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#Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule wackelt

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule wackelt

Vorerst gibt es keinen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen. Der Bundesrat hat am Freitag dem entsprechenden Gesetz nicht zugestimmt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Hintergrund ist ein Streit über die Finanzierung. Die Bundesländer fordern, dass der Bund deutlich mehr Geld für das milliardenschwere Vorhaben zur Verfügung stellt.

Geplant ist eigentlich, dass jedes Kind, das ab Sommer 2026 eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommt. Es wird davon ausgegangen, dass dafür bis zu eine Million zusätzliche Plätze geschaffen werden müssen. Milliardeninvestitionen in Räume und Ausstattung sind nötig. Hinzu kommen geschätzte Personal- und Betriebskosten von bis zu 4,5 Milliarden Euro im Jahr.

Eine Milliarde für die laufenden Betriebskosten jährlich vom Bund

Der Bund will den Ländern nach bisherigen Plänen 3,5 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung stellen und sich langfristig mit knapp einer Milliarde Euro jährlich an den laufenden Betriebskosten beteiligen. Die Länder kritisieren das als zu niedrig und fordern, dass der Bund die Hälfte der Betriebskosten übernimmt.

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Der Bund wolle sich an den immensen Kosten nur unzureichend beteiligen, kritisierte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), der für die Anrufung des Vermittlungsausschusses plädierte. NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) warf dem Bund vor, den Rechtsanspruch mit der Brechstange durchsetzen zu wollen.

„Das erwarten die Familien zu recht von uns“

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) appellierte an die Länder zuzustimmen. „Das erwarten die Familien zu recht von uns“, sagte sie. Der Bund habe die Mittel für das Vorhaben deutlich erhöht und lasse die Länder keineswegs alleine.

Finden wie in diesem Fall vom Bundestag bereits beschlossene Gesetze keine Zustimmung im Bundesrat, kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Das gemeinsame Gremium beider Häuser versucht dann eine Einigung herbeizuführen, die allerdings erneut in Bundesrat und Bundestag bestätigt werden muss. Wenn das Ganztagsgesetz nicht mit der Bundestagswahl im September verfallen soll, müsste der Bundestag also vorher noch einmal zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Regulär sind eigentlich keine Sitzungen bis zur Wahl mehr geplant.

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