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#Kretschmann will Grundrechte stärker einschränken

Kretschmann will Grundrechte stärker einschränken

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat mit einer Interview-Aussage, künftig zu Beginn von Pandemien die Grundrechte stärker einzuschränken, um eine längerfristige Grundrechtseinschränkung vermeiden zu können, eine heftige politische Kontroverse entfacht.

In einem Interview mit der Stuttgarter Zeitung (Freitagsausgabe) hatte der grüne Ministerpräsident auf die Frage, ob es künftig ein anderes „Pandemie-Regime“ geben müsse, wörtlich gesagt: „Wenn wir frühzeitige Maßnahmen gegen die Pandemie ergreifen können, die sehr hart und womöglich zu diesem Zeitpunkt nicht verhältnismäßig gegenüber den Bürgern sind, dann können wir eine Pandemie schnell in die Knie zwingen.“ Dann könne es überflüssig werden, „monatelang und in Wellen“ immer wieder neue Grundrechtseinschränkungen mit erheblichen Kollateralschäden zu verhängen. Kretschmann will, dass über solche Maßnahmen in einer Pandemie-Enquete-Kommission des Bundestages diskutiert wird. Die Kommission solle den Verlauf der Pandemie und die Ursachen für das schlechte Management aufarbeiten.

„Kretschmann entwickelt sich immer mehr zum Autokraten“

SPD, FDP und CDU kritisierten Kretschmanns Vorstoß mit deutlichen Worten und nutzten die Gelegenheit, um aus ihm ein Thema für den Bundestagswahlkampf zu machen: Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, sagte, der grüne Ministerpräsident „träume von einem permanenten Notstand“ der Exekutive. Die grüne Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock müsse sich zu dieser Aussage nun äußern und die Haltung der Grünen klar stellen. „Die Äußerungen von Winfried Kretschmann befremden zutiefst. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist ein hohes Gut. Der Gesetzgeber kann nicht einfach tun und lassen, was er will, wie es scheinbar Herrn Kretschmann vorschwebt“, sagte der SPD-Politiker.

Der baden-württembergische FDP-Landesvorsitzende und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP im Bundestags, Michael Theurer, sagte im Gespräch mit der dpa: „Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock muss diesen Versuchungen des Autoritären in der eigenen Partei entschieden und öffentlich entgegentreten.“Der Fraktionsvorsitzende der FDP im baden-württembergischen Landtag, Hans-Ulrich Rülke, fand noch deutlichere Worte: „Kretschmann entwickelt sich immer mehr zum Autokraten. Wir erwarten von einem Ministerpräsidenten mehr Respekt vor der Verfassung.“ Die „Verbotspartei Grüne“ habe mit Freiheitsrechten nichts am Hut, die Grünen seien eine „autokratische Partei“, die den „Interventionsstaat“ propagiere.

Auch CDU-Präsidiumsmitglied Norbert Röttgen griff Kretschmann auf Twitter an. Er halte die Aussage des Ministerpräsident für „großen Quatsch“, schrieb er. „Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gehört zum unveränderlichen Kern des Rechtsstaats.“

Regierungssprecher weist Darstellung zurück

Ein Regierungssprecher wies die Darstellung der Stuttgarter Zeitung als in Teilen unzutreffend zurück. Die Zeitung hatte auch davon geschrieben, dass der Ministerpräsident ein „Zwangsregime“ fordere.  „Dieser Begriff ist im Interview aber nicht gefallen“, sagte der Regierungssprecher der F.A.Z.. Über eine Änderung des Pandemie-Regimes nachzudenken sei naheliegend, wenn man tiefer gehende Freiheitseinschränkungen und zuvor einen exponentiellen Anstieg von Infektionen künftig vermeiden wolle. „Man muss darüber sprechen dürfen, ohne dass gleich eine Hysterie ausbricht. Wie man zu einem solchen Regime kommen kann, das muss man sehen.“

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Nach Aussagen des Sprechers gibt es zu den verfassungsrechtlichen Fragen kein Gutachten im Stuttgarter Staatsministerium, es sei auch von den Juristen des Hauses hierzu noch kein Vorschlag gemacht worden. Selbstverständlich müsse geprüft werden, wie und ob ein solches Pandemie-Management mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar sei. Das sei dann aber Aufgabe des Bundestages und der Enquete-Kommission.

Kretschmann wies in dem Interview ferner noch darauf hin, dass es sich auch beim Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit um Grundrechte handele. Der Ministerpräsident hatte während der drei Wellen der Corona-Pandemie mehrfach auch die Entscheidungen von Verwaltungsgerichten hinterfragt, die immer mal wieder Teile der Corona-Verordnungen aufgehoben und somit die Eindämmung der Seuche erschwert hatten. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, lautete die Kritik des Ministerpräsidenten, sei nicht immer deckungsgleich mit den Erfordernissen der Epidemiologen, weil manche Freiheitseinschränkungen zur Reduzierung von Kontakten auch eine symbolpolitische und psychologische Funktion gehabt hätten.

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