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#Lässt Scholz Cum-Ex-Millionen verrinnen?

Lässt Scholz Cum-Ex-Millionen verrinnen?

Opposition und Bundesländer befürchten, dass Finanzminister Olaf Scholz (SPD) zu langsam handelt, um frühe Gewinne aus kriminellen Cum-Ex-Geschäften zu Lasten des Fiskus auch nach der steuerrechtlichen Verjährung der Taten einziehen zu können. Die Fraktionen der Grünen und Linken haben dafür Gesetzentwürfe vorgelegt, über die der Bundestag am Freitag abschließend beraten wird. Die FDP erklärte vor drei Wochen im Finanzausschuss, sie unterstütze beide.

Manfred Schäfers

Parallel dazu empfiehlt der Finanzausschuss des Bundesrates, mit dem Jahressteuergesetz 2020 zügig eine rechtssichere Lösung vorzulegen. Er will so sicherstellen, dass in allen Fällen des Steuerbetrugs – nicht zuletzt im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften – sämtliche Erträge aus der jeweiligen Tat abgeschöpft werden können. An diesem Donnerstag berät der Bundestag erstmals über das Jahressteuergesetz.

Der ganze Vorgang ist so komplex wie brisant. Konkret geht es um Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag mit und ohne Gewinnausschüttung (daher der Name „Cum-Ex“). Sie liefen darauf hinaus, dass einmal gezahlte Steuern mehrfach erstattet wurden. Viele Fälle werden gerade vor Gericht aufgearbeitet.

In Hamburg soll bald ein Untersuchungsausschuss klären, warum die Stadt Forderungen des Fiskus im Zusammenhang mit dubiosen Aktiengeschäften der Privatbank Warburg mehr als zögerlich betrieb, so dass ein Teil verjährte und ein anderer nur durch Weisungen des Bundes gesichert werden konnte. Damals war Scholz Erster Bürgermeister an der Elbe.

Mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde zwar Mitte des Jahres ein Passus in die Abgabenordnung eingefügt, der es erlaubt, derartige Taterträge einzuziehen, selbst wenn die Steueransprüche schon verjährt sein sollten – aber nicht, wenn die Verjährung schon passiert war. Grund für die zeitliche Beschränkung waren rechtliche Bedenken (Rückwirkungsverbot).

Bei der Regelung im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz sei schlampig gearbeitet worden, meinte Mitte September der CSU-Abgeordnete Sebastian Brehm im Finanzausschuss. Die Parlamentarische Finanzstaatssekretärin Sarah Ryglewski kündigte im Ausschuss weitere Verbesserungen an, die gemeinsam mit dem Justizministerium erarbeitet werden sollten. Einen Gesetzesvorschlag gibt es noch nicht.

„Mit jedem Tag, der verstreicht, wird die Ausrede, der damalige Fehler sei aufgrund der Eile passiert, unglaubwürdiger“, sagte die Grünen-Finanzpolitikerin Lisa Paus der F.A.Z. Die Koalition habe die Sommerpause nicht genutzt, kritisierte sie. „Nichts ist passiert.“ Dabei habe Finanzminister Scholz höchstpersönlich im Bundestag zügige Nachbesserungen angekündigt.

Nun forderten auch die Finanzminister der Länder, dass jetzt konkrete Änderungen im Jahressteuergesetz kommen müssten. „Sollte die Koalition diese Chance jetzt erneut nicht nutzen, dann trägt sie die Verantwortung dafür, wenn Millionen an Cum-Ex-Steuerbeute für den Staat verloren gehen“, warnte die Abgeordnete. „Das wäre Hohn für den Steuerzahler und ließe bei Cum-Ex-Steuerräubern die Sektkorken knallen“, sagte Paus.

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