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#Neues Gesetz soll Verfassungstreue von Schöffen sichern

Damit Extremisten nicht als Schöffen über Schuld und Strafmaß mitentscheiden dürfen, will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) das Richtergesetz ändern. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf berät das Bundeskabinett an diesem Donnerstag.

Bislang sind vom Schöffenamt nur Menschen ausgeschlossen, die „gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen“ oder wegen einer Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit als nicht geeignet gelten.

Laut der Kabinettsvorlage, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, darf künftig zusätzlich nicht zum ehrenamtlichen Richter berufen werden, „wer keine Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt“.

Baden-Württemberg hat schon neue Regeln

Der Landtag in Stuttgart hatte am Mittwoch mit den Stimmen von Grünen, CDU, SPD und FDP mit Blick auf die demnächst anstehende Schöffenwahl bereits eine solche Regelung für Baden-Württemberg beschlossen. Man setze ein klares Signal an alle, die versuchten die Institutionen zu unterwandern, sagte Landtagsabgeordnete Thomas Hentschel von den Grünen. „Es gilt nicht nur den Ruf der Justiz zu wahren, sondern zu verhindern, dass die Justiz als Bühne von demokratiefeindlichen Akteuren genutzt werden kann.“

Bei der aktuellen Schöffenwahl witterten insbesondere rechtsradikale Gruppierungen ihre Chance, sagte der SPD-Abgeordnete Boris Weirauch. Den Extremisten zeige man mit der Gesetzesänderung die Rote Karte. Der FDP-Abgeordnete Nico Weinmann lobte den gemeinsamen Vorstoß der vier Fraktionen: „Es ist gut und richtig, dass die demokratischen Fraktionen wiederholt gemeinsam für unsere Verfassung einstehen.“

Der AfD-Abgeordnete Ruben Rupp kritisierte die Gesetzesänderung scharf und sprach von einer „Lex AfD“. „Dieses Gesetz reiht sich ein in die vielen Versuche, die AfD mittels eines politischen „cordon sanitaire“ auszugrenzen“, sagte Rupp. Er warf den anderen Fraktionen im Stuttgarter Landtag eine „zutiefst antidemokratische Gesinnung“ vor und sprach von der Einführung eines „Generalverdachts“ durch die Gesetzesänderung. Zudem sei unklar, welche Stelle überhaupt befugt sei, die Verfassungstreue von Bewerbern festzustellen.

Als ehrenamtliche Richter stehen Schöffen in der Verantwortung, einen Teil ihrer Zeit in Gerichten zu verbringen und sorgsam „im Namen des Volkes“ zu entscheiden. Schöffen können im Gericht nicht nur über schuldig oder nicht schuldig mitentscheiden, sie haben auch eine eigene Stimme beim Strafmaß – gemeinsam und gleichberechtigt mit ausgebildeten hauptamtlichen Richterinnen und Richtern.

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