dass das Parlament in der Lage sein müsse, sich über die Abgrenzung der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zwischen BND und Verfassungsschutz ein eigenes Bild zu machen. Das Parlament entscheide über die Gesetze, die die Befugnisse der Dienste regeln, und über den Haushalt für die Behörden. „Wenn das Bundesinnenministerium aber schon einfachste Auskünfte über die Gesamtzahl der Verfassungsschutz-Mitarbeiter im Ausland verweigert, läuft jede Rolle des Parlaments ins Leere“, sagte Kuhle der F.A.Z.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Konstantin Kuhle im Oktober bei einer Rede im Bundestag in Berlin


Der FDP-Bundestagsabgeordnete Konstantin Kuhle im Oktober bei einer Rede im Bundestag in Berlin
:


Bild: dpa

Der FDP-Abgeordnete bringt die Sache nun vor das Bundesverfassungsgericht. Die 47 Seiten lange Antragsschrift für das Organstreitverfahren, die der F.A.Z. vorliegt, soll an diesem Freitag in Karlsruhe eingehen. Erst jüngst hat das Gericht die Bundesregierung gerügt, weil sie die Abgeordneten in den Verhandlungen über den Verbleib Griechenlands in der Eurozone nicht hinreichend informiert hatte. Die grüne Bundestagsfraktion hatte geklagt, das Verfahren dauerte sechs Jahre.

Deshalb beantragt Kuhle nun auch eine einstweilige Anordnung. Andererseits hat Karlsruhe in der Entscheidung über die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND vor einem Jahr ausdrücklich vermerkt, dass der Informationsfluss in den parlamentarischen Raum aus Geheimhaltungsgründen begrenzt werden könne.

Kuhle hält es für naheliegend, dass der Verfassungsschutz angesichts der Entwicklung des islamistischen Terrorismus seine Aktivitäten im Ausland steigern könnte. In Sicherheitskreisen ist aber zu erfahren, dass Verfassungsschützer nur in wenige enge Partnerländer entsandt und dem Gastland jeweils offiziell gemeldet würden. Es gehe in der Regel darum, die Zusammenarbeit der Inlandsdienste zu intensivieren. Sollte sich die Auslandsaktivität in Grenzen halten, sei die Weigerung der Bundesregierung umso unverständlicher, so Kuhle. So würden „Misstrauen und Irritation geweckt“.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!