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#Neuer Zoff um das Lieferkettengesetz

Neuer Zoff um das Lieferkettengesetz

Weniger als eine Woche nach der vermeintlichen Einigung auf ein „Lieferkettengesetz“ gegen soziale Missstände in der Weltwirtschaft ist in der Bundesregierung genau darüber ein heftiger Streit entbrannt: Das Wirtschaftsministerium wirft dem Arbeitsministerium vor, im gerade eröffneten Gesetzgebungsverfahren von den jüngst getroffenen Verabredungen wieder abzuweichen.

Dietrich Creutzburg

Erst am Freitag hatten Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vor der Presse verkündet, dass ihnen in der politisch lange umstrittenen Angelegenheit eine Einigung auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf gelungen sei.

Doch nun erhebt Wirtschaftsstaatsekretär Ulrich Nußbaum in einem Schreiben an das Bundesarbeitsministerium gleich in mehreren Punkten den Vorwurf, dass sich dieses nicht an die gemeinsamen Verabredungen halte; das Ressort des Sozialdemokraten Heil ist für die Erstellung des gemeinsamen Gesetzentwurfs federführend zuständig.

Auch formal vom verabredeten Vorgehen abgewichen

„Ich widerspreche Ihrem Vorgehen ausdrücklich und gebe auch nicht mein Einverständnis für die Veröffentlichung des Gesetzentwurfs auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales“, schreibt Nußbaum in dem Brief an seinen Staatssekretärskollegen Björn Böhning im Hause Heil. Das am Dienstag verfasste Schreiben, das auch an Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) ging, liegt der F.A.Z. vor.

Konkret wirft das Wirtschaftsministerium dem Arbeitsministerium unter anderem vor, dass der von ihm erstellte Gesetzentwurf „zumindest in zwei Punkten nicht den Vereinbarungen des Spitzengesprächs“ zwischen den drei beteiligten Ministerien entspreche.

Der eine betrifft eine geplante Verordnungsermächtigung im Gesetz, bei der eigentlich das Wirtschaftsministerium mehr Mitsprache habe bekommen sollen. Der andere betreffe Regelungen zur sogenannten Prozessstandschaft und der Frage wie weit eine mögliche Haftung deutscher Unternehmen im Bereich ihrer Lieferketten ausgreift.

Obendrein sei das Arbeitsministerium auch formal vom verabredeten Vorgehen abgewichen, schreibt Nußbaum. So habe Böhning die förmliche Ressortabstimmung innerhalb der gesamten Bundesregierung mit einem mit einem Einleitungstext eröffnet, „der nicht mit mir konsentiert worden ist“, schreibt Nußbaum.

Gesetzentwurf bis Mitte März geplant

Verwunderlich sei zudem, dass das Arbeitsministerium offenbar schon Verbände und Bundesländer zu dem Gesetzentwurf anhören wolle, bevor die förmliche Ressortabstimmung in de Regierung gelaufen sei. Er bringe vor diesem Hintergrund „nochmals nachdrücklich mein Befremden über Ihre Vorgehen zum Ausdruck“, schließt der Wirtschaftsstaatssekretär seinen Brief.

Welche Folgen dieser neu aufgebrochene Konflikt für das weitere Gesetzgebungsverfahren haben könnte, war am Mittwochabend zunächst nicht absehbar. In der Vorbereitung des umstrittenen Vorhabens hatten Heil und Müller eine harte Linie gegenüber den betroffenen Unternehmen vertreten. Wirtschaftsminister Altmaier und Bundeskanzlerin Angela Merkel hatten hingegen starken Wert darauf gelegt, Unternehmen und insbesondere Mittelständler nicht zu überfordern.

Deutsche Unternehmen sollen von 2023 an verpflichtet werden, gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltsünden bei ihren ausländischen Zulieferern vorzugehen. Die zuständigen Minister der Bundesregierung hatten dazu vergangenen Freitag nach monatelangen Verhandlungen erste Details vorgestellt. Bis Mitte März soll ein Gesetzentwurf ins Kabinett kommen.

Betroffen werden zunächst nur große Konzerne sein. Bei Verstößen soll es zwar keine milliardenschweren Zivilklagen geben, aber empfindliche Bußgelder. Hier sind die genauen Details jedoch noch offen. Die konkreten regierungsinternen Beratungen zu dem Gesetzentwurf – die sogenannte Ressortabstimmung – hatte das federführende Arbeitsministerium am Montag eingeleitet.

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